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Sonnenkraft Freising empfiehlt: PV-Inbetriebnahme auf 2016 verschieben

Für zukünftige PV-Anlagenbetreiber ist es oftmals wirtschaftlicher, die Inbetriebnahme einer PV-Anlage erst im Januar 2016 vorzunehmen, selbst wenn diese noch in 2015 mechanisch fertiggestellt wird.

Im Oktober 2015 wurden weniger als 80 MWp an PV-Anlagen neu zugebaut. Zu vermuten ist, dass auch in den letzten Monaten bis zum Jahresende der Zubau sehr gering sein wird.

Mit dem Exceltool „Photovoltaik ohne Finanzamt“, das der Verein Sonnenkraft Freising e. V. zur Verfügung stellt, kann leicht festgestellt werden, wie sich die Wirtschaftlichkeit bei verzögerter Inbetriebnahme verbessert. Außerdem berechnet das Programm eine Totalgewinnprognose für die Einspeisung und den Verkauf des überschüssigen Stroms ins Netz: falls kein steuerlicher Totalgewinn erreichbar ist, gilt die PV-Anlage vor dem Finanzamt als „Liebhaberei“. In diesem Fall spart sich der Betreiber die jährliche Einnahmen-Überschussrechnung und die Einkommensteuererklärung (Anlage GSE) für die PV-Anlage. 

 Der Verein Sonnenkraft Freising e. V. empfiehlt allen neuen PV-Anlagenbetreibern, die noch vor Jahresende eine PV-Anlage errichten, diese nicht mehr im Dezember in Betrieb zu setzen, sondern Inbetriebnahme und Netzanschluss auf Januar 2016 zu verschieben. Hintergrund hierfür ist, dass das EEG für die nicht selbst verbrauchten, sondern überschüssigen und ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Strommengen die Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren zzgl. Inbetriebnahmejahr garantiert. Aufgrund des geringen PV-Zubaus ist zu erwarten, dass der Einspeisetarif für PV-Strom auch im Januar 2016 konstant bei 12,31 Ct/kWh bleibt (Anlagen bis 10 kWp). Wer also mit der Inbetriebnahme noch ein paar Tage wartet hat einen rund 5 Prozent höheren Vergütungsanspruch:  dieser besteht bei Inbetriebnahme im Januar knapp 21 Jahre lang, statt bei Inbetriebnahme noch im Dezember nur gut 20 Jahre lang. Weisen Sie daher den Installateur an, die Solarmodule erst nach dem 1.1.2016 an den Wechselrichter anzuschließen und in Betrieb zu nehmen. Der Netzanschluss ist unabhängig von der eigentlichen Inbetriebnahme nach EEG zu betrachten.

Der wirtschaftliche Vorteil der verzögerten Inbetriebnahme kann leicht mit dem Wirtschaftlichkeitsberechnungstool „PV ohne Finanzamt“ nachgeprüft werden, das beim Verein Sonnenkraft Freising gegen eine Schutzgebühr von 10 € erhältlich ist. Für eine typische PV-Anlage mit 6 kWp auf einem Einfamilienhaus beträgt der Vergütungsvorteil für den Betreiber mehrere hundert Euro.

Generell gilt auch im neuen Jahr: je früher im Jahr eine PV-Anlage gebaut wird, desto länger erhält man eine Vergütung für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom, da das Inbetriebnahmejahr somit möglichst lang genutzt werden kann. Der finanzielle Vorteil der PV-Anlagen ergibt sich auch bei im Jahr 2016 errichteten Anlagen in erster Linie nicht aus der EEG-Vergütung für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom, sondern aus den privaten Stromkosteneinsparungen. Da der Solarstrom auf dem eigenen Dach für rund 13 Ct/kWh hergestellt werden kann und Kosten für den Strombezug vom Energieversorger für rund 21 Ct/kWp mit steigender Tendenz einspart, ist die eigene PV-Anlage auf dem Dach mittlerweile eine sehr wirkungsvolle Strompreisbremse. Da mit dem Verkauf des Überschussstroms oftmals keine gewerblichen Gewinne erzielt werden, gilt die PV-Anlage in steuerlicher Hinsicht dann als „Liebhaberei“ und muss nicht ertragssteuerlich berücksichtigt werden.

Davon strikt getrennt ist die Umsatzsteuer zu betrachten: da meist dauerhaft (über 20 Jahre lang) Strom „gewerblich“ an den Netzbetreiber verkauft wird, ist es trotz fehlender steuerlicher „Gewinnerzielungsabsicht“ auch für Kleinunternehmer möglich, die Mehrwertsteuer für  die PV-Investition durch „optieren zur Umsatzsteuer-Regelbesteuerung“ vom Finanzamt zurückerstattet zu bekommen. Im Gegenzug muss dann für den privat verbrauchten PV-Strom Umsatzsteuer ans Finanzamt abgeführt werden.

Photovoltaikanlagen auf privaten Wohngebäuden sind eine finanziell nach wie vor hoch interessante Sachwertinvestition mit einer „Rendite“ von typisch 5%. Der finanzielle Vorteil für den Betreiber besteht allerdings nicht aus dem Gewinn aus dem gewerblichen Stromverkauf, sondern aus der Kosteneinsparung für nicht bezogenen Strom vom Energieversorger. Der finanzielle Vorteil aus Geldersparnis muss – zum Glück – nicht versteuert werden.


Über den Autor des Exceltools „PV ohne Finanzamt“

Dr. Andreas Horn, seit 2001 ist der umtriebige Ingenieur ehrenamtlicher Vorsitzender des Vereins Sonnenkraft Freising e. V., mit dem er 2002 ein Bürgersolarpark-Konzept initiierte. Seit 2002 hat er als nebenberuflicher Geschäftsführer der „Easy Energiedienste Sonnenkraft Freising GmbH“, Wirtschaftstochter des Vereins, über 30 Bürgersolarkraftwerke vorwiegend auf kommunalen Dächern im Landkreis Freising realisiert. 

Seit April 2014 arbeitet Andreas Horn als freiberuflicher PV-Fachplaner und Berater mit dem Arbeitsschwerpunkt sog. Gebäudestromprojekte von PV-Anlagen auf großen Mehrparteienwohngebäuden. Die Bewohner können dabei direkt den günstigen Strom vom eigenen Dach (PV) oder aus dem eigenen Keller (BHKW) beziehen. (www.solardoktor.de)
Da viele PV-Interessenten durch scheinbar aufwändige steuerliche Regeln abgeschreckt wurden, wollte er mit der Hilfestellung durch das Tool „PV ohne Finanzamt“ aufzeigen, dass heute PV-Anlagen mit sehr geringem steuerlichen Aufwand realisiert werden können, wenn die Anlagen entsprechend geplant werden.

Quelle

Sonnenkraft Freising e. V. 2015

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