Bundesnetzagentur ändert Ausschreibungsprozedere und setzt Strafzahlungen aus
Wegen der Corona-Pandemie ändert die Behörde die Modalitäten für die laufenden Ausschreibungen für Photovoltaik-, Windkraft-, Biomasse und KWK-Anlagen. Die laufenden und ausstehenden Ausschreibungen sollen durchgeführt und die Bieter informiert werden, aber keine öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge erfolgen. Auch soll ein Verfallen der bereits gewährter Zuschläge infolge der Corona-Pandemie vermieden werden.
Die Forderung kam bereits in der vergangenen Woche von einigen Erneuerbaren-Verbänden und Photovoltaik: Projektierern: Die Fristen für die Realisierung der Photovoltaik-Projekte aus den Ausschreibungen müssen wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert werden. Aktuell ist die Installation neuer Photovoltaik-Kraftwerke aufgrund verschiedener Beschränkungen nur schwerlich möglich, wie die Befragung einiger großer Projektierer in Deutschland durch pv magazine ergab.
Am Montag hat nun die Bundesnetzagentur reagiert. „Durch das Corona-Virus ist eine Ausnahmesituation entstanden. Dies betrifft bereits durchgeführte, aktuell laufende sowie auch alle anstehenden Ausschreibungen“, heißt es von der Bonner Behörde. Um den Verlust der bereits gewährten Zuschläge und Strafzahlungen der Bieter zu vermeiden, seien verschieden Maßnahmen ergriffen worden.
So würden die gesetzlich festgelegten Ausschreibungstermine weiter stattfinden. Die Bieter müssten ihre Gebote jeweils fristgerecht abgeben, um an den verschiedenen Auktionsrunden teilnehmen zu können. Die Bundesnetzagentur werde dann die Gebote öffnen, prüfen und reihen. „Dies kann voraussichtlich jedoch nur zeitlich verzögert durchgeführt werden, denn die Öffnung und Prüfung erfolgt mit einem hohen Personalaufwand, die Anwesenheit mehrerer Personen in einem Raum ist erforderlich.“ Nach Abschluss der Prüfung würden erfolgreiche Bieter eine schriftliche Zusicherung erhalten, dass sie einen Zuschlag bekommen haben, so die Behörde weiter. Zudem würden ausgeschlossene Bieter und Bieter, die keinen Zuschlag erhalten haben, informiert.
Soweit nicht neu, die wesentliche Änderung sei, dass die Zuschlagsentscheidung selbst zunächst nicht im Internet bekanntgegeben werde, da damit die verschiedenen Fristen für Realisierung oder Zahlung der Zweitsicherheit beginnen. Ohne Veröffentlichung starten die Fristen noch nicht. Nach Beruhigung der Lage werde dies nachgeholt. Allerdings will die Bundesnetzagentur auch weiterhin die Eckdaten zu den einzelnen Ausschreibungen veröffentlichen, also eingegangene Gebotsmenge sowie niedrigster und höchster Zuschlagswert. „Bei den Ausschreibungen, an denen sich Solaranlagen beteiligen können, wird zusätzlich auch die auf Acker- und Grünlandflächen entfallene Gebotsmenge veröffentlicht. Die Zahlen des Netzausbaugebiets für Windenergie an Land werden ebenfalls aktualisiert“, erklärte die Behörde.
Zu den Realisierungsfristen für bereits bezuschlagte Photovoltaik-Projekte heißt es: „Bei Solaranlagen ist die Beantragung einer Zahlungsberechtigung bis auf weiteres vor der Inbetriebnahme der Anlage möglich, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist, so dass der Zuschlag nicht verfällt. Bei der Beantragung der Zahlungsberechtigung sind die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projekts geführt haben.“ Auch für Windparks an Land und Biomasseanlagen werde eine unbürokratische Verlängerung der Fristen gewährt. Bieter sollen sich unter anderen von Gründen für die Projektverzögerung per Mail an die Bundesnetzagentur werden. Generell sollen somit Strafzahlungen bis auf weiteres nicht erhoben werden.
Die „abgespeckten“ Ergebnisse für die Photovoltaik-Ausschreibung im März hat die Bundesnetzagentur noch nicht veröffentlicht. Es handelt sich um die erste von vier Sonderausschreibungen in diesem Jahr und hat ein Volumen von 300 Megawatt. Zudem läuft derzeit noch die erste technologieoffene Ausschreibung des Jahres, bei denen Photovoltaik und Windkraft an Land konkurrieren. Stichtag für die Gebote ist 1. April. Bislang gingen alle Zuschläge in diesen Auktionen in Deutschland an Photovoltaik-Anlagen.
„Es ist gut, dass die Bundesnetzagentur jetzt ein Signal setzt, Fristen für Erneuerbaren-Projekte zu verlängern und Strafzahlungen vorerst auszusetzen“, erklärte Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. „Entscheidend ist, dass der Aufschub von Fristen unbürokratisch und im notwendigen Umfang erfolgt. Dafür muss die Bundesnetzagentur auch in der Praxis sorgen.“ Die Grünen-Politikerin hatte sich im Vorfeld ebenfalls für eine Verlängerung der Fristen stark gemacht.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (be) begrüßte den Versuch der Bundesnetzagentur, im Rahmen des geltenden Rechtsrahmens Spielräume für die Fristeinhaltung von Ausschreibungsanlagen zu schaffen. Die heutige Bekanntmachung lasse allerdings noch einige Fragen offen, die zeitnah zu klären sind. Aus Sicht des bne bieten die neuen Regeln noch keine Lösung für Photovoltaik-Anlagen, die im B-Planverfahren feststecken, da vieles nicht mehr funktioniert, was für deren Baurecht vor Ort erforderlich ist. „Daher brauchen wir sehr schnell Gesetzesänderungen mit Fristverlängerungen sowie für die Dauer der Corona-Krise weitergehende Spielräume für die Bundesnetzagentur“, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch.
Anmerkung der Redaktion: Die Redaktionen auf die Ankündigung der Bundesnetzagentur sind nachträglich in den Artikel eingefügt worden.
Quelle
Der Bericht wurde von
der Redaktion „pv-magazine“
(Sandra Enkhardt) 2020 verfasst
– der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2020 weiterverbreitet
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