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Straßenverkehr: Musik im Ohr

Jeder fünfte Fußgänger und fast jeder fünfte Radfahrer ist regelmäßig oder hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs.

Zu diesem Ergebnis kam eine repräsentative Befragung im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).

Das Marktforschungsinstitut Ipsos hatte im Mai 2015 2.000 Personen über 14 Jahre nach ihrem Verhalten im Straßenverkehr befragt.

Demnach sind besonders junge Menschen bis 34 Jahre oft mit Musik im Ohr unterwegs: Jeder zweite junge Fußgänger und Radfahrer trägt im Straßenverkehr regelmäßig oder hin und wieder Kopfhörer. Fast ein Drittel der Befragten gab zudem an, dass sie schon einmal in eine gefährliche Situation geraten sind, weil andere Personen zu Fuß oder auf dem Fahrrad Kopfhörer getragen haben.

Obwohl Kopfhörer im Ohr im Straßenverkehr gefährlich werden können, sind sie Radfahrern grundsätzlich nicht verboten. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist der Radfahrer als Fahrzeugführer selbst dafür verantwortlich, dass sein Gehör nicht durch Geräte wie MP3-Player und Co. beeinträchtigt wird. Erst wenn die Musik zu laut eingestellt ist und dadurch eine „künstliche Schwerhörigkeit“ entsteht, ist es Radfahrern untersagt Kopfhörer zu benutzen. Werden sie von der Polizei angesprochen und reagieren nicht, droht eine Verwarnung von 10 Euro.

dvr.de | Viele Fußgänger und Radfahrer sind regelmäßig oder hin und wieder mit Kopfhörern im Straßenverkehr unterwegs. Dies ergab eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) durchgeführt wurde.
Quelle

Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) 2015 | Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e. V. 2015

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