Studie: Änderung der EEG-Umlagebasis bringt Sektorkopplung voran
Die hohe Belastung allein des Strompreises mit Abgaben und Umlagen ist ein wesentliches Hemmnis für die Ausweitung der Energiewende auf den Wärme- und Verkehrssektor.
Ein Gutachten des Instituts für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Auftrag des bne zeigt, dass die EEG-Umlage auf dem Strompreis deutlich sinken könnte, wenn der Ausbau der Erneuerbaren auch über den Verbrauch fossiler Energieträger mitfinanziert wird. „Wenn wir die Basis der EEG-Umlage verbreitern, könnten wir einen deutlichen Impuls für die Sektorkopplung und damit für das Gelingen der Energiewende geben“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Im kommenden Jahr ist erneut mit einem deutlichen Anstieg der Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu rechnen. Damit erhöht sich nicht nur die Belastung für die Verbraucher; auch für sinnvolle Wärmestromanwendungen auf Basis Erneuerbarer bedeutet die steigende Umlage einen Nachteil gegenüber fossilen Anwendungen. Eine Lösung könnte die Verbreiterung der EEG-Umlagebasis auf den Endenergieverbrauch im Wärme- und Verkehrssektor sein. Damit würden auch CO2-intensive Energieträger wie Heizöl, Benzin und Diesel oder Erdgas in die Finanzierung der Energiewende miteinbezogen, die derzeit nicht nur keine derartigen Umlagen tragen, sondern zum Teil sogar steuervergünstigt sind.
Strompreis entlasten
Diese Annahme bestätigt die Kurzstudie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung im Auftrag des bne. Demnach könnte die EEG-Umlage auf den Strompreis um mehr als die Hälfte sinken, wenn sie anteilig auch auf den Energieverbrauch im Wärme- und Verkehrssektor erhoben würde. Das IÖW hat dazu verschiedene Varianten berechnet, in denen der private Energieverbrauch für Wärme und Verkehr sowie der von Gewerbe und Handel und die Industrie in die EEG-Umlage miteinbezogen werden. „Eine Verbreiterung der EEG-Umlage führt zu niedrigeren Strompreisen und ermöglicht eine emissionsspezifische Belastung der Energieträger“, betont Professor Bernd Hirschl, Leiter des Forschungsfelds Nachhaltige Energiewirtschaft und Klimaschutz am IÖW. Je nach Variante ergeben sich laut Studie etwa für private Haushalte Kostenentlastungen beim Strom von knapp 20 Prozent oder 176 Euro pro Jahr.
Allerdings könnten wegen des höheren Wärmeverbrauchs in Haushalten je nach Heizungsart zusätzliche Kosten für private Verbraucher entstehen; dies gilt insbesondere für Nutzer von Ölheizungen. Für Besitzer von emissionsärmeren Gasheizungen oder von Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energien können sich bei einer Änderung der EEG-Umlagebasis dagegen Entlastungen ergeben. „Die Maßnahme kann damit eine ökologische Lenkungswirkung entfalten“, so Hirschl. Die Gutachter regen zudem an, auch den Wärmeverbrauch der energieintensiven Industrien stärker zu berücksichtigen. Dies sollte auch dann gelten, wenn diese zwar am Emissionshandel teilnehmen, die Zertifikate aber kostenlos zugeteilt bekommen.
Schub für die Wärmewende
Aus Sicht des bne lässt sich die Sektorkopplung im derzeitigen Umlagesystem nicht voranbringen. Aus Klimaschutzgründen bedarf es daher einer Trendumkehr, denn die Wärmebereitstellung beruht nach wie vor zu großen Teilen auf fossilen Energien. „Wir haben im Moment eine wunderbare Gelegenheit, die Schieflage der Belastung der Energieträger zu korrigieren. Die Preise für Öl und Gas sind so günstig, dass eventuelle zusätzliche Belastungen bereits überkompensiert sind“, so bne-Geschäftsführer Busch.
Eine Erweiterung der EEG-Umlagebasis könnte für die nötige Ausweitung der Energiewende einen wichtigen Impuls geben. „Die Energiewende stirbt im Heizungskeller, wenn dem Einzelnen nicht klar wird, dass die Integration von erneuerbaren Energien in sein Heizkonzept der richtige Weg ist“, betont Busch. Jede Entscheidung für eine rein fossile Heizung zementiert Emissionen für 20 bis 30 Jahre. „Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifizierung des Klimaabkommens von Paris zur Emissionsreduktion verpflichtet. Nun geht es darum, das Umlage- und Ablagesystem im Energiebereich danach auszurichten“, so Busch.
Zum Hintergrund: Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sieht vor, die Anreiz- und Lenkungswirkung bestehender Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern bis Mitte 2017 zu überprüfen.
Quelle
Institut für Ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) 2016 | Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) 2016