EEG-Entwurf: Ziel richtig, Umsetzung in dieser Form riskant
Solar Cluster BW: Marktintegration der Photovoltaik gefährdet ohne flankierende Maßnahmen Versorgungssicherheit.
Ende Februar ist ein Arbeitspapier des Bundeswirtschaftsministeriums zur geplanten EEG-Novelle 2027 öffentlich geworden. Es sieht unter anderem vor, dass private Photovoltaik-Dachanlagen und kleine gewerbliche Anlagen künftig keine Einspeisevergütung mehr erhalten sollen. Stattdessen sind eine verpflichtende Direktvermarktung und eine starre Einspeisebegrenzung auf 50 Prozent vorgesehen.
Das Solar Cluster Baden-Württemberg begrüßt das im Entwurf enthaltene Ziel einer stärkeren Marktintegration der Photovoltaik. Die Photovoltaik müsse sich künftig im Markt behaupten. Aus Sicht des Branchenverbandes enthält das Papier aber noch etliche handwerkliche Mängel. Seine Forderungen hat der Branchenverband am 5. März 2026 in einer Stellungnahme vorgelegt. „Die Marktintegration der Photovoltaik ist wichtig, darf aber erst dann vollständig eingeführt werden, wenn Netze, Speicher und digitale Infrastruktur dafür bereit sind – sonst geraten Investitions- und Versorgungssicherheit in Gefahr“, heißt es in der Stellungnahme. Eine EEG-Reform ohne Korrektur würde die ausgewogene Entwicklung zwischen Dach- und Gewerbesegment sowie Freiflächenanlagen aus dem Lot bringen. Besonders wichtig sei auch, dass an dem zentralen Prinzip Einspeisevorrang nicht gerüttelt werde.
Deutschland braucht eine bezahlbare und sichere Energieversorgung, die auch in geopolitisch unsicheren Zeiten wie diesen zuverlässig funktioniert. Photovoltaikanlagen mit einer hohen Eigenversorgung tragen dazu bei und stärken die strategische Unabhängigkeit. Um den Ausbau voranzutreiben, bedarf es weiter des Einspeisevorrangs, so das Solar Cluster BW. Der Einspeisevorrang garantiert Investorinnen, Investoren und Banken, dass erzeugter Ökostrom zuerst in das Netz aufgenommen und vermarktet wird – eine zentrale Voraussetzung für die großen Erfolge der vergangenen Jahrzehnte. Neue Beschränkungen, etwa über zusätzliche Netzanschlussauflagen oder Redispatch-Vorbehalte, würden dieses Vertrauen deutlich schwächen. Deshalb sollte der Einspeisevorrang ausdrücklich bestätigt und rechtlich klar abgesichert werden.
Der Verband stellt klar: Das Reformziel – mehr Marktintegration erneuerbarer Energien – ist richtig, aber die Umsetzung muss zum Stand der Infrastruktur passen. „Wer kleine und mittlere Photovoltaikanlagen in komplexe Vermarktungsmodelle zwingt, bevor Netze, Speicher und digitale Steuerbarkeit flächendeckend funktionieren, gefährdet Investitionen – und damit am Ende auch die Versorgungssicherheit“, so Carolin Grieshop, Geschäftsführerin des Solar Clusters BW. Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Kombination für private Dachanlagen unter 25 Kilowatt: vollständiger Förderstopp, verpflichtende Direktvermarktung ab 2029 und eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent der installierten Leistung. Das sei eine Mischung, die viele Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer abschrecken dürfte.
Kleinanlagen zügig mit Smart Metern ausrüsten
Gerade die kleinen Dachanlagen gelten als Rückgrat einer resilienten Energiearchitektur: Sie verbinden lokale Erzeugung mit Verbrauch, schaffen greifbare Teilhabe an der Energiewende, sichern Aufträge im Handwerk und bringen erneuerbare Energien in die Breite der Gesellschaft. „Kleine Dachanlagen sind kein Randsegment, sondern ein wichtiges Fundament der dezentralen Energieversorgung“, betont der Verband. Wenn dieses Segment massiv an Dynamik verliert, müsste der notwendige Ausbau zunehmend über große Freiflächenanlagen erreicht werden.
