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Förderung privater Wallboxen über KfW wieder möglich

Es können wieder Zuschüsse für das KfW-Programm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ beantragt werden. Bis zu 900 Euro werden pro Ladepunkt gezahlt, wobei die Ladung der Elektroautos mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgen muss.

Die Förderung von Ladestationen im privaten Raum erfreut sich großer Beliebtheit. Das KfW-Programm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ startete offiziell am 24. November 2020 und sorgte erst einmal für den Zusammenbruch der Server bei dem Kreditinstitut. Allein im vergangenen Jahr waren 140.000 Anträge für den Zuschuss von 900 Euro bewilligt worden. Mitte Juli waren die vom Bundesverkehrsministerium zur Verfügung gestellten Fördermittel von 500 Millionen Euro erschöpft. Es konnten keine Anträge mehr für das KfW-Programm 440 gestellt werden. Der Zuschuss wurde bis dahin für mehr als 620.000 Ladepunkte beantragt. Täglich gingen durchschnittlich 2500 Anträge ein.

Nun hat das Bundesverkehrsministerium den Fördertopf nochmal aufgestockt. Es stellt weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung und bei der KfW sind wieder Anträge möglich. „Über eine halbe Million Anträge zeigen die enorme Nachfrage nach dieser Förderung. Mein Dank gilt Olaf Scholz, der uns weitere 300 Millionen Euro zur Verfügung stellt, damit wir unsere Wallbox-Förderung fortsetzen können“, erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer anlässlich der Fortsetzung des Programms. Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur sei Voraussetzung für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge.

Den Zuschuss zur Errichtung einer Ladestation können Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, -unternehmen und -genossenschaften sowie Bauträger beantragen. Er wird nur für Wallboxen im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden gewährt. Die Ladestation muss dabei über eine Leistung von elf Kilowatt verfügen, steuerbar sein und mit 100 Prozent erneuerbarem Strom, also etwa aus einer Photovoltaik-Anlage betrieben werden.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „pv-magazine“ (Sandra Enkhardt) 2021 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung von Sandra Enkhardt 2021 weiterverbreitet werden! | Mehr Artikel von Sandra Enkhardt | „pv magazine“ 02/2021 | Online bestellen!

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