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BDEW: „Deutliche Verschlechterung der Investitionsbedingungen würde Energiewende gefährden“

Netzinvestitionen: BDEW legt Stellungnahme zur anstehenden Festlegung zu Eigenkapitalkosten für Strom- und Gasnetzbetreiber für die 4. Regulierungsperiode vor.

Die Bundesnetzagentur sieht eine Reduktion der Vergütung des eingesetzten Eigenkapitals der Netzbetreiber um mehr als ein Drittel auf 3,74 % nach Steuern für alle deutschen Strom- und Gasnetzbetreiber vor.

„Diese deutliche Absenkung wäre mit Blick auf den Kapitalmarkt und die steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber nicht sachgerecht. Bei der Vergütung von Netzinvestitionen wäre Deutschland so Schlusslicht in Europa. Angesichts der stark steigenden Herausforderungen für die Energienetze, die sich aus der notwendigen beschleunigten Energiewende ergeben, erstaunt dieser Vorschlag. Nur ein Beispiel: Bis 2030 sind bis zu 15 Millionen E-Fahrzeuge auf den Straßen erforderlich, damit höhere Klimaziele erreicht werden können. Dabei ist die Einbindung der Ladeinfrastruktur in die Energienetze von erheblicher Relevanz. Die Netzintegration der Mobilität ist eine der großen Herausforderungen. Zudem müssen Millionen von neuen Solar- und Windstromanlagen und Verbrauchern schnell und sicher in das Energiesystem integriert werden“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Auch der Beirat der Bundesnetzagentur betont völlig zu Recht, dass investitionsfreundliche Rahmenbedingungen unverzichtbar sind für den dringend erforderlichen Netzaus- und Umbau. Die Bundesnetzagentur sollte daher auch das Votum des Beirats berücksichtigen und diese Herausforderungen bei ihren Entscheidungen in Rechnung stellen.“

Der BDEW kritisiert zudem, dass der Festlegungsentwurf und die zugrunde liegenden Gutachten zahlreiche fachliche Mängel enthalten. Diese zeigt der BDEW in seiner neuen Stellungnahme (siehe Anlage) zum Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur auf. Sehr problematisch und inkonsistent ist beispielsweise die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur bei der Einschätzung der Entwicklung der Kapitalmärkte ganz wesentliche Empfehlungen der Europäischen Zentralbank zur Bewertung der Renditeerwartung der Investoren nicht beachtet hat. Dies führt zu einem geringeren Anreiz für Investoren, das für die Energiewende erforderliche Eigenkapital für Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen.

„Fakt ist, dass moderne Netze nicht zum Selbstkostenpreis zu haben sind. Fakt ist außerdem, dass die 4. Regulierungsperiode für Strom- und Gasnetze in die heiße Phase der Energiewende fällt. Es wird entscheidend sein, dass die Netzbetreiber in diesen Jahren zwischen 2023 und 2028 ihre volle Aufmerksamkeit und Kraft dem Aus- und Umbau der Netze widmen können. Die Bundesnetzagentur sollte in ihrer für den Herbst dieses Jahres angekündigten Festlegung die vom BDEW eingebrachten Erkenntnisse berücksichtigen und ihre bestehenden Bewertungsspielräume nutzen. Für das Gelingen der Energiewende ist ein hierfür angemessener Regulierungsrahmen für die 20er Jahre unabdingbar“, sagte Andreae.

Quelle

BDEW – Energie.Wasser.Leben 2021

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