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Klimaziele 2030 erreichen wir nur mit EEG!

Seit Jahren versucht die alte Energiewirtschaft, mit all ihrer Lobby das EEG totzureden.

wieder ist die Rede von Netzparität und wird darauf verwiesen, dass das EEG nicht mehr gebraucht würde. Vor allem nicht für die Photovoltaik (PV), da die Stromgestehungskosten heute sogar nahezu den Börsenpreisen der herkömmlichen Energiequellen entsprechen.

„Vergessen wird hierbei, dass der Sinn und Zweck des „Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG) die erstmalige Herstellung von Investitionssicherheit war. Solaranlagen, die eine wesentliche Last der dezentralen Stromversorgung von Haushalt und Gewerbe sowie der Elektro-Mobilität und der Digitalisierung schultern werden, müssen auch finanziert werden“, so Peter Schrum, Präsident Bundesverband Regenerative Mobilität e.V. (BRM e.V.).

„Sowohl Bürgerinnen und Bürger, ihre Energie–Genossenschaften als auch der Mittelstand und zahlreiche kommunale Stadtwerke sind gemeinsam das Rückgrat der deutschen Energiewende. Sie haben den Hauptteil der bereits getätigten Investitionen getragen. Sie brauchen auch weiterhin das EEG als Investitionssicherheit, weil die Banken ihre Kredite auf das EEG abstellen, auch wenn der wirtschaftliche Vorteil wie bei Eigenverbrauchsanlagen ggf. über dem EEG liegt. Ohne EEG würden alle Investitionen im Solarbereich genauso ausbleiben wie in den bereits politisch eng reglementierten weiteren Ausbau von Biokraftstoff-, Biogas-, Biomethan- und Windenergieanlagen in Deutschland. Auch der technische Fortschritt in der Photovoltaik, bei Elektrofahrzeugen, in der Ladeinfrastruktur, der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, als auch bei Power-to-Gas oder Power-to-X insgesamt – alles hängt am EEG“, so Peter Schrum weiter.

Der BRM fordert im Gegenteil das EEG anzuheben, zu stärken und zu stabilisieren, um die selbst gesetzten oder verpflichtenden Klimaziele in Deutschland und auch in der EU wieder erreichen zu können. Das könnte in Zeiten der Null-Zins-Politik außerdem einen starken Wirtschaftsimpuls durch Mobilisierung zinsloser Einlagen auslösen. Eine wichtige Sofortmaßnahme bei der Photovoltaik ist es, den EEG Deckel von 52 GW aufzuheben.

Die derzeitige Grenze für Bürgersolar / PV-Anlagen unterhalb der Ausschreibungen von 750 kWp ist eindeutig zu niedrig und muss auf mindestens 2 MWp angehoben werden. In diesem Zusammenhang muss auch die monatliche Degression neu geregelt werden. Die derzeitige Degression ist bei kleinen Ausbaumengen zu hoch. Die Kostensenkungen in der Installation von Photovoltaikanlagen ist nicht mehr so hoch, wie die Degression es impliziert. Ende des Jahres 2019 werden die ersten PV-Anlagen unwirtschaftlich mit der aktuell geltenden EEG-Vergütung. Hier müssen die Ausbaukorridore zur Ermittlung der Degressionssätze verdreifacht werden, um bei einem Zielkorridor von 5 MW p.a. noch wirtschaftliche PV-Anlagen zu ermöglichen.

Bei Biogas muss die Produktion von Biomethan wieder die alte Förderung aus dem EEG 2009 erhalten, um die heimische Bio-Erdgasproduktion zu fördern und damit unsere Abhängigkeit von Erd- und Flüssiggas-Importen zu reduzieren. Bei der Bioenergie muss berücksichtigt werden, dass sie einerseits die einzige Erneuerbare Erzeugung mit Grenzkosten ist, andererseits einzigartige Vorteile bietet, darunter für den ständigen Betrieb dauerhafte Arbeitsplätze benötigt. Mit dieser Maßnahme kann die internationale Technologieführerschaft u.a. bei der Biomethanproduktion bewahrt werden. Ausschreibungen sind für die Bürgerbeteiligung an der Energiewende generell unbrauchbar, da die teuren Projektentwicklungen ohne Sicherheit und Verlässlichkeit der Umsetzung für Bürger nicht finanzierbar sind.

Zahlreiche aus Ausschreibungen resultierende Vergütungen sind von großen EVUs, Fonds und Spekulanten mit Verlust kalkuliert, da diese sowieso aus dem EEG ausscheiden und über die Direktvermarktung später mit gesicherten Marktanteilen kalkulieren. Aber auch diese Investorengruppen benötigen das EEG als Grundlage der Finanzierung.

