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PV-Frühwarnsystem will Anlagenbetreiber vor rechtlichen Fallstricken warnen

Das EEG ist mit jeder Novelle komplexer und für viele Anlagenbetreiber schlicht undurchschaubar geworden. Seit einigen Tagen ist die Website „Mein-PV-Anwalt.de“ online. Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei trägt dafür relevante Informationen zusammen, die Photovoltaik-Anlagenbetreiber frühzeitig wissen und beachten sollten.

pv magazine: Sie haben kürzlich die Website „Mein-PV-Anwalt.de“ online gestellt. Wie kam es dazu?

Sebastian Lange (Foto): Die Idee zu dieser Website ist über die letzten Jahre gereift. Gerade bei den Photovoltaik-Anlagen verhält es sich ja so, dass die Betreiber in der Regel keine energierechtlichen Vollprofis sind. Die meisten Photovoltaik-Anlagen werden von Landwirten oder von Eigenheimbesitzern betrieben. Der Anlagenbetrieb erfolgt nebenbei und soll so wenig Arbeit wie möglich machen. Doch die rechtlichen Anforderungen, die an den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage gestellt werden, nehmen immer weiter zu. Und es mehren sich die Fälle, in denen Anlagenbetreiber von ihrem Netzbetreiber mit zum Teil sehr harten Sanktionen belegt wurden, weil gegen bestimmte Regeln verstoßen wurde. Der Wind ist deutlich rauer geworden – ganz gleich, wie ‚grün‘ und fortschrittlich sich manche Netzbetreiber in der Öffentlichkeit gerne präsentieren.

Sie schreiben davon, dass das „EEG kein Ponyhof“ sei und kleinste Fehler und Nachlässigkeiten schwerwiegende Folgen für die Betreiber der Photovoltaik-Anlagen haben können. Können Sie Beispiele nennen, die das illustrieren?

Nehmen wir doch nur die zahlreichen Meldeversäumnisse, bei denen Betreiber ihre Anlage zwar ihrem Netzbetreiber, nicht aber der Bundesnetzagentur gemeldet hatten. Die Meldepflicht, um die es dort ging, war schon für sich genommen sehr fragwürdig. Wer aber dagegen verstoßen hat – weil er diese doppelte Meldepflicht etwa schlicht nicht kannte –, musste die gesamte EEG-Vergütung für bis zu drei Jahre zurückzahlen. Davon waren zigtausende Anlagenbetreiber betroffen. Einige mussten sogar mehrere hunderttausend Euro zurückzahlen. Netzbetreiber und Gerichte zeigten leider keinerlei Nachsicht: Wer seine Anlage nicht gemeldet hatte, sei selber schuld.

Haben Sie noch andere Beispiele?

Ein anderes Beispiel ist: Einer meiner Mandanten soll einen fünfstelligen Betrag zurückzahlen, obgleich er eigentlich alles richtig gemacht hatte. Nur dass das EEG später rückwirkend geändert wurde – und damit ein zweiter Zähler erforderlich geworden sein soll. Demnach genügt es also nicht, sich vor der Inbetriebnahme der Anlage über seine rechtlichen Pflichten zu informieren. Auch nach der Inbetriebnahme können noch neue Pflichten eingeführt werden, die die Anlagenbetreiber zum Handeln zwingen.

Das EEG ist einfach auch mit jeder Reform noch komplizierter und komplexer geworden.

Das EEG ist in der Tat mit 12 Paragrafen gestartet und hat mittlerweile 175 Paragrafen. Es ist dermaßen umfangreich und kompliziert, dass kaum jemand für sich in Anspruch nehmen kann, es wirklich bis in alle Ecken hinein zu verstehen. Selbst Gerichte scheitern regelmäßig daran. Dieser Zustand ist unhaltbar.

Was wäre aus ihrer Sicht notwendig, um wieder für alle klare Vorgaben zu schaffen?

