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istockphoto.com | andylewisphoto | Prof. Dr. jur. Stefan Klinski hat das Papier der sog. Kohlekommission („Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“) zur Verfügung gestellt, damit es in den dortigen Diskussionen berücksichtigt werden kann.

© istockphoto.com | andylewisphoto | Prof. Dr. jur. Stefan Klinski hat das Papier der sog. Kohlekommission („Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“) zur Verfügung gestellt, damit es in den dortigen Diskussionen berücksichtigt werden kann.

Baldiger Kohleausstieg weitgehend ohne Entschädigung möglich

Umweltrechtexperte Prof. Dr. Stefan Klinski, HWR Berlin, richtet sich an die Kohlekommission. Klimaschutzziele kommen verfassungsrechtlich vor den Interessen der Wirtschaftsakteure.

Die Auswertung der Rechtslage zeigt, dass ein gesetzlich geordneter Ausstieg aus der Kohlenutzung weder verfassungs- noch europarechtlich ernstlichen Bedenken unterliegt“, schreibt Prof. Dr. Stefan Klinski von der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin. Den Klimaschutzzielen komme verfassungsrechtlich ein höheres Gewicht zu als den Interessen der Wirtschaftsakteure, argumentiert der Umweltrechtexperte in seinem Rechtswissenschaftlichen Vermerk, den er am 29. November 2018 an die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung, kurz Kohlekommission, geschickt und im Internet veröffentlich hat.

„Der Ausstieg lässt sich aus rechtlicher Sicht unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ohne jahrzehntelange Übergangsfristen realisieren, bei den meisten Kraftwerken innerhalb weniger Jahre – und das ohne Entschädigung. Auf Entschädigungsforderungen der Kraftwerks- oder Tagebaubetreiber wird sich der Staat allenfalls in besonders gelagerten Einzelfällen oder in geringem Umfang einlassen müssen“, heißt es in dem Papier weiter.

Klinski hat sich aus eigener Initiative zur aktuellen Debatte um den Ausstieg aus der Kohlenutzung zu Wort gemeldet und an die im Juni 2018 von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission gewandt. Diese verhandelt über Zeitplan, Rahmenbedingungen und Konditionen für den Ausstieg Deutschlands aus der Kohleverbrennung.

Prof. Klinski befasst sich seit 2012 mit dem Thema aus rechtlicher Sicht und hat 2015 im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz das erste umfassende Rechtsgutachten zu den juristischen Spielräumen für einen geordneten Fahrplan zur Stilllegung von Kohlekraftwerken verfasst. Er wirkte außerdem an einem Gutachten für das Umweltbundesamt mit und publizierte mehrere wissenschaftliche Aufsätze dazu.

In seinem aktuellen Rechtswissenschaftlichen Vermerk wertet Klinski sämtliche bisher vorliegende Gutachten und Stellungnahmen zu den verschiedenen Rechtsfragen eines Kohleausstiegs auf Grundlage der Rechtsprechung aus und fasst die wesentlichen Erkenntnisse allgemeinverständlich zusammen, um den politischen Akteur/innen eine tragfähige Beurteilungsgrundlage zu geben.

Prof. Klinski fasst die Quintessenz seiner Ausarbeitung zusammen: „Die Auswertung der Rechtslage zeigt, dass ein gesetzlich geordneter Ausstieg aus der Kohlenutzung weder verfassungs- noch europarechtlich ernstlichen Bedenken unterliegt. Den Klimaschutzzielen kommt verfassungsrechtlich ein höheres Gewicht zu als den Interessen der Wirtschaftsakteure. Der Ausstieg lässt sich aus rechtlicher Sicht unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit ohne jahrzehntelange Übergangsfristen realisieren, bei den meisten Kraftwerken innerhalb weniger Jahre – und das ohne Entschädigung. Auf Entschädigungsforderungen der Kraftwerks- oder Tagebaubetreiber wird sich der Staat allenfalls in besonders gelagerten Einzelfällen oder in geringem Umfang einlassen müssen.“

 

Quelle

Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin 2018 |  Prof. Dr. Stefan Klinski 2018

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