„In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass die Belastungen aus der EEG-Umlage vorwiegend aus den alten Projekten vor 2012 resultieren. Durch das verpflichtende Marktprämienmodell, den aktuell bereits schon niedrigen EEG-Tarifen und den steigenden Börsenstrompreisen ist die EEG-Belastung aus den neuen Projekten deutlich geringer und im Verhältnis der alten Projekte vernachlässigbar. Darüber hinaus weist das EEG-Konto stets einen Milliardenüberschuss aus, sodass neue Projekte nicht zwingend zu einer Erhöhung der EEG-Umlage führen werden. Im Gegenteil, sobald die älteren Biogas-, Wind- und Solarprojekte aus dem EEG fallen, reduziert sich die EEG-Umlage deutlich und hat immer noch „Luft“ für viele neue EEG-Projekte“, so Martin Tauschke, Geschäftsführer des BRM.

Ausschreibungen sind eine weit schlechtere Maßnahme als ein lebendiges Bürger-Mittelstands-EEG, das auch die Elektro- und Wasserstoff-Mobilität garantiert.
Vor diesem Hintergrund fordern wir die Regierung auf, für die Erneuerbaren wieder verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Klimaziele bis 2030 diesmal auch einhalten zu können:

  • weiterhin uneingeschränkten Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien in die Stromnetze in Verbindung mit der bestehenden Pflicht der Netzbetreiber, den wirtschaftlich optimalsten Verknüpfungspunkt für den Einspeiser innerhalb von maximal 8 Wochen zu ermitteln sowie das Netz bei Notwendigkeit weiter auszubauen, um jeden Einspeiseantrag positiv zu bestätigen
  • Beibehaltung der festen EEG-Tarife auch ab 2020
  • Abschaffung des 52 GW Ausbaudeckels für Photovoltaik
  • Erhöhung der Grenze zur Ausschreibungspflicht von derzeit 750 kWp auf 2 MW
  • Formulierung eines offiziellen Ausbauziels von 5 GW Photovoltaik p.a.
  • Verdreifachung der Ausbaukorridore zur Ermittlung der Degression im Rahmen des atmenden Deckels bei der Photovoltaik
  • Wiederaufnahme der EEG-Förderung für Biomethan auf Basis des EEG 2009
  • Einführung einer analogen Regelung für alle regenerativ erzeugten Gase und sicheren Zugang zum Gasnetz
  • Abschaffung der (unmittelbaren) räumlichen Nähe als Voraussetzung für die Direktvermarktung Erneuerbaren Energiestroms vom Erzeuger direkt an den Verbraucher vor dem Netz
  • Wiedereinführung des Technologiebonus für innovative Technik und Verfahren
  • Sämtliche o.g. Mindestforderungen des BRM belasten keineswegs die Verbraucher über die EEG-Umlage als auch sonst, sondern tragen dazu bei, die Klimaziele bis 2030 zu erreichen, bzw. das Erreichen ihrer wirtschaftlichen Hebelwirkung abwarten zu müssen und sogar durch Dezentralisierung, Direktstromnutzung sowie Einspeisung in das bereits vorhandene Gasnetz mit mehr als 500.000 km Länge die Stromnetzkosten deutlich zu reduzieren.

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren bei vielen politischen Maßnahmen gegen die Erneuerbaren Energien betont, sie müsse aufgrund von EU-Vorgaben so handeln, etwa bei der Einführung des Ausschreibungsmodells. Diese Ausrede hat die Bundesregierung nicht mehr. Denn der EuGH hat am 28.03.2019 erneut entschieden, dass das EEG keine staatliche Beihilfe ist. Dass die Bundesrepublik Deutschland dieses Urteil durch ihre Klage erst ermöglichte, ist zu begrüßen – umso mehr kann aber jetzt auch erwartet werden, dass die Bundesregierung die Zügel wieder selbst in die Hand nimmt und unabhängig von vermeintlichen EU-Vorgaben selbst entscheidet, wie die von einer wachsenden Mehrheit in Deutschland geforderten deutlich stärkeren Anstrengungen zum Klimaschutz umgesetzt werden können.

Dazu bedarf es vor allem einer Stärkung des EEG und einer Erhöhung der Investitionssicherheit in die Technologien, die für das Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich sind. In den Bereichen, in denen nach wie vor EU-Vorgaben gelten, muss die Bundesregierung zudem die Spielräume nutzen, die ihr zur Verfügung stehen, etwa aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018 (Red II). 

Wir fordern die Bundesregierung auf, nach nunmehr 9 Jahren Diffamierung des EEG (das letzte gute EEG gab es 2009) die selbst gesteckten Ziele in der Klimapolitik beherzt anzugehen und die Voraussetzungen zu schaffen, um 2030 die Klimaziele erreichen zu können.

Quelle

BRM Bundesverband Regenerative Mobilität e.V. 2019

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