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DUH | Symbolbild | Das niederländische Prüfinstituts TNO stellte bei Autos der Mercedes C-Klasse 220 CDi BlueTec im Stadtverkehr eine Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts um das Zehnfache fest.

© DUH | Symbolbild | Das niederländische Prüfinstituts TNO stellte bei Autos der Mercedes C-Klasse 220 CDi BlueTec im Stadtverkehr eine Überschreitung des Stickoxid-Grenzwerts um das Zehnfache fest.

EU-Parlament beugt sich den Lobbyisten der Automobilindustrie

Beschluss des EU-Parlaments zu neuen Diesel-Abgasgrenzwerten werden zu Fahrverboten auch für neue Diesel-Pkw in allen größeren Städten führen – Luftreinhaltung absurd.

Während die Autokonzerne nach dem VW-Skandal in die USA auch auf der Straße saubere Diesel-Pkw ausliefern, dürfen Neuwagen in Europa viermal mehr NOx-Emissionen ausstoßen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Beschluss des EU-Parlaments zu neuen Abgastests. Das neue Verfahren wurde durch massiven Druck der deutschen Autobauer und der Bundeskanzlerin durchgesetzt und erlaubt eine Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte auf der Straße um 110 Prozent. Dazu erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH:

„Die heutige denkbar knapp ausgefallene Entscheidung wird sich als Pyrrhussieg für die Autokonzerne herausstellen. Die Folge werden Fahrverbote auch für neue Diesel-Pkw in allen größeren Städten Europas sein, in denen derzeit jährlich zehntausende Menschen an den Dieselabgasen vorzeitig sterben. Wir erleben einmal mehr Luftreinhaltung absurd: Während die Autokonzerne nach dem VW-Skandal in die USA auch auf der Straße saubere Diesel-Pkw ausliefern, sollen dieselben Neuwagen in Europa viermal mehr NOx-Emissionen ausstoßen dürfen.“

DUH gibt weitere Fakten zu mit hohen NOx-Werten gemessener Mercedes C-Klasse bekannt

Slogan von Daimler Chef Zetsche sollte lauten: „Wir können alles, nur nicht saubere Autos bauen.“ Die Stuttgarter Daimler AG hat sich (2.2.2016) gegenüber den Mitarbeitern zu den Vorwürfen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geäußert. Die DUH wies in ihrer Pressemitteilung darauf hin, dass die Abgasreinigung bei einer Mercedes C-Klasse 220 CDi BlueTec bei niedrigeren Prüftemperaturen nicht funktioniert. Sie bezieht sich dabei auf den Bericht des niederländischen Prüfinstituts TNO, das die hohen Überschreitungen der NOx-Emissionen bei diesem Fahrzeug gemessen hat. Bei Außentemperaturen zwischen sieben und zehn Grad lagen diese um das bis zu Zehnfache über dem geltenden Grenzwert. Für Temperaturen in der kalten Jahreszeit räumt Daimler im firmeninternen Intranet ein: „Es finden Anpassungen an die jeweiligen Betriebsbedingungen statt, die den Wirkungsgrad beeinflussen“. Damit gibt Daimler vollumfänglich zu, eine Abschalteinrichtung zu verwenden.

Die Begriffsbestimmung der EU Zulassungsverordnung 715/2007 definiert eine Abschaltreinrichtung als „ein Konstruktionsteil, das die Temperatur, die Fahrzeuggeschwindigkeit, die Motordrehzahl (UpM), den eingelegten Getriebegang, den Unterdruck im Einlasskrümmer oder sonstige Parameter ermittelt, um die Funktion eines beliebigen Teils des Emissionskontrollsystems zu aktivieren, zu verändern, zu verzögern oder zu deaktivieren, wodurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird.“

Es geht also nicht wie – Daimler fälschlicherweise behauptet – darum, ob das Emissionskontrollsystem komplett abgeschaltet wird, sondern ob dieses in der Wirksamkeit vermindert wird. Dies ist gegeben und wird von Daimler eingeräumt. Damit geht es nur noch um die Frage, ob es sich um eine nach Art 5 (2) a) der EU Zulassungsverordnung 715/2007  erlaubte oder eben verbotene Abschalteinrichtung handelt.

Das durch TNO geprüfte Fahrzeug hat, wie die Abgastests auf der Prüfrolle gezeigt haben, eine funktionierende SCR-Emissionsminderungsanlage, die sowohl beim Zulassungstest sowie in allen weiteren Labortests im Geschwindigkeitsbereich zwischen 0 – 150 km/h den Euro 6 NOx-Grenzwert deutlich unterschreitet.

Bei allen Straßenmessungen hingegen überschreitet der Mercedes den NOx-Grenzwert um das bis zu 28-fache. Die von Daimler eingeräumte Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zeigt sich beim Vergleich der durch TNO gemessenen NOx-Emissionen vor und nach dem SCR Kat. Die Wirksamkeit des Emissionsminderungssystems wird laut TNO um bis zu  90 Prozent reduziert – hier können Sie den Bericht weiterlesen

Quelle

Deutsche Umwelthilfe (DUH) 2016

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