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zukunftaltbau.de | Zukunft Altbau stellt neue Informationsmaterialien zum EWärmeG 2015 bereit.

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Neue Broschüre zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz 2015 für Gebäudeeigentümer

Mehr erneuerbare Wärme in Wohnhäusern und Nichtwohngebäuden. Zukunft Altbau gibt neutrales Informationsmaterial heraus.

Am 1. Juli 2015 ist das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg in Kraft getreten. Eine neue Broschüre erklärt jetzt detailliert, was das Landesgesetz für Gebäudeeigentümer bedeutet und wo sie sich beraten lassen können. Die kostenfreie Broschüre wird vom Umweltministerium Baden-Württemberg herausgegeben. Sie kann über das gebührenfreie Beratungstelefon des Programms Zukunft Altbau unter der Telefonnummer 08000 12 33 33 bestellt werden oder ist elektronisch auf www.zukunftaltbau.de, Rubrik EWärmeG, erhältlich.

Mit dem EWärmeG 2015 steigt der vom Gesetzgeber geforderte Anteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden bei einem Heizungstausch von 10 auf 15 Prozent. Künftig gilt die Regelung auch für Nichtwohngebäude. Alternativen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind vorgesehen. Es bestehen insgesamt 14 Erfüllungsoptionen, die untereinander nahezu beliebig kombiniert werden können.

Die Broschüre „EWärmeG 2015: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für bestehende Wohngebäude und Nichtwohngebäude“ beantwortet auf 28 Seiten die wichtigsten Fragen zum Gesetz. Schritt für Schritt führt sie durch alles, was man beachten muss: Neben erneuerbaren Energien und alternativen Erfüllungsmöglichkeiten gibt es Informationen zum energetischen Sanierungsfahrplan, zur finanziellen Förderung und zur Beratung durch qualifizierte Gebäudeenergieberater. Auch Ausnahmen, Befreiungen und Nachweise sind in der firmenneutralen Broschüre erklärt.

Das Gesetz auf einen Blick
Zusätzlich zur Broschüre für Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es eine Kurzfassung nur für Wohnhäuser: Auf einer vierseitigen Klappkarte werden die gesetzlichen Anforderungen kurz und knapp dargestellt. Auch die Klappkarte kann über das Beratungstelefon bestellt oder von der Internetseite heruntergeladne werden.

Quelle

ZUKUNFT ALTBAU 2015

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