Das Solar Cluster BW macht in seiner Stellungnahme mehrere konkrete Vorschläge, um kleine Photovoltaikanlagen systemdienlich weiterzuentwickeln, statt ihren Ausbau auszubremsen. Falsch sei etwa eine starre 50-Prozent-Kappung der Einspeiseleistung. Eine pauschale Begrenzung kürzt Erträge auch dann, wenn das System Strom dringend benötigt – etwa im Winter bei hoher Nachfrage und geringer Solarstromproduktion. Stattdessen schlägt der Verband vor, dass neue Anlagen konsequent mit Smart Metern ausgestattet werden sollten. Die ermöglichten eine dynamische Steuerung der Einspeisung, ohne pauschale Leistungsbegrenzungen einführen zu müssen. Die Einspeisung solle vor allem dann ausgesetzt werden, wenn die Börsenstrompreise negativ sind. Für Kleinanlagen lehnt der Verband zudem eine verpflichtende Direktvermarktung ab, weil Aufwand und Kosten den Nutzen übersteigen würden. Wichtig sei auch, die bestehenden steuerlichen Erleichterungen, Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbefreiung, als zentralen Investitionsanreiz beizubehalten.
Nachbesserungsbedarf auch im Gewerbesegment
Im Gewerbesegment zwischen 25 und 100 Kilowatt sieht der Verband ebenfalls erheblichen Nachbesserungsbedarf. Photovoltaik auf Firmendächern und Parkplätzen macht Unternehmen unabhängiger von Strompreisschwankungen, entlastet die Netze durch hohen Eigenverbrauch und kann direkt mit Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge verknüpft werden. Der Entwurf sieht jedoch verpflichtende Direktvermarktung, zusätzliche Technikvorgaben und starre Einspeisegrenzen vor. Für kleine und mittlere Betriebe drohe damit „Bürokratie statt Entlastung“. Das Solar Cluster BW fordert stattdessen standardisierte, schlanke Direktvermarktungsmodelle für Anlagen bis 100 Kilowatt, klare Kostenobergrenzen für Vermarktungsgebühren sowie einfache Regeln für Eigenverbrauch ohne zusätzliche Netzentgelte auf selbst genutzten Solarstrom.
Für große Gewerbe- und Industriedächer warnt der Verband vor einer gefährlichen Investitionsunsicherheit: Neue Marktmechanismen, mögliche Erlösabschöpfungen und komplexe Verträge könnten dazu führen, dass Unternehmen ihre Dachflächen nicht nutzen – oder Projekte deutlich kleiner ausfallen als technisch möglich. Dabei sind diese Dächer ein Schlüssel, um Industrie und Mittelstand mit eigenem Solarstrom zu versorgen, Netze zu entlasten und zusätzliche Flächenkonflikte zu vermeiden. Gefordert werden deshalb stabile Regeln für Eigenversorgung, transparente und langfristige Rahmenbedingungen für Differenzverträge und praktikable Vermarktungsmodelle, die auch mittelständische Eigentümer nicht überfordern.
Abgestimmte Übergangsarchitektur von EEG-Novelle und Netzpaket erforderlich
Übergreifend mahnt das Solar Cluster BW, EEG-Reform und Netzpaket unbedingt zeitlich und inhaltlich aufeinander abzustimmen. Marktanforderungen, neue Netzanschlussregeln und technische Vorgaben dürften nicht zeitgleich und ohne Übergangsarchitektur verschärft werden. Speicher müssten als eigenständiger Stabilitätsfaktor begriffen und von Doppelbelastungen bei Netzentgelten befreit werden. Negative Strompreise seien vor allem ein Zeichen fehlender Flexibilität – hier brauche es Speicher, steuerbare Lasten und digitale Netzintegration, statt pauschal Vergütungen auszusetzen.
Die Botschaft des Verbands an Politik und Öffentlichkeit ist klar: Die stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien ist notwendig, aber sie darf nicht zulasten der dezentralen Säulen der Energiewende gehen. Gerade Dach- und Gewerbeanlagen sichern Versorgungssicherheit vor Ort, schaffen Ausbildungsplätze im Handwerk, stärken regionale Wirtschaftskreisläufe und stützen die Akzeptanz in der Bevölkerung. Eine EEG-Reform, die diese Segmente ausbremst, würde die Energiewende gesellschaftlich schwieriger machen und die Versorgungssicherheit gefährden. Das Solar Cluster Baden-Württemberg fordert daher eine Kurskorrektur mit weniger Bürokratie, mehr Flexibilität und einem klaren Bekenntnis zur Dezentralität als strategischer Stärke des Energiesystems.







