Das ändert sich 2015 für Energieverbraucher
Das ändert sich 2015 für Energieverbraucher
2015 ändert sich für Energieverbraucher einiges, berichtet Birgit Holfert, Expertin der Verbraucherzentrale Energieberatung. Gleich mehrere Neuerungen betreffen die Betreiber von Heizungsanlagen, aber auch in den Bereichen Dämmung, Haushaltsgeräte und bei den Fördergeldern für die Energieberatung tut sich etwas.
Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach dem 1.2.2002 bezogen wurde. Ferner gelten auch für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter ab dem 26. September 2015 verschärfte Effizienzanforderungen und eine Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Energielabel.
Verkäufer muss über Umweltwirkungen informieren
Die Label müssen auf Ausstellungsgeräten sichtbar angebracht werden. Für alle anderen Geräte gilt, dass der Verkäufer – in Deutschland ist das meist ein SHK-Installateur – Interessenten über die Energieverbrauchswerte und die Umweltauswirkungen der angebotenen Produkte informieren muss. Die Aussagekraft der Energielabel bei Heizungen ist allerdings umstritten. Pelletheizungen sind übrigens vorerst von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Die Bestimmungen aus der europäischen Ökodesign- und der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie, die im Laufe des Jahres 2015 wirksam werden, wirken sich auch auf den Bereich Haushaltsgeräte aus.
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Quelle
EnBauSa.de | Pia Grund-Ludwig 2014 | VZ Bundesverband | Bafa