Autokanzlerin Merkel will Dieselgift-Grenzwert heraufsetzen, um Fahrverbote zu verhindern
Deutsche Umwelthilfe kritisiert Angela Merkels Ankündigung als Versuch, die Wähler für dumm zu verkaufen – Der Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 µg/m3 gilt europaweit und kann nicht einseitig in einem Mitgliedsstaat heraufgesetzt werden – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft Merkel vor, erneut vor den Autokonzernen einzuknicken.
In immer mehr Städten werden zum Schutz unserer Gesundheit Diesel-Fahrverbote aufgrund der Klagen von Umweltverbänden verhängt, dazu gehören München, Stuttgart, Düsseldorf, Hamburg, Aachen, Berlin und Frankfurt am Main. Kurz vor den Landtagswahlen in Hessen kündigt nun Autokanzlerin Angela Merkel an, Fahrverbote für Diesel in Frankfurt und Berlin dadurch verhindern zu wollen, indem sie den von der EU verbindlich vorgegebenen Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel von 40 µg/m3 auf 50 µg/m3 hochsetzt.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Was wir hier erleben, ist eine durch Panik vor einem Wahldebakel gesteuerte Pseudo-Politik, die weder Hand noch Fuß hat. Kanzlerin Merkel versucht erneut, die betrügerischen Dieselkonzerne zu schonen. Die 800.000 jährlichen Neuerkrankungen, die ihr vom Umweltbundesamt vorgerechnet wurden, spielen offensichtlich keinerlei Rolle. Dabei müssen der Schutz der Gesundheit der Bürger und die Beachtung von Artikel 2 des Grundgesetzes endlich Vorrang haben. Die Ankündigung, den Grenzwert aufzuweichen, ist ein nicht durchsetzbares Wahlkampfversprechen und zeugt zudem von Merkels fehlender Sachkenntnis – gerade mit Blick auf Frankfurt und Berlin. Dort liegt nämlich die amtlich gemessene Belastung weit oberhalb von 50 µg NO2/m3. Offensichtlich hat die Kanzlerin nur im öffentlich einsehbaren Umweltbundesamt-Messnetz die Zahlen geprüft und vergessen, dass es ein sogenanntes Passiv-Sammler-Messnetz in Frankfurt und Berlin gibt, das Werte von 50 µg NO2/m3 und deutlich mehr ausweist.“
Die DUH ist zuversichtlich, dass das Hochsetzen des NO2-Jahresmittelgrenzwerts vom Bundestag als rechtswidrig verweigert wird. Sollte es dennoch beschlossen werden, ist dieser Bruch des Europarechts von nationalen Gerichten „nicht anzuwenden“. So hat das Bundesverwaltungsgericht am 27. Februar 2018 mit seinem Urteil in einem ähnlichen Fall bereits entschieden. Alle nationalen Regelungen, die gegen EU-Recht verstoßen, müssen unangewandt bleiben.
„Jetzt, wo es ernst wird mit den Diesel-Fahrverboten für saubere Luft in unseren Städten, werden die politischen Forderungen immer absurder und verzweifelter. Frei nach dem Motto „was nicht passt, wird passend gemacht“. Die AfD-FDP-Koalition, die faktisch im Bundestag zusammenarbeitet, schlägt vor, die Messpunkte abzuschaffen. Die SPD und die CDU in Hessen wollen die rund 2 Milliarden Euro zur Förderung von E-Mobilität missbrauchen, um daraus Hardware-Nachrüstungen zu finanzieren. Das zeigt doch, wie weit entfernt wir von dem Ende der eheähnlichen Beziehung zwischen Politik und Autoindustrie und einer wahren Verkehrswende sind“, so Resch weiter.
Hintergrund: Kanzlerin Merkel hat die genauso amtlichen, jedoch nicht online beim Umweltbundesamt abrufbaren NO2-Werte der Passivsammler übersehen. Die Passivsammler-Messstellen mit der höchsten Belastung weisen NO2-Jahresmittelwerte von deutlich über 50 µg/m3 auf. In Berlin wurden im Jahr 2017 66 µg/m3 an der Leipziger Straße und 63 µg/m3 an der Buschkrugallee ermittelt. In Frankfurt lag die Belastung bei 54 µg/m3 am Börneplatz und mit 55 µg/m3 an der Messstelle Am Erlenbruch 130. Passivsammler können auch in engen Straßenschluchten eingesetzt werden, in denen kein Platz für Messcontainer ist, die Belastung jedoch erfahrungsgemäß deutlich höher ist als auf breiten Straßen.