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Mehr Ehrgeiz für das Biodiversitätsziel für 2020

Die Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie der EU zeigt in vielen Bereichen Fortschritte, aber auch, dass größere Anstrengungen seitens der Mitgliedstaaten erforderlich sind, um den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2020 aufzuhalten.

Die Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie der EU soll Aufschluss darüber geben, ob die EU auf Kurs ist, das Ziel der Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt bis 2020 zu erreichen. Die Bewertungsergebnisse zeigen, dass in vielen Bereichen Fortschritte erzielt wurden, sie verdeutlichen aber auch, dass die Mitgliedstaaten sehr viel mehr tun müssen, um ihre Zusagen zu erfüllen.

Die Fähigkeit der Natur, Luft und Wasser zu reinigen, Kulturpflanzen zu bestäuben und die Auswirkungen von Katastrophen wie Hochwasser in Grenzen zu halten, ist gefährdet, was Gesellschaft und Wirtschaft unvorhergesehene hohe Kosten verursachen kann. Eine EU-weite Meinungsumfrage, deren Ergebnisse heute ebenfalls veröffentlicht werden, bestätigt, dass die meisten Europäer die Auswirkungen des Biodiversitätsverlustes mit Sorge betrachten und erkennen, welche negativen Folgen dies für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen und letztendlich auch für unsere langfristige wirtschaftliche Entwicklung haben kann.
 
Die EU hat eine Strategie angenommen, um den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2020 aufzuhalten. Die heutige Halbzeitbewertung dieser Strategie zeigt, dass an der Basis noch viel mehr getan werden muss, um die politischen Theorien der EU in die Tat umzusetzen. Zunächst muss das Naturschutzrecht der EU von den Mitgliedstaaten besser umgesetzt werden. Mehr als drei Viertel der wichtigen natürlichen Lebensräume in der EU befinden sich zurzeit in einem ungünstigen Zustand, und viele Arten sind vom Aussterben bedroht. Der Erfolg von Maßnahmen zur Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt wird auch davon abhängen, wie wirksam deren Anliegen in den Bereichen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, regionale Entwicklung und Handel Rechnung getragen wird. Die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik bietet Möglichkeiten, diese Anliegen stärker zu berücksichtigen, der Erfolg der GAP wird jedoch davon abhängen, inwieweit die Mitgliedstaaten die entsprechenden Maßnahmen auf nationaler Ebene umsetzen. Fazit: Wir müssen unser Naturkapital erkennen und würdigen, und zwar nicht nur innerhalb der Grenzen unser Schutzgebiete, sondern in allen Land- und Seegebieten. Die Kommission unterzieht die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie der EU derzeit einem Fitness-Check, um festzustellen, ob die darin festgeschriebenen wichtigen Ziele so effizient wie möglich realisiert werden.
 
Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei, sagte dazu: „Aus diesem Bericht lassen sich viele Lehren ziehen – gute Fortschritte, nachahmenswerte Beispiele, aber auch der große Arbeitsaufwand, der noch erforderlich ist, um die Lücken zu schließen und die Biodiversitätsziele für 2020 zu erreichen. Es gibt keinen Grund zur Selbstzufriedenheit – der Verlust an biologischer Vielfalt ist gleichbedeutend mit dem Verlust unserer Lebensgrundlagen. Das können weder wir uns leisten, noch unsere Wirtschaft.“
 
Die Wiederherstellung natürlicher Lebensräume und die Schaffung einer grünen Infrastruktur bleibt eine Herausforderung für Europa. Einmal implementiert, dürfte die EU-Strategie für Grüne Infrastrukturfür viele Sektoren, auch die Sektoren Land-/Forstwirtschaft und Fischerei, – zahlreiche Vorteile erbringen. Auch invasive gebietsfremde Arten gehören zu den sich am schnellsten ausbreitenden Gefahren für die biologische Vielfalt in Europa, denn sie verursachen in den Sektoren Land- /Forstwirtschaft und Fischerei erhebliche Schäden, die die EU pro Jahr mindestens 12 Mrd. EUR kosten. Eine neue EU-Verordnung ist seit kurzem in Kraft, um die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aufzuhalten, und zurzeit wird daran gearbeitet, bis zum Frühjahr 2016 eine Liste invasiver gebietsfremder Arten aufzustellen, die für die EU von Bedeutung sind.
 
Auf globaler Ebene trägt die EU erheblich dazu bei, dass der Verlust der biologischen Vielfalt aufgehalten wird. Gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten ist die EU größter Geldgeber für die Erhaltung der Biodiversität. Die EU hat erste Schritte unternommen, um die indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes, darunter den Handel mit wildlebenden Arten und die illegale Fischerei, zu verringern und Biodiversitätsbelange in ihre Handelsvereinbarungen einzubeziehen. Die neue globale Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bestätigt die Notwendigkeit, globale Zusagen in diesem IP/15/5746 Bereich zu erfüllen.
 
Die Veröffentlichung dieser Halbzeitbewertung fällt zeitlich mit einer Eurobarometer-Umfrage zusammen, die die Bedenken der Europäer hinsichtlich der aktuellen Entwicklungstendenzen bei der biologischen Vielfalt aufzeigt. Mindestens drei Viertel der Europäer sind der Ansicht, dass Tiere, Pflanzen und Ökosysteme auf nationaler, europäischer und globaler Ebene ernsthaft bedroht sind, und über die Hälfte denkt, dass der Verlust an biologischer Vielfalt sie persönlich betreffen wird.
 
Hintergrund
Die Biodiversitätsstrategie der EU bis 2020 verfolgt das Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen aufzuhalten und diese Vielfalt und diese Leistungen bis 2020 weitestgehend wiederherzustellen, und soll dazu beitragen, den globalen Biodiversitätsverlust aufzuhalten. Die Strategie enthält Ziele für sechs große Themenbereiche: vollständige Umsetzung der EU-Naturschutzvorschriften; Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und ihren Dienstleistungen; nachhaltigere Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei; engmaschigere Kontrollen invasiver gebietsfremder Arten und stärkeres Engagement der EU zur Abwendung des Verlusts an biologischer Vielfalt weltweit. Die EU-Strategie hebt die Notwendigkeit hervor, die wirtschaftlichen und sozialen Nutzen der Natur in vollem Umfang zu berücksichtigen und in Berichterstattungs- und Rechnungslegungssysteme einzubeziehen. Die Strategie hat auch die Erfüllung globaler Biodiversitätsverpflichtungen aus dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt zum Ziel und trägt zur neuen globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei.
 
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Quelle

Europäische Kommission 2015

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