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Depositphotos | VaclavVolrab | Photovoltaik-Anlagen müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

© Depositphotos | VaclavVolrab | Photovoltaik-Anlagen müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Photovoltaik: Rückzahlungen in Millionenhöhe

Der Besitzer einer Solarstrom-Anlage muss 200.000 Euro an EEG-Förderung zurückzahlen. Medienberichten zufolge wurde er vom Oberlandesgericht Schleswig-Holstein dazu verurteilt.

Demnach habe dem Landwirt die Förderung nicht zugestanden, weil er seine Photovoltaikanlage nicht bei der Bundesnetzagenur gemeldet hatte. Dass er dazu verpflichtet ist, sei aber klar gesetzlich geregelt, so der Richter. Das Geld – wenn es dann zurückgezahlt wurde – fließt wieder in das EEG-Ausgleichs-System.

Jetzt drohen auch vielen anderen Erzeugern von Ökostrom Rückzahlungen: Wie der Norddeutsche Rundfunk berichtet, verlangt allein der Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz AG noch Geld von rund 240 Betreibern – es gehe insgesamt um 3,8 Millionen Euro. Bundesweit haben von Januar bis September 2015 fast 5.o00 Solarstrom-Erzeuger der Bundesnetzagentur erst verspätet gemeldet, dass sie ans Netz gehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hevor.

Um die EEG-Förderung an die Zubau-Raten anzupassen, sei es unbedingt notwendig, dass Photovoltaik-Anlagen an die Bundesnetzagentur gemeldet werden, schrieb die Bundesregierung in der Antwort. Es sei auch wichtig, dass die Anlagen „zeitnah“ erfasst werden, weil die neuen Solarstrom-Fördersätze vierteljährlich berechnet werden. Würden Anlagen in relevanter Anzahl nicht gemeldet, wären zu hoch berechnete Fördersätze die Folge. Seit 2009 gibt es den sogenannten „atmenden Deckel“, bei dem die Förderung für Photovoltaik sinkt, wenn die Zubau-Raten steigen.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „KLIMARETTER.INFO“ (fme) 2016 verfasst – das Nachrichten- und Debattenmagazin zu Klima und Energiewende – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von „Klimaretter.info“ (post@klimaretter.info) weiterverbreitet werden!

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