‹ Zurück zur Übersicht
Fotolia.com | Franz Pfluegl

© Fotolia.com | Franz-Pfluegl | In den aktuellen Produkt-Preisen sind Kosten, die der Gesellschaft entstehen, nicht enthalten.

Mindesthaltbarkeitsdatum einfach erklärt

Mindesthaltbarkeitsdatum richtig deuten, Lebensmittelverschwendung reduzieren

Mindesthaltbarkeitsdatum richtig deuten, Lebensmittelverschwendung reduzieren

Deutschland gleicht einem Verschwenderland, wenn man den Schlagzeilen, die in regelmäßigen Abständen online oder in den Printausgaben diverser Zeitungen auftauchen, glauben darf. Jährlich werden laut der 2015er WWF-Studie „Das große Wegschmeißen“ 18 Millionen Tonnen Lebensmittel in den Müll geworfen. Als priorisierter Grund wird das Mindesthaltbarkeitsdatum, kurz MHD, angesehen, das viele Bürger falsch deuten beziehungsweise es mit dem Begriff des Verfallsdatums gleichsetzen. – Eine Unwissenheit mit fatalen Folgen…

Die Genießbarkeit abgelaufener Lebensmittel

Verbrauchsdatum, Verfallsdatum, Mindesthaltbarkeitsdatum – so eng die Begriffe miteinander verknüpft sind, so groß ist auch die Verwirrung in der Bevölkerung um sie. Vor allem das MHD, das als Kennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln angebracht ist, wird von den meisten Menschen falsch gedeutet. Dabei ist es nicht, wie viele annehmen, eine zeitliche Angabe, nach deren Ablauf Lebensmittel nicht mehr verzehrbar sind, sondern ein Verweis darauf, bis zu welchem Zeitpunkt Produkte ungeöffnet und bei entsprechend korrekter Lagerung über einen garantierten Top-Qualitätszustand in Bezug auf ihre Inhaltsstoffe, Konsistenz, Geschmack, Farbe und Geruch verfügen.

Im Gegensatz zur Angabe der Mindesthaltbarkeit stehen das Verbrauchsdatum sowie sein Synonym, das Verfallsdatum. Eine derartige Ablaufangabe findet man auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Frischfleisch- und Geflügelprodukte oder frischer Rohmilch. Die Kennzeichnung gibt das Datum an, bis zu dem die Produkte unbedingt verbraucht werden müssen, da sie nach Ablauf gesundheitsgefährdend sein können. Eine Entsorgung ist nach Verstreichen des Ablaufdatums unumgänglich.

Gut zu wissen:

  • Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht gleich Verfallsdatum/Verbrauchsdatum!
  • Leicht verderbliche Produkte (u.a. Hackfleisch, Feinkostsalate oder Räucherfisch) sind mit einem Verbrauchsdatum (= „Zu verbrauchen bis…“) versehen.
  • Lebensmittel mit abgelaufenem MHD können, je nach Produktart, für einen längeren Zeitraum weiterhin genießbar sein.

Die Festlegung beider, des Mindesthaltbarkeitsdatums und des Verfallsdatums, obliegen dem jeweiligen Hersteller eines Lebensmittelproduktes. Ein Grund, warum teilweise auch innerhalb der Nahrungsmittelkategorien Unterschiede in den Angaben zur Länge der Haltbarkeit ergeben. Dabei hat das Forschungsprojekt „Verringerung von Lebensmittelabfällen – Identifikation von Ursachen und Handlungsoptionen in Nordrhein-Westfalen“, das in Zusammenarbeit der Fachhochschule Münster und dem Institut für Nachhaltige Ernährung und Ernährungswirtschaft (iSuN) zwischen September 2011 und Februar 2012 durchgeführt wurde, in einer anonymen Befragung herausgefunden, dass Hersteller aufgrund verschiedener Gegebenheiten, die sowohl den Konsumenten als auch die verkaufsstrategische Steuerung betreffen, für bestimmte Produkte, zum Beispiel aufgrund saisonalen Abverkaufs, oft schon ein kürzeres Mindesthaltbarkeitsdatum wählen. – Gepaart mit der oftmals falsch interpretierten Verbraucherauffassung „Mindesthaltbarkeitsdatum = Wegwerfdatum“ steigt dadurch natürlich beim Konsumenten die Bereitschaft zu einer schnellen Entsorgung.

