Reiche stellt dem Moorschutz den Strom ab
Um die Ziele im Klima- und Naturschutz zu erreichen, ist Photovoltaik auf wiedervernässten Mooren unverzichtbar. Diese auch wirtschaftlich rentable Doppelnutzung von Flächen will Wirtschaftsministerin Reiche jetzt im Zuge der EEG-Reform unmöglich machen.
Manche Klimaschutz-Ideen sind so gut, dass sie eigentlich für sich selbst sprechen. Nehmen wir beispielsweise die Kombination von wiedervernässten Mooren mit Photovoltaik.
So ein über Jahrzehnte trockengelegtes Moor zu vernässen, ist langwierig und aufwendig. Es dauert Jahre, bis der Wasserstand so hoch ist, dass die Treibhausgas-Emissionen aufhören. Noch länger braucht es, bis das Moor wieder zu einer CO2-Senke wird.
Und was kann der Flächeneigentümer, meist ein Landwirt, mit der vernässten Fläche anfangen? Die „nasse Landwirtschaft“, auch Paludikultur genannt, steckt noch in den Anfängen.
Damit sie sich wirtschaftlich trägt, startete Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) kürzlich ein milliardenschweres Programm zur Wiedervernässung von Mooren. Dessen Herzstück ist eine Vernässungs-Förderrichtlinie, mit der vor allem die Paludikultur gefördert werden soll. Auf dem Moor sollen dann alle möglichen angepassten Nutzpflanzen wachsen.
Gleichzeitig gibt es aber mit der Moor-Photovoltaik eine bestechend einfache Idee, die Moorfläche wirtschaftlich zu nutzen. Solarmodule stören sich nicht daran, dass ihr Tragwerk im Wasser steht. Und weil das Moor die Module kühlt, ist oft sogar der Stromertrag höher.
Für den erzeugten Strom aus dem Moor gibt es auch die gesetzliche EEG-Vergütung und – wegen des erhöhten Investitionsaufwandes – einen Bonus obendrauf. Der Zuschlag beträgt 0,5 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
Das erscheint nicht viel, summiert sich aber über die 20-jährige Förderzeit so, dass die Moor-PV wirtschaftlich umsetzbar ist und dem Flächeneigner entsprechende Einnahmen sichert.
Effiziente Sonderformen von Freiflächen-Photovoltaik
Zu dem Technologiebonus kommen noch Extra-Kontingente in den Ausschreibungen für Freiflächen-Photovoltaik, damit die aufwendigere Moor-PV nicht mit „normalen“ Solarprojekten konkurrieren muss.
Solche Doppelnutzungen fördert der Gesetzgeber als sogenannte Sonderformen von Photovoltaik seit einigen Jahren nicht nur im Fall von Moor-PV mit Aufschlägen.
Der entsprechende Paragraf 37d, der seit 2023 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht, ermöglicht das besondere Zuschlagverfahren auch für Ackerflächen und Grünland, die weiter agrarisch genutzt werden – kurz als Agri‑PV bekannt –, weiter für Parkplatzflächen (Parkplatz-PV), für künstliche Gewässer (Floating-PV) und eben auch für trockengelegte und bis dato landwirtschaftlich genutzte Moorböden.
Der mit den Sonderformen erzeugte Ökostrom sorgt nicht nur für zusätzliche CO2-Minderung. Wichtiger ist noch, dass das begrenzte Flächenpotenzial für erneuerbare Energien effizient genutzt wird.
Den klimapolitisch so effektiven Doppelnutzungen droht nun allerdings das Aus. Denn der aktuelle Referentenentwurf zum neuen EEG 2026 aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, den Paragrafen 37d ersatzlos zu streichen.
Ohne Moor-PV sind die Klimaziele nicht erreichbar
Damit sollen „Mehrkosten“ im Vergleich zu den klassischen Freiflächenausschreibungen abgebaut werden und ein „einheitliches, schlankeres Fördersystem“ eingeführt werden, so die Begründung im Entwurf.
Dass Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) dem Moorschutz geradewegs den Strom abstellen will, kritisieren Klima- und Umweltschützer scharf. Das sei genau der falsche Weg, betont etwa das „Greifswald Moor Centrum“ (GMC) in einer Stellungnahme.
Vielmehr sei es notwendig, die wirtschaftlichen Anreize für private Flächeneigner zu stärken, um von den jetzigen Forschungs- und Pilotvorhaben zu einer rentablen Wiedervernässung und Nutzung von Moorböden zu gelangen, erklärt das Moorzentrum.
Ohne den Ausbau der Moor-Photovoltaik sind nach Überzeugung der Expertinnen die gesetzlichen Ziele für Klimaschutz und Renaturierung in Deutschland nicht erreichbar. Dafür reiche die neue Paludi-Richtlinie allein nicht aus.