Will man das Fördersystem des EEG nicht gänzlich abschaffen – beispielsweise im Zuge der Einführung eines neuen, umfassenden CO2-Preissystems –, so wird man nicht darum herumkommen, das EEG schrittweise wieder zu entschlacken und auf die Grundsätze zurückzuführen. Ein erster Schritt sollte darin bestehen, die dezentrale Stromversorgung mit kleineren Anlagen – Anlagen mit maximal 30 Kilowatt installierter Leistung – von allen Belastungen und bürokratischen Hürden weitgehend freizustellen – so, wie der neue europäische Rechtsrahmen dies vorsieht. Der deutsche Gesetzgeber sollte hier nicht zu sehr an der überkommenen Struktur des EEG festhalten. Die Solarstrom-Erzeugung innerhalb von Kundenanlagen sollte am besten gänzlich von Belastungen freigestellt werden – bei klarer Definition, was noch als Kundenanlage gilt. Aber auch für größere Anlagen brauchen wir vor allem klare, möglichst einheitliche Definitionen. Es geht beispielsweise nicht an, dass es allein im EEG verschiedenen „Verklammerungsbegriffe“ gibt – je nachdem, in welchem Kontext Anlagen zusammengefasst werden sollen.

Auf ihrer Website haben sie ein „PV-Frühwarnsystem“. Was können sich Anlagenbetreiber darunter vorstellen?

Mein Ziel ist es, möglichst viele Anlagenbetreiber frühzeitig zu informieren, wenn gesetzliche Änderungen ein Handeln erfordern oder wenn bestimmte rechtliche Risiken erkennbar werden. Im ‚PV-Frühwarnsystem‘ sammle ich daher gezielt entsprechende Informationen und stelle sie systematisch zusammen.

Welche Informationen werden das sein?

Hierzu gehören auch und vor allem Berichte von Netzbetreibern, die bestimmte Forderungen gegen Anlagenbetreiber stellen, weil angeblich irgendwelche Pflichten verletzt worden seien. Auch diese Berichte dürften für viele anderen Anlagenbetreiber interessant sein. Denn solche Forderungen mögen zunächst als Einzelfälle erscheinen, können aber auch der Beginn einer größeren Rückforderungswelle sein.

Wie kommen Sie an diese Informationen?

Ich greife zum einen auf jene Fälle zurück, bei denen ich die betroffenen Anlagenbetreiber selbst anwaltlich vertrete. Im ‚PV-Frühwarnsystem‘ hat aber auch jede Nutzerin und jeder Nutzer die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu schildern. Ich schaue mir diese Berichte ganz genau an. Wenn sie für einen größeren Leserkreis interessant erscheinen, werde ich sie systematisch einordnen und im ‚PV-Frühwarnsystem‘ veröffentlichen. Selbstverständlich anonymisiert und unter Wahrung der anwaltlichen Schweigepflicht.

Warum sollten Anlagenbetreiber, die bereits mit einer Sanktion belegt wurden, ihren Fall noch publik machen?

Schauen Sie, jeder von uns sieht immer nur einen kleinen Ausschnitt des Bildes: Einzelfälle, die wie kleine Steinchen eines größeren Mosaiks erscheinen. Nur die Netzbetreiber haben bislang einen weiteren Blick auf das gesamte Bild. Sie wissen – oder ahnen zumindest –, welche Dimension bestimmte Probleme haben. Und diesen vermeintlichen Wissensvorsprung nutzen Netzbetreiber leider nur allzu gerne aus. Sie erzählen Anlagenbetreibern, was diese angeblich falsch gemacht hätten und dass die Rechtslage eindeutig sei. Aber die Netzbetreiber verschweigen gerne, was rechtlich noch eben nicht geklärt ist. Oder welche Fehler die Netzbetreibern selber gemacht haben.

Welche Fehler machen denn die Netzbetreiber?

