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© pixabay.com | bastiaan | Die Registrierung von Photovoltaik-Balkonanlagen wird ab 1. April vereinfacht.

Bundesnetzagentur macht Anmeldung von Photovoltaik-Balkonanlagen einfacher

Zum 1. April werden nur noch fünf statt 20 Angaben benötigt, um ein Stecker-Solar-Gerät im Marktstammdatenregister zu verzeichnen.

Allein im vergangenen Jahr sind 300.000 Photovoltaik-Balkonanlagen bei der Behörde angemeldet worden, doch dies ist sicher nur ein Bruchteil der in Deutschland installierten Anlagen.

Das „Solarpaket 1“ lässt weiter auf sich warten – doch die Bundesnetzagentur macht schon mal Nägel mit Köpfen. Sie vereinfacht ab 1. April die Registrierung von Photovoltaik-Balkonanlagen. Eigentlich sind verschiedene Schritte zur Entbürokratisierung für diese Stecker-Solar-Geräte auch im „Solarpaket 1“ vorgesehen, unter anderem eine vereinfachte Registrierung.

Diese kommt nun ab nächster Woche. „Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.  Zudem wird die Behörde nach eigenen Angaben die Nutzerführung des Systems modernisieren. Damit ließen sich Photovoltaik-Balkonanlagen künftig schnell und unbürokratisch registrieren.

Im vergangenen Jahr sind rund 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister verzeichnet worden. Mehr als eine Million davon waren Photovoltaik-Anlagen und hiervon wiederum waren 300.000 nach Angaben der Bundesnetzagentur Stecker-Solar-Geräte. Die Dunkelziffer neuer Photovoltaik-Balkonanlagen im vergangenen Jahr dürfte jedoch noch weit höher liegen, denn längst nicht alle Besitzer melden ihre Systeme im Marktstammdatenregister an – nicht zuletzt wegen des hohen Aufwands.

Der Boom bei Stecker-Solar-Geräten veranlasste die Bundesnetzagentur jedoch zu ihrem Handeln: „Deshalb ist eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen unerlässlich. Durch die Vereinfachung der Registrierung ebnet die Bundesnetzagentur den Weg für alle Anlagen, ein wirksamer Teil der Energiewende zu sein.“

Die Behörde geht davon aus, dass mit dem „Solarpaket 1“ dann auch gesetzlich geregelt wird, dass weniger Daten für Photovoltaik-Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister eingetragen werden müssen. So soll beispielsweise die Frage nach der Ausrichtung der Module entfallen. Im Entwurf des Gesetzes ist zudem vorgesehen, dass Stecker-Solar-Geräte künftig dann nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Dieser werde dann von der Bundesnetzagentur über neu installierte Photovoltaik-Balkonanlagen informiert.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Sandra Enkhardt) 2024 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2024 weiterverbreitet werden! |  „pv magazine“ 01/2024 Online bestellen!

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