Protest gegen Energiepolitik: Reform der Stromgesetze in den November verschoben
Etwa 8.000 Menschen demonstrierten am Freitag in Berlin dafür, die Erneuerbaren auszubauen und nicht durch EEG-Reform und „Netzpaket“ abzubremsen. Ein Erfolg des Widerstands zeichnet sich ab: Die Verabschiedung der beiden Energiegesetze soll um einen Monat verschoben werden.
Man muss schon weit in die Jahre zurückschauen, um eine ähnlich große Demonstration für die Erneuerbaren zu entdecken: Im Juni 2016 waren rund 8.000 Leute gekommen, um gegen eine geplante Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu protestieren. Die Losung damals: „Energiewende retten!“
Zu der Zeit wollte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) Obergrenzen für den Erneuerbaren-Ausbau sowie wettbewerbliche Ausschreibungen einführen. Beides wurde dann mit dem EEG 2017 beschlossen.
Zehn Jahre später kamen am gestrigen Freitag nach Veranstalterangaben wieder rund 8.000 Menschen zusammen. „Erneuerbare Energien ausbauen statt ausbremsen“, lautet diesmal das Motto.
Wieder geht es um eine Reform des EEG und dazu noch um ein Netzanschlusspaket. Die Gesetzentwürfe dazu würden dem Anspruch nicht gerecht, die Energieversorgung Deutschlands kostengünstig, versorgungssicher und klimaneutral zu gestalten, prangert das Demo-Bündnis an.
Eine der emotionalsten Ansprachen hielt Jörg Ebel, Präsident des Bundesverbands Solarwirtschaft: „Ich habe es satt, mich für den Kampf gegen die Klimakrise rechtfertigen zu müssen“, sagte Ebel. EEG-Reform und Netzpaket drohten zum politischen Eigentor für Wirtschaft, Klimaschutz und Energieunabhängigkeit zu werden.
Ernste Warnungen von Sachverständigen nicht ohne Wirkung
Bereits vor der Demonstration zeichnete sich dabei ab, dass der ursprüngliche Plan der Koalition, EEG-Reform und Netzpaket nach nur drei Wochen Beratungszeit bis Mitte Oktober durch Bundestag und Bundesrat zu bringen, nicht umsetzbar ist.
Das liegt zum einen am schieren Umfang der Reformen. Die Gesetzesvorlagen summieren sich auf zusammen gut 500 Seiten, jeweils die Stellungnahme des Bundesrates und die entsprechende Gegenäußerung der Bundesregierung eingeschlossen.
Zum anderen fanden in dieser Woche Anhörungen im Wirtschaftsausschuss des Bundestages statt. Dort gab es nicht nur reichliche, sondern auch recht grundsätzliche Kritik an den Vorlagen.
So warnte die Mehrheit der Sachverständigen bei der EEG-Reform vor einem drohenden Fadenriss beim Ausbau der Erneuerbaren. Beim Netzpaket wiesen Fachleute auf die Verfassungswidrigkeit der zentralen Regelung hin, des sogenannten Redispatch-Vorbehalts, der Erneuerbaren-Projekte letztlich vom Willen der Netzbetreiber abhängig macht.
Gesetze trotz solcher Bedenken in wenigen Wochen durch Bundestag und Länderkammer zu bringen, war von vornherein ein fragwürdiges Unterfangen. Offenbar ist den Abgeordneten der Koalition das inzwischen klar geworden.
Unsicherheit für Solar- und Windprojekte im kommenden Jahr
Den Eindruck bestätigte die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Ursula Heinen-Esser: „Unsere Sorge, dass die Abgeordneten die Kabinettsbeschlüsse einfach durchwinken, hat sich nicht bewahrheitet – im Gegenteil, in der vergangenen Woche haben wir gesehen, dass sich die Abgeordneten der Koalition intensiv mit den Vorlagen befassen“, freute sich Heinen-Esser am Rande der Demonstration.
Zwar sei weiter nicht ausgeschlossen, so die BEE‑Präsidentin, dass am Ende der Gesetzesberatungen noch „schräge“ Kompromisse herauskommen – eine Verabschiedung schon in der kommenden Woche sehe sie aber nicht. Ohnehin sei ein Gesetz besser, das gründlich verhandelt werde, so Heinen-Esser weiter.
Wie diverse Quellen verlauten, sollen die koalitionären Beratungen zu EEG-Reform und Netzpaket tatsächlich in der Sitzungswoche des Bundestages in der kommenden Woche vorerst weiterlaufen. Danach kommt das Parlament aber erst wieder in den ersten beiden Novemberwochen zusammen.
Dann könnten, so die Informationen, die beiden Stromgesetze verabschiedet werden. Allerdings kann der Bundesrat seinerseits erst auf seiner Sitzung am 20. November zustimmen.
Unklar ist noch, ob die parlamentarische „Bearbeitung“ von EEG-Reform und „Netzpaket“, wie auch von der Erneuerbaren-Branche und Expert:innen gewünscht, möglicherweise noch voneinander getrennt wird. Auch könnten noch die Fraktionsspitzen von Union und SPD angesichts der Verzögerungen die Verhandlungen der Fachebene entziehen – Folgen offen.
Die Verschiebung auf den späten November hätte zur Folge, dass die EU-Kommission deutlich weniger Zeit hat, das neue EEG zum 1. Januar 2027 beihilferechtlich zu genehmigen.
Eine größere Verspätung könnte die erste Ausschreibung für Windkraft an Land am 1. Februar über voraussichtlich 5.000 Megawatt gefährden. Für so eine Verspätung gibt es im EEG-Entwurf übrigens bereits eine Regelung.
Sollte der Gebotstermin am 1. Februar aus „rechtlichen oder tatsächlichen Gründen“ nicht durchgeführt werden können, werde das Wind-an-Land-Ausschreibungsvolumen für 2027 auf die übrigen Gebotstermine in dem Jahr verteilt, also auf den 1. Mai und den 1. November, ist im Gesetzentwurf zu lesen.
Noch stärker betroffen von einer Verschiebung wären voraussichtlich Solaranlagen bis 750 Kilowatt, wie sie etwa auf Firmendächern üblich sind. Deren Vergütung wird nicht in Ausschreibungen ermittelt, sondern ist gesetzlich festgelegt – und ohne ein gültiges EEG kann es keine Zahlung geben.
Der Erneuerbaren-Verband prüfe gegenwärtig selbst, was eine Verschiebung der Entscheidungen in den November für die EEG-Vergütung 2027 bedeute, erklärte Ursula Heinen-Esser ihrerseits dazu.
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2026 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden!