Zahlen bestätigen das. Mit dem Paludi-Programm sollen bis 2030 rund 90.000 Hektar landwirtschaftlicher Flächen wiedervernässt werden. Zum Erreichen des deutschen Klimaziels im Sektor Landnutzung – eine CO2-Senke von 25 Millionen Tonnen im Jahr 2030 – ist es laut einer Studie des Thinktanks Agora Agrar aber nötig, in dem Zeitraum 141.000 Hektar Ex-Moorfläche zu vernässen, also über die Hälfte mehr.
Real gesehen müssten noch viel größere Flächen vernässt werden. Denn die aktuelle Treibhausgas-Projektion des Umweltbundesamtes geht davon aus, dass der Landnutzungssektor – Wälder, Böden, Grünland, Moore – 2030 keine CO2-Senke mehr sein wird, sondern im Gegenteil durchschnittlich 25 Millionen Tonnen CO2 jährlich emittiert.
Paludi-Förderung reicht für nötige Wiedervernässung nicht aus
Weiter weisen die Expertinnen des Moorzentrums darauf hin, dass die Paludi-Förderrichtlinie den Ertragsverlust der landwirtschaftlichen Flächen nur für maximal sieben Jahre ausgleicht. Das werde vielen Landwirtinnen und Landwirten als Anreiz nicht ausreichen – diesen könne aber die 20-jährige EEG-Sonderförderung bieten, heißt es.
Auch macht das Zentrum darauf aufmerksam, dass die Paludi-Richtlinie für Flächen, auf denen Photovoltaik installiert werden soll, keine Zahlungen zum Wertersatz oder zum Ausgleich von Ertragsverlusten vorsieht.

Anders gesagt: Wer ohne Paludikultur wiedervernässen und davon auch wirtschaftlich etwas haben will, ist auf die EEG-Vergütung angewiesen. Fällt die aber zu gering aus, weil es keinen Bonus mehr gibt, werden die Flächenbesitzer auf den trockenen Moorböden zwar weiter Solar-Freiflächenanlagen bauen lassen, aber eben frei finanziert und ohne die klimapolitisch so unverzichtbare Wiedervernässung.
Genau diese Entwicklung hat bereits begonnen. So waren 2023 bundesweit schon rund 600 Hektar trockengelegter Moore mit Freiflächen-Photovoltaik bebaut. Anfang 2025 waren es bereits 874 Hektar.
Diese Flächen sind nicht nur auf zwanzig und mehr Jahre für die Wiedervernässung verloren. Sie emittieren auch weiter Treibhausgase und schädigen das Klima.
Umweltministerium will nicht konkret werden
Für Sabine Schlacke macht die geplante Streichung des Paragrafen 37d den wirtschaftlichen Anreiz für die Wiedervernässung trockener Moore, der mit dem EEG 2023 gesetzt wurde, zunichte, wie die renommierte Umweltjuristin gegenüber Klimareporter° erklärt. Dabei habe die neuartige Technologie noch gar nicht vollständig erforscht werden und in der Praxis Fuß fassen können, betont sie.
Die bisherigen Erfahrungen sprechen aus Sicht von Schlacke nicht nur dafür, die Sonderförderung für spezielle Photovoltaik beizubehalten, sondern eher noch für deren Erhöhung, um Moor-PV wirtschaftlich zu machen.
„Vorteilhaft wäre es darüber hinaus, einen internen Vorrang von Moor-PV vor anderen besonderen Solaranlagen zu regeln, da Moor-PV im Vergleich etwa zu Agri- oder Parkplatz-PV oft noch kostspieliger sein dürfte und daher gegen andere besondere Photovoltaikanlagen nicht in den Ausschreibungen konkurrieren kann“, argumentiert die Juristin.
Das Bundesumweltministerium will sich auf Nachfrage nicht konkret zur geplanten Streichung des 37d positionieren. Man bitte um Verständnis, dass man sich zu laufenden Ressortabstimmungen zum EEG 2026 nicht äußern könne, erklärt eine Sprecherin. Grundsätzlich befürworte das Umweltministerium einen flächenschonenden Ausbau bei PV-Freiflächenanlagen und damit auch die Doppelnutzung von Flächen, betont die Sprecherin.
Es ist offenbar etwas anderes, in Sonntagsreden Moore als Klimaretter zu feiern, als sich tatsächlich für effizienten Klimaschutz einzusetzen. Das spricht für sich.
Quelle
Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2026 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden!
Zu diesen und weiteren energiepolitischen Themen lädt Klimareporter° am 26. Mai um 17:30 Uhr in Berlin zur Diskussionsveranstaltung mit Claudia Kemfert (Energieökonomin und Herausgeberratsmitglied), Ursula Heinen-Esser (Präsidentin Bundesverband Erneuerbare Energie) und Sophia Eltrop (Vorständin Naturstrom AG).







