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Umstellung auf neuen Testzyklus WLTP droht CO2-Grenzwerte für Pkw erneut aufzuweichen

Umweltverbände fordern realitätsnahe Verbrauchsmessung statt Schönrechnerei zur Einhaltung bestehender Grenzwerte – neuem Testzyklus muss rasche Einführung von Folgegrenzwerten ab 2025 folgen.

Die Umwelt- und Verbraucherschutzverbände NABU und der ökologische Verkehrsclub VCD stellten am heutigen Montag ihre Position zur Einführung des neuen Messverfahrens WLTP zur Ermittlung der CO2-Emissionen und Kraftstoffverbräuche von Pkw vor. Im Fokus standen neben dem WLTP als solches, die Umrechnung des aktuellen CO2-Grenzwertes für 2020 sowie dessen Fortschreibung für 2025. Alle drei Punkte werden derzeit auf EU-Ebene erarbeitet und bereits jetzt versucht die Autoindustrie, im Schulterschluss mit der Bundesregierung, die Entwicklung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

Der neue, weltweit harmonisierte Testzyklus WLTP soll ab 2017 das bisherige Verfahren, den sogenannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ablösen, um die immer größeren Abweichungen zwischen den Laborwerten und realen Spritverbräuchen von 50 Prozent und mehr zu unterbinden. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf den WLTP fürchten die Umweltverbände allerdings eine weitere Aufweichung der bereits bestehenden Effizienzvorgaben durch die Hintertür.

Daniel Rieger, Referent für Verkehrspolitik beim NABU: „Die rasche Einführung eines realitätsnäheren Testverfahrens ab 2017 ist dringend nötig, damit von den angepriesenen Kraftstoffeinsparungen auch tatsächlich etwas auf der Straße ankommt. Nur so profitieren Verbraucher und Klima auch wirklich. Die Umstellung darf jedoch nicht dazu führen, dass dadurch der bestehende Grenzwert für 2020 von 95 Gramm CO2 pro Kilometer ausgehebelt wird.“

Gesetzlich wurde bereits festgelegt, die Grenzwerte nach Änderung des Prüfverfahrens anzupassen, um sicher zu stellen, dass die Minderungsvorgaben für das Jahr 2020 für alle Hersteller im selben Umfang gewährleistet bleiben. Derzeit bemüht sich die Automobilindustrie in der zuständigen Expertengruppe jedoch darum, den Umrechnungsfaktor durch zahlreiche Zugeständnisse zu ihren
Gunsten zu schwächen und dadurch die gesamte Zielsetzung der CO2-Grenzwertverordnung zu unterlaufen.

Michael Müller-Görnert, Referent für Verkehrspolitik beim VCD: „Die Autohersteller dürfen nicht nachträglich dank Ausnutzen der Schlupflöcher im heutigen NEFZ mit lascheren WLTP-Vorgaben belohnt werden. Die neuen WLTP-Werte müssen sauber und transparent auf den CO2-Grenzwert umgerechnet werden.“ Eine Analyse des International Council on Clean Transportation (ICCT) zeigt, dass die Unterschiede zwischen altem NEFZ und neuem WLTP im Schnitt marginal sind. Wahrheitsgemäß angewendet, rechtfertig der WLTP somit keine nachträgliche Änderung der Grenzwertvorgaben für 2020.“

Die Unterschiede zwischen realen Verbräuchen und Angaben der Hersteller entstehen derzeit vielmehr durch das gezielte Ausnutzen der Schlupflöcher bei den Tests. Entscheidend ist daher, dass das neue Prüfverfahren die Schwachstellen des alten Messverfahrens beseitigt. Der aktuelle Prüfzyklus hat 20 Jahre Bestand gehabt, so dass es essentiell ist, bei der Einführung des WLTP handwerklich solide zu arbeiten.

Gemeinsames Hintergrundpapier von BUND, DUH, NABU und VCD:
„Sind die CO2-Grenzwerte für Pkw ab 2020 in Gefahr?

Quelle

Umwelt- und Verbraucherschutzverbände NABU 2015

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