Die Netzbetreiber vertreten mitunter auch Rechtsauffassungen, die schlicht abwegig sind und scheinbar nur das Ziel verfolgen, den Anlagenbetreibern das Leben schwer zu machen. Vor allem über solche Fälle müssen wir mehr reden, das muss öffentlich gemacht werden. Wir brauchen eine Solidarität der Anlagenbetreiber. Denn gemeinsam wird es uns deutlich besser gelingen, fragwürdige Forderungen der Netzbetreiber zurückzuweisen und die Netzbetreiber in ihre Schranken zu verweisen. Davon profitieren letztlich alle Anlagenbetreiber.

Welche Hilfestellungen außer solche Warnmeldungen bieten Sie mit ihrer Website noch?

Zum einen biete ich auf meiner Website einen kostenlosen Newsletter an. Damit kann jeder Anlagenbetreiber diese Warnmeldungen und Berichte einfach bequem per E-Mail erhalten. Zum anderen werde ich meine neue Website dafür nutzen, eine kleine Sammlung zum Energierecht aufzubauen: vor allem Rechtstipps, regelmäßige Fragen und Antworten – FAQs – und ein kleines juristisches Glossar – alles aus der Sicht eines Photovoltaik-Anlagenbetreibers. Diese Sammlung werde ich nach und nach weiterentwickeln. Wichtig ist mir, hier nicht möglichst viele Informationen zusammenzuschaufeln. Vielmehr sollen die aufbereiteten Informationen nützlich für die tägliche Arbeit sein. Den Glossar-Eintrag zum „EEG“ nutze ich beispielsweise selber täglich. Denn von hier aus komme ich ganz schnell zu den unterschiedlichen Fassungen des EEG.

Ersetzt der Besuch ihrer Website den Gang zum Anwalt?

Mit meiner Website will ich vor allem die große Zahl all jener Anlagenbetreiber ansprechen, die sich regelmäßig über etwaige Gesetzesänderungen oder neue rechtliche Risiken informieren wollen. Denn solange die eigene Photovoltaik-Anlage keine Probleme bereitet, sollte der Gang zum Anwalt in den allermeisten Fällen hoffentlich nicht erforderlich sein. Fachkundiger Rat sollte aber vor allem dann hinzugezogen werden, wenn der Netzbetreiber eine bestimmte Forderung stellt, weil der Anlagenbetreiber angeblich etwas falsch gemacht habe. Selbst wenn die Sache eindeutig erscheint: Oft lohnt es sich, die Sache ganz genau prüfen zu lassen. Und auch, wenn es darum geht, bestimmte Sachverhalte vertraglich zu regeln, sei es Dachflächennutzung, Verkauf einer Photovoltaik-Anlage und ähnliches, kann es Sinn machen, lieber früher als später einen Anwalt zu konsultieren. Es gibt zwar für vieles Musterverträge. Doch sollte man schon wissen, auf welche rechtlichen Risiken und Besonderheiten zu achten ist. Auch diese Prüfung kann keine Website ersetzen.

mein-pv-anwalt.de | Sebastian Lange - "Mein Ziel ist es, möglichst viele Anlagenbetreiber frühzeitig zu informieren, wenn gesetzliche Änderungen ein Handeln erfordern oder wenn bestimmte rechtliche Risiken erkennbar werden. Im ‚PV-Frühwarnsystem‘ sammle ich daher gezielt entsprechende Informationen und stelle sie systematisch zusammen."pv-magazine.de | pv magazine 03/2019 "Auf dem Weg zur Klimarettung - Das Post-EEG-Zeitalter und seine Techniktrends"
Quelle

Das Interview führte Sandra Enkhardt | Redaktion „pv-magazine“ 2019 – das Interview darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2019 weiterverbreitet werden!  Mehr Artikel von Sandra Enkhardt | „pv magazine“ 03/2019 | Online bestellen!

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