Genießbare Lebensmittel nach Ablauf des MHD erkennen:

  • Verpackung untersuchen! – Beschädigungen bieten Nährböden für Keime und Bakterien.
  • „Sinnetest“ machen: Geruch, Aussehen und Geschmack des Produktes überprüfen!
  • Die MHD-Angabe gilt nur für noch verschlossene Produktverpackungen. Bei bereits geöffneten Packungen kann das Produkt (z.B. durch nicht korrekte Lagerung) auch vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr genießbar sein.

MHD – Abschaffung als einzig sinnvolle Konsequenz?

Wissenschaftliche Studien wie die „Ermittlung der weggeworfenen Lebensmittelmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei Lebensmitteln in Deutschland“ der Universität Stuttgart von 2012 belegen es: Die Lebensmittelabfälle, die deutsche Haushalte jährlich in einer Menge zwischen 5,8 und 7,5 Millionen Tonnen produzieren, lassen eine mehr als große Bereitschaft zur Entsorgung von Nahrungsprodukten erkennen.

Dass dagegen etwas getan werden muss, ist klar und bereits auf europäischer Ebene in Form von Neuerungen das Mindesthaltbarkeitsdatum betreffend, „in der Mache“. Politiker, wie Ernährungsminister Christian Schmidt (CSU) setzen sich bereits des Längeren für eine Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums ein, dessen Nichtverstehen beziehungsweise Falschinterpretation einen erheblichen Grund für die heutige Wegwerfgesellschaft darstellt.

Alternativen, etwa durch in Verpackungen verbaute Mikrochips, die durch Farbveränderungen anzeigen, wann ein Lebensmittelprodukt noch genießbar ist beziehungsweise ab wann nicht mehr, sind bereits seit einigen Jahren in der Planung, jedoch laut Aussagen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen noch in einem Stadium der Entwicklung.

Um in naher Zukunft wenigstens erste Erfolge in bestimmten Lebensmittelkategorien erzielen zu können, arbeiten die Agrarminister der EU-Staaten bereits seit 2014 an einer gesetzlichen Bestimmung, die es erlaubt, lange haltbare Lebensmittel wie Nudeln, Reis, Mehl oder Kaffee und Tee von der Pflicht einer MHD-Kennzeichnung zu befreien.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..

FAQ zum Mindesthaltbarkeitsdatum

Muss ich ein Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums wegschmeißen?
Nein. Hier gilt: Testen. Wie riecht beispielsweise der Joghurt, wie ist die Konsistenz und wie der Geschmack? Gibt es nichts auszusetzen, ist in den meisten Fällen das Lebensmittel auch noch zu genießen.

Was kann ich gegen die Verschwendung von Lebensmittel tun?

  1. Clever einkaufen. Das bedeutet, nicht mit leerem Magen den Supermarkt betreten, denn dann läuft man Gefahr, viel mehr einzukaufen, als man tatsächlich braucht -und das landet später häufig im Müll.
  2. Schnell verderbliche Lebensmittel erst dann einkaufen, wenn sie auch gebraucht werden.
  3. Vorsicht bei Rabattaktionen! „Kauf 3, zahl 2“ bedeutet meistens nicht, dass man Geld spart, sondern Geld in die Tonne wirft. Denn gerade Lebensmittel, die wir in zu großen Mengen kaufen, landen schnell im Müll. Daher:
  4. Einen Essensplan für die gesamte Woche erstellen. Und:
  5. Einen Einkaufszettel schreiben und einhalten!
  6. Lebensmittel spenden. In vielen (Groß-)Städten gibt es mittlerweile die Möglichkeit, Lebensmittel, die man nicht in absehbarer Zeit verbrauchen wird, einfach zu spenden.
  7. Klasse statt Masse kaufen! Das bedeutet konkret, lieber auf das tägliche Stück Fleisch aus Massentierhaltung verzichten und sich ein oder zwei Mal pro Woche Fleisch aus regionaler, nachhaltiger Produktion kaufen.

Wird das Mindesthaltbarkeitsdatum abgeschafft?

Der Ernährungsminister Schmidt denkt darüber nach, das Mindesthaltbarkeitsdatum gegen die bereits bestehen Verbraucherhilfen Verfallsdatum und Herstellungsdatum zu ersetzten. Das Verfallsdatum soll in diesem Fall für leicht verderbliche Lebensmittel eingesetzt werden. Lebensmittel dagegen, die bei richtiger Lagerung nahezu unverderblich sind, wie beispielsweise Zucker, Salz, Reis, Nudeln, Mehl, sollen nur noch mit einem Herstellungsdatum gekennzeichnet werden.

Depositphotos | vilaxltinfratest dimap-Umfrage im Auftrag von abgeordnetenwatch.de
Quelle

Mindesthaltbarkeitsdatum.de |  Kristina Le Manach 2016

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren