Ab 2019 Verpflichtung für E-Ladestation in jedem Haus
Eine neue EU-Richtlinie will klare Vorgaben geben.
Hinsichtlich des Energiebedarfs hängt der Verkehrssektor in der EU noch immer zu etwa 94% vom Erdöl ab. Das muss geändert werden. Es scheint daher bereits ziemlich fix, dass ab 2019 stärker gehandelt werden muss.
Dies betrifft auch die Infrastrukur: Wird ab 2019 ein Haus in einem gewissen Maß renoviert oder ein Gebäude neu errichtet, dann muss eine Ladestation für E-Fahrzeuge vorgesehen werden.
Festgelegt soll dies in einer EU-Richtlinie, deren Entwürfe bereits vorliegen und die bis zum Jahresende fixiert werden soll.
Außerdem sollen bis 2023 bereits 10% aller Parkflächen in neuen Gebäuden mit Lademöglichkeiten ausgestattet werden müssen.