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„Klimastreik nicht kriminalisieren“

UnternehmensGrün ruft als erster Wirtschaftsverband mit zum Klimastreik auf. Und fordert von noch zögerlichen Unternehmen, den Streik ihrer Angestellten am 20. September zu unterstützen – nicht zu kriminalisieren.

Unternehmen rufen zu Unterstützung auf. „Wir müssen die Bundesregierung mit einem bundesweiten Streik zwingen, endlich entschieden auf die Klimakatastrophe zu reagieren“, sagt Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün, dem Verband der ökologisch orientierten Wirtschaft. UnternehmensGrün gehört zu den Initiatoren von „Entrepreneurs for Future“. Deren Aufruf „Wirtschaft will mehr Klimaschutz“ inzwischen über 2400 Unternehmen unterzeichnet haben. Viele – wie die GLS Bank – beteiligen sich auch als Betrieb an dem für den 20. September geplanten bundesweiten Klimastreik.

Noch viel mehr Firmen sollten den geplanten Klimastreik unterstützen. „Wenn Firmen – aus welchen Gründen auch immer – nicht selbst aktiv werden wollen, sollten sie ihren streikwilligen Mitarbeitenden keine Steine in den Weg legen“, so Reuter.

„Dieser Streik ist kein typischer Arbeitskampf, sondern ein politischer Streit. Wenn es hart auf hart kommt, ist die Teilnahme juristisch für einzelne Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nur sehr schwer zu rechtfertigen“, erklärt Klaus Stähle, Vorstand von UnternehmensGrün und Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin.

„Gift für Betriebsfrieden“

Stähle stellt klar: Wenn Mitarbeitende zum Klimastreik aufrufen, sollten sie zunächst darauf achten, dass sie nicht zum Klimastreik gegen ihr eigenes Unternehmen aufrufen. „Das könnte Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.“ Ein allgemeiner Aufruf zum Klimastreik kommt dagegen dem Aufruf zu einer Demonstration gleich – und zieht keine Ansprüche nach sich.

Wer am 20. September am Klimastreik teilnehmen will, sollte dennoch wissen, dass das Fernbleiben vom Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht zu Abmahnungen und Kündigungen führen könnte. „Die Unternehmen sollten sich auch aus eigenem Interesse frühzeitig darum bemühen, dass es nicht zu harten arbeitsrechtlichen Konflikten mit streikwilligen Angestellten kommt“, so Stähle. Diese seien Gift für den Betriebsfrieden – und unterm Strich sehr viel schädlicher als die Fehlzeiten durch den Streik.

Stähle rät der Unternehmensleitung ebenso wie den Streikenden, sich vor Ort um pragmatische Lösungen zu bemühen – etwa um einen Betriebsausflug zur Streik-Demo, einem Urlaubstag oder einfach einem großzügigen Umgang mit der Abwesenheit.

Quelle

UnternehmensGrün 2019

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