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© pixabay.com | bykst | Anspruch der Verbraucher/innen gegenüber Herstellern auf Reparatur von Produkten, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind.

Europaparlament setzt Leitplanken für Recht auf Reparatur

Das Europaparlament hat am Mittwoch in einem Beschluss zu “einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmen und Verbraucher” von der Kommission umfangreiche Maßnahmen für nachhaltige Produkte und Geschäftsmodelle gefordert.

Der Beschluss, der von meinem französischen Fraktionskollegen David Cormand entworfen und durch das Parlament geführt wurde, wurde mit den Stimmen von Sozialdemokraten, Grünen, Linken, der Mehrheit der Liberalen und einigen Konservative angenommen (395 Stimmen dafür bei 94 Gegenstimmen und 207 Enthaltungen). Die Fraktionen der Christdemokraten und Rechtskonservative enthielten sich mehrheitlich. Aus deutscher Sicht stimmten die Abgeordneten der FDP mit der AfD gegen den Beschluss, entgegen der Mehrheit ihrer Fraktion. Die Abgeordneten aus CDU/CSU enthielten in der Mehrheit. 

Die EU-Kommission hat im Europäischen Grünen Deal angekündigt, wiederverwendbare, langlebige und reparierbare Produkte zu fördern. Das Europaparlament stellt mit dem heutigen Beschluss seine konkreten Forderungen für diese Maßnahmen vor. Der Beschluss hat gesetzliche Konsequenzen, denn oft folgt die EU-Kommission mit ihren Gesetzesvorschlägen solchen Forderungen des Parlaments. In sehr knappen Abstimmungen wurden bereits gestern zwei grüne Änderungsanträge angenommen. 

Einige der heute geforderten Maßnahmen waren auch Teil meiner Studie zu Postwachstum und der “Freiheit zum Weniger”, in der unter anderem Intelligentes Produktdesign und eine Kennzeichnung für ressourcenschonende Produkte gefordert wurde. Bereits 2017 hatte das Parlament in einer Entschließung Massnahmen zur längeren Lebensdauer für Produkten und ein Recht auf Reparatur gefordert. Doch jetzt sind die Chancen auf Umsetzung ungleich besser.

Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, erklärt: “Ein riesiger Erfolg gegen die Wegwerfgesellschaft mit Signalwirkung! Der Beschluss des Parlaments läutet eine neue Generation von umwelt- und verbraucherfreundlichen Produkten ‘Made in Europe’ ein. Der vorzeitige Verschleiß von Produkten muss endlich verboten werden. Verbraucher*innen müssen vor Murks geschützt werden. Das Europaparlament legt dafür heute die Leitplanken fest. Wir müssen Verbraucher*innenrechte stärken, gerade im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Softwareupdates. Ein “Recht auf Reparatur” ist ein wichtiger Schritt zu ressourcenschonenden Produkten. Hersteller dürfen die Verantwortung für ihre Produkte nicht an der Kasse abgeben. Wer ressourcenintensive Produkte herstellt, muss dafür sorgen, dass diese so lange wie möglich genutzt werden können. Mit hohen Standards kann Europa neue Wettbewerbsfähigkeit bei ressourcenschonenden Gütern und Dienstleistungen gewinnen. Die längere Lebensdauer von Produkten kann ein Markenzeichen europäischer Produkte werden, das auch international zu besseren Konsumgütern führt. 

Es ist jetzt an der EU-Kommission, die Verbraucher*innenagenda des Europäischen Green Deal umzusetzen. Das Recht auf Reparatur ist ein zentrales Versprechen des Green Deal und muss unterfüttert werden mit ambitionierter Produktpolitik. Die Kommission muss nicht nur die Langlebigkeit von Produkten erhöhen, sondern auch den absoluten Ressourcen- und Energieverbrauch reduzieren. So verbinden wir Umwelt- und Verbraucherschutz mit zukunftssicherer Industriepolitik.”

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Hintergrund: Kurze Zusammenfassung der Kernpunkte des Beschlusses.

Verbraucherrechte stärken

Um die Ziele des Europäischen Grünen Deal zu erreichen, müssen Verbraucher*innen gestärkt werden. Verbesserte Information über die Reparierbarkeit, Lebensdauer und Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Softwareupdates ist ein Kernanliegen des Parlaments. Wir fordern von der EU-Kommission, die verpflichtende Kennzeichnung von Reparierbarkeit und Lebensdauer auf Produkten. Unser grüner Änderungsantrag mit dieser Forderung wurde gestern angenommen. Alle Praktiken, die die Lebensdauer eines Produkts effektiv verkürzen, sollen zu der Liste der verbotenen unlauteren Geschäftspraktiken hinzugefügt werden. Auch diese Forderung wurde in einem grünen Änderungsantrag gestellt und von der Mehrheit des Parlaments angenommen. Darüber hinaus soll die Kommission unter anderem prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Garantiedauer verlängert werden kann und wie Verbraucher*innen besser über wirksame und durchsetzbare Rechtsmittel aufgeklärt werden können.

Reparaturen erleichtern

Das “Recht auf Reparatur” soll unter anderem eine Standardisierung von Ersatzteilen begünstigen und Verbraucher*innen kostenlosen Zugang zu Reparaturanleitungen geben. Das Europaparlament fordert einen einen besseren Schutz auf EU-Ebene im Falle missbräuchlicher Praktiken, z.B. wenn ein Gerät nach einer Aktualisierung langsamer arbeitet oder ein Produkt nicht repariert werden kann, weil einige Teile verklebt wurden. Der Preis eines Ersatzteils soll in Zukunft in einem angemessen Verhältnis zum Preis des gesamten Produkts sein. 

Wiederverwendung fördern

Das Europaparlament fordert heute nicht weniger als eine “umfassende Strategie zur Förderung einer Kultur der Wiederverwendung”. So soll unter anderem die Zerstörung nicht verkaufter oder nicht verschlissener Waren in Zukunft verhindert werden. Unabhängige Werkstätten und Reparaturbetriebe sollen unterstützt werden, die Garantieübertragung für Gebrauchtwaren soll ermöglicht werden. All dies soll zu neuen und nachhaltigen Geschäftsmodellen führen, und so lokale Arbeitsplätze schaffen.

Quelle

Sven Giegold 2020

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