‹ Zurück zur Übersicht
bigstock | atm2003

© bigstock | atm2003 |

5 Tipps zum Weiterbetrieb von ausgeförderten Solaranlagen

Das EEG hält einige Möglichkeiten bereit, um Ü20-Anlagen weiter zu betreiben. Doch was bedeutet das im Detail und worauf sollten die Anlagenbetreiber achten?

Für ausgeförderte Photovoltaikanlagen hat die Bundesregierung mit der letzten Novelle des EEG Möglichkeiten zum Weiterbetrieb geschaffen. Grob zusammengefasst sind die Optionen, den Strom weiterhin einzuspeisen oder den Generator auf den Eigenverbrauch umzustellen. Die Planer beim Bremer Anbieter von Strompeichern Powertrust haben die Optionen mit praktischen Hinweisen unter anderem anhand einer realen Anlage auf einem Einfamilienhaus in Friedewalde, einem kleinen Örtchen in der Nähe von Minden, präzisiert. Die Anlage hat eine Leistung von 2,5 Kilowatt und wurde vor 20 Jahren errichtet.

1. Weiter einspeisen

So bekommt der Hauseigentümer – wie ihm der zuständige Netzbetreiber mitgeteilt hat – für den eingespeisten Strom 2,5 Cent pro Kilowattstunde. Davon zieht der Netzbetreiber 0,5 Cent pro Kilowattstunde für den Vermarktungsaufwand ab. Am Ende bleiben dem Anlagenbetreiber zwei Cent pro Kilowattstunde, mit denen sich die Anlage nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt.

2. Umstellung auf Eigenverbrauch

Hier würde sich der Umstieg auf den Eigenverbrauch rechnen. Schließlich senkt jede vor Ort genutzte Kilowattstunde Solarstrom den Strombezug aus dem Netz und spart immerhin 30 Cent pro Kilowattstunde, ein Plus von 28 Cent pro Kilowattstunde gegenüber dem Direktvermarktungsmodell.

Doch muss die Anlage entsprechend ausgerüstet werden. „Der Umbau auf Eigenverbrauch ist im Einfamilienhaus keine große Sache“, sagt Hauke Heitshusen, zuständig für Sonderprojekte bei Powertrust. „Der Ausgangszähler wird entfernt. Der Hauszähler wird durch einen Zweirichtungszähler ersetzt und die Photovoltaik wird hinter dem Zähler, auf der Hausnetzseite angeschlossen. Das kann abhängig vom zuständigen Netzbetreiber variieren. Nicht angefasst werden Wechselrichter und Photovoltaik.“

3. Eigenverbrauch in vermieteten Gebäuden

Doch für den Betreiber der Anlage ist das zunächst keine Option, da er nicht selbst in dem Gebäude wohnt, sondern dieses vermietet hat. Hier wären zwei Möglichkeit, auf das Mieterstrommodell zurückzugreifen und den Strom an den Mieter weiterzugeben. Dies bedeutet allerdings einen hohen administrativen Aufwand seitens des Gebäudeeigentümers, der bei solchen kleinen Anlagen in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Denn dann wird dieser zum Stromversorger. „Eine elegante Lösung für vermietete Einfamilienhäuser oder Gewerbeobjekte ist die Verpachtung der Anlage, da durch die Verpachtung Anlagenbetreiber und Nutzer die gleiche Person werden und alle Lasten und Pflichten, wie beim Mieterstrommodell wegfallen“, empfiehlt Hauke Heitshusen. Dem Pachtmodell sollte jedoch eine längere Mietdauer zugrunde liegen, weil der Pächter sowohl beim Netzbetreiber, als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet werden müssen.

4. Erneuerung der Anlage

Eine weitere Option ist die Erneuerung der Module – das sogenannte Repowering. In der Regel sind diese neuen Paneele aber leistungsstärker als die bisherigen. „Dadurch ergibt das Impressum allerdings nur Sinn, wenn das Anforderungsprofil, also der Strombedarf am Standort, auch zur leistungsstärkeren Anlage passt“, betont Hauke Heitshusen. „Deckt die ausgeförderte Bestandsanlage den Energiebedarf ist Repowering Unsinn. Dann ist es sinnvoller den eigenen Verbrauch des Photovoltaikstroms mit einem Stromspeicher anzuheben.“

Das Repowering ist nur sinnvoll, wenn im Gebäude deutlich mehr Strom gebraucht wird als die ausgeförderte Anlage liefern kann. Das ist der Fall, wenn beispielsweise eine Wärmepumpe installiert wird oder Elektroautos geladen werden sollen.

© photovoltaik.eu
5. Chancen für Eigenverbrauch in der Landwirtschaft

Vor allem in den Agrarbetrieben liefern in der Regel auch ohne Repowering die Solaranlagen, die bisher in der Volleinspeisung waren, deutlich mehr grünen Strom liefert als am Standort verbraucht wird. In diesem Fall rät Heitshusen, den Eigenverbrauch am Standort zu ermitteln, einen dazu passenden Stromspeicher zu installieren und so die Eigenversorgung auf 70 Prozent anzuheben. Dadurch sinkt der Anteil des Solarstroms, der ins Netz eingespeist werden muss.

Für Sie auch interessant: Agrarbetriebe können sich solarelektrisch mit Warmwasser versorgen

Hier wäre auch die Möglichkeit, zusätzliche Stromverbraucher in den Landwirtschaftsbetrieb zu integrieren, die bisher fossil angetriebene Geräte ersetzen. Eine Variante ist dabei, die Warmwasserversorgung mit Solarstrom zu betreiben oder die Fahrzeuge im Agrarbetrieb konsequent zu elektrifizieren. (su)

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „photovoltaik“ (su) 2021 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung weiterverbreitet werden! | photovoltaik.eu 2021 | photovoltaik 05/2021 | Inhalt  |  Einzelheftbestellung

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren