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pixabay.com | Fotoworkshop4You | Flughafen Wien

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Sensationelles Urteil für den Klimaschutz

Dritte Startbahn Flughafen Wien darf nicht gebaut werden.

„Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen. Dies ergibt sich unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes ist diese hohe zusätzliche CO2-Belastung gegenüber den positiven Aspekten des Vorhabens nicht zu rechtfertigen.“ So begründet das Bundesverwaltungsgericht Österreich sein Urteil, wogegen es keine Revision zugelassen hat.

Allerdings will die Flughafen Wien AG beim Bundesverwaltungsgerichthof gegen diese Entscheidung vorgehen.

Das Urteil ist sensationell. Gibt es doch dem Klimaschutz eine höhere Bedeutung als dem wirtschaftlichen Interesses eines weiteren Ausbaus des klimaschädlichen Flugverkehrs. Bisher waren in der Rechtsprechung Gerichtsurteile pro Klimaschutz gegen klimazerstörende Projekte kaum zu finden. Klimaschutz, der ja das Überleben der Menschheit sichern soll, wurde meist anderen gesellschaftlichen Interessen, wie Verkehrswachstum oder Energiesicherheit untergeordnet. Kein Wunder, dass in den letzten Jahrzehnten die Erderwärmung massiv vorangeschritten ist.

Den Mut, gegen den Bau der dritten Startbahn West aus Klimaschutzgründen zu klagen, hatten 28 Beschwerdeführer, darunter der Verein AFLG (Antifluglärmgemeinschaft). Mit einer Stellungnahme, welche die klimazerstörende Wirkung der geplanten Piste in den Mittelpunkt rückte, hatte ich die Klage unterstützt. Im Mittelpunkt der Stellungnahme stand meine Argumentation, dass der Bau der Startbahn die CO2-Emissionen Österreichs erheblich steigern würde. Damit ist er weder vereinbar mit den Klimaschutzzielen Österreichs, noch der Klimaschutzvereinbarung von Paris.

Diese Sicht meiner Argumentation hat das Gericht bestätigt und in den Mittelpunkt seiner Ablehnung der dritten Startbahn gestellt. So schreibt das Gericht: „Mitberücksichtigt wurden bei dieser Entscheidung, dass die Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die österreichische Bundesverfassung und die niederösterreichische Landesverfassung dem Umweltschutz und insbesondere dem Klimaschutz einen hohen Stellenwert einräumen und Österreich sich international und national zur Reduktion der Treibhausgasemissionen verpflichtet sowie im Rahmen des Klimaschutzgesetzes sektorale Emissionshöchstmengen bis 2020 festgelegt hat.“

  • Meine Stellungnahme für das Gericht finden Sie hier.
  • Die lesenswerte Begründung des Gerichtes finden Sie hier.

Eigentlich sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Projekte, die zur Erhöhung der Klimagasemissionen führen, nicht mehr gebaut werden dürfen. Mit dem Klimaabkommen von Paris haben sich ja alle Staaten zur Senkung der Emissionen verpflichtet. Die Wirklichkeit zeigt aber, dass das Handeln von Regierungen und Genehmigungsbehörden meist noch weit weg von der eigenen Klimaschutzbeschlusslage ist.  

Das Urteil aus Wien möge vielen anderen Initiativen Mut machen, gegen Projekte, die den Klimaschutz offensichtlich mit Füßen treten, auch gerichtlich vorzugehen. Gegner des Ausbaus der Flughäfen in München, Frankfurt oder anderswo sind gut beraten, den Klimaschutz in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten zu rücken.

Quelle

Hans-Josef Fell 2017 | Präsident der Energy Watch Group (EWG) und Autor des EEG

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