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Ab 2019 Verpflichtung für E-Ladestation in jedem Haus

Eine neue EU-Richtlinie will klare Vorgaben geben.

Hinsichtlich des Energiebedarfs hängt der Verkehrssektor in der EU noch immer zu etwa 94% vom Erdöl ab. Das muss geändert werden. Es scheint daher bereits ziemlich fix, dass ab 2019 stärker gehandelt werden muss.

Dies betrifft auch die Infrastrukur: Wird ab 2019 ein Haus in einem gewissen Maß renoviert oder ein Gebäude neu errichtet, dann muss eine Ladestation für E-Fahrzeuge vorgesehen werden.

Festgelegt soll dies in einer EU-Richtlinie, deren Entwürfe bereits vorliegen und die bis zum Jahresende fixiert werden soll.

Außerdem sollen bis 2023 bereits 10% aller Parkflächen in neuen Gebäuden mit Lademöglichkeiten ausgestattet werden müssen.

Quelle

oekonews.at | holler 2016

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