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Kommission startet Vertragsverletzungsverfahren wegen deutscher PKW-Maut

Die EU-Kommission hat heute (Donnerstag) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Einführung der Straßennutzungsgebühr für PKW eingeleitet.

Deutschland hat am 8. Juni 2015 das Gesetz zur deutschen PKW-Maut verabschiedet. Gleichzeitig wurde ein Gesetz erlassen, das Haltern von in Deutschland zugelassenen PKWs die Befreiung von der Kfz-Steuer in Höhe der Straßennutzungsgebühr garantiert. Somit werden in Deutschland zugelassene PKW von der Straßennutzungsgebühr ausgenommen .

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc sagte: „Eine Straßennutzungsgebühr ist nur dann EU-rechtskonform, wenn sie nicht auf Grund der Staatsangehörigkeit diskriminiert. Wir haben erhebliche Zweifel, ob die einschlägigen deutschen Gesetze diesem Grundsatz entsprechen. Deshalb sind wir umgehend tätig geworden und räumen diese Zweifel im Interesse der EU-Bürger im Vertragsverletzungsverfahren aus.“  

Die hauptsächlichen Bedenken der Kommission betreffen den Aspekt der indirekten Diskriminierung auf Basis der Staatsangehörigkeit. Diese Diskriminierung findet auf zwei Ebenen statt: Zum einen werden deutsche Nutzer die Straßennutzungsgebühr nicht zahlen, weil ihre Kfz-Steuer um den exakten Betrag der Gebühr gesenkt wird. Zum anderen sind die Preise für Kurzzeitvignetten, die typischerweise für ausländische Nutzer vorgesehen sind, überproportional teuer.  Bei entsprechenden Straßennutzungsgebühren im EU-Ausland (z.B. in Österreich und in Slowenien) ist eine solche Diskriminierung nicht festzustellen, was auch auf Interventionen der Kommission zurückzuführen ist.

Seit der politischen Ankündigung dieser Maßnahme 2013 ist die Europäische Kommission in intensivem Kontakt mit den deutschen Behörden über die Vereinbarkeit der Maßnahme mit dem Europarecht. Auf Basis einer gründlichen rechtlichen Analyse hat die Kommission mehrmals ihre Bedenken sowohl auf Expertenebene als auch auf politischer Ebene gegenüber dem zuständigen Bundesminister geäußert. Nach Bekanntgabe des endgültigen Gesetzestextes musste die Kommission feststellen, dass die grundsätzlichen von der Kommission bislang vorgetragenen rechtlichen Bedenken wegen der Diskriminierung auf Basis der Staatsangehörigkeit unverändert fortbestehen.

Nach der Veröffentlichung der deutschen Gesetze am 11. Juni 2015 hat die EU-Kommission den deutschen Behörden das entsprechende Mahnschreiben übermittelt. Die Kommission ist weiterhin bereit, in dieser Angelegenheit konstruktiv mit den deutschen Behörden zusammenzuarbeiten.

Die Kommission befürwortet verhältnismäßige, entfernungsbasierte Nutzungsabgaben, die dem Verursacherprinzip und dem entsprechenden Beitrag zum Unterhalt der Infrastruktur besser Rechnung tragen. Im „Weissbuch Verkehr“ aus dem Jahr 2011 empfiehlt die Kommission aus diesem Grund, die  Straßennutzungsgebühren und die Kfz-Besteuerung so auszurichten, dass von der Preisgestaltung die richtigen Anreize für Nutzer ausgehen.  Die von Deutschland verabschiedete PKW-Maut deckt sich nicht mit den Zielen des „Weißbuchs Verkehr“ von 2011, weil kein Verhältnis zur Intensität der Straßennutzung besteht.

Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf die im Aufforderungsschreiben unterbreiteten Argumente der Europäischen Kommission einzugehen. Sollte die Kommission zur Schlussfolgerung gelangen, dass die Reaktion auf dieses Schreiben nicht zufriedenstellend ist, wird sie über eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland befinden. 

Quelle

Europäische Kommission 2015

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