‹ Zurück zur Übersicht
bigstock | ssuaphoto

© bigstock | ssuaphoto

Diesel-Affäre: EU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Die EU-Kommission rügt Deutschland für eine mangelhafte Kontrolle in der Diesel-Affäre und leitet ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Die deutschen Aufsichtsbehörden hätten weder genügend kontrolliert noch ausreichend Sanktionen verhängt.

Neben Deutschland erhob die gegen sechs weitere EU-Länder. Auch Großbritannien, Spanien, Luxemburg, Litauen, Tschechien und Griechenland haben der EU-Kommission zufolge die Autohersteller, allen voran den Volkswagen-Konzern, nicht ausreichend von Verstößen gegen Fahrzeugemissionsvorschriften abgehalten.

Bei Gesetzesverstößen hätten die Staaten zudem vorhandene Sanktionen nicht angewendet, heißt es in der Begründung zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens am Donnerstag.

Konkret geht es um Abschaltvorrichtungen für Abgasuntersuchungen, die unter anderem Volkswagen in seinen Autos verbaut hatte. Der Konzern argumentiert, diese seien in Europa gar nicht verboten, die EU-Kommission sieht das anders. Bereits 2007 hatte die Kommission die EU-Staaten mit einer Verordnung aufgefordert, entsprechende Gesetze zu erlassen.

Deutsche Regierungen und auch der amtierende Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) haben die Vorschrift aus Brüssel jahrelang ignoriert.

Autobauer schrieben an deutschem Untersuchungsbericht mit

Die zuständige EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska wirft Deutschland und Großbritannien zudem vor, die Ergebnisse und Daten der nationalen Untersuchungsausschüsse zur Diesel-Affäre den Aufklärern in Brüssel vorzuenthalten. Verkehrsminister Dobrindt versucht wiederum, der EU-Kommission die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Dabei belegen E-Mails Absprachen zwischen dem zuständigen Kraftfahrtbundesamt, dem Verkehrsministerium und den Autoherstellern. Beim Untersuchungsbericht zum Dieselskandal haben die Autobauer offenbar kräftig mitformuliert.

Im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens haben die EU-Staaten nun Zeit auf die Vorwürfe aus Brüssel zu antworten. Sollten sich EU-Kommission und Staaten nicht einigen, könnte am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zustande kommen.

energiezukunft | Heft 21/2016 – zum Downloaden

energiezukunft.eu
Quelle

energiezukunft.eu. | cw 2016

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren