EU-Kommission: Vorläufige Ausgleichszölle für Elektrofahrzeugen aus China in Kraft
4.7.2024 Die Gespräche mit China werden fortgesetzt
Neun Monate nach dem Start einer Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission heute vorläufige Ausgleichszölle auf die Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen (BEV) aus China eingeführt. Auf der Grundlage der Untersuchung kam die Kommission zu dem Schluss, dass die BEV-Wertschöpfungskette in China von unfairen Subventionen profitiert, die eine wirtschaftliche Schädigung der BEV-Hersteller in der EU zu verursachen droht.
In den letzten Wochen wurden zwischen Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao intensive Gespräche geführt, die fortgesetzt werden, um zu einer WTO-kompatiblen Lösung zu gelangen.
Für die drei in die Stichprobe einbezogenen chinesischen Hersteller gelten folgende individuelle Zollsätze:
BYD: 17,4 %;
Geely: 19,9 %;
SAIC: 37,6 %.
Für andere BEV-Hersteller in China, die im Rahmen der Untersuchung kooperierten, und nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, gilt einZollsatz von 20,8 %. Der Zollsatz für andere nichtkooperierende Unternehmen beträgt 37,6 %.
Damit wurden die am 12. Juni 2024 vorab bekannt gegebenen Sätze leicht nach unten korrigiert. Diese vorläufigen Zölle gelten ab 5.Juli 2024 für höchstens vier Monate. Innerhalb dieses Zeitrahmens muss durch Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten eine abschließende Entscheidung über endgültige Zölle getroffen werden. Nach deren Annahme würden die Zölle fünf Jahre gültig sein.
Pressemeldung der EU-Kommission