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Baden-Württemberg verschärft Wärmegesetz

Die Bilanz des Eneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg ist durchwachsen.

Es sieht bislang eine Quote von 10 Prozent Erneuerbaren bei Sanierungsmaßnahmen an Heizungen seit 2010 vor. 2009 haben viele Hausbesitzer ihre Kessel noch getauscht, 2010 sind die Umsätze mit Erneuerbaren eingebrochen. Nun legt der neue Umweltminister Franz Untersteller mit der Sanierungspflicht für Büros und einer höheren Erneuerbaren-Quote bei Wohngebäuden nach.

Das Landesumweltministerium hat einen Bericht zu den bisherigen Ergebnissen vorgelegt. Danach haben Eigentümer von bestehenden Wohnungen und Wohngebäuden mit einem Anteil von 42 Prozent vor allem die Solarthermie genutzt, um die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Wärme zu erfüllen. An zweiter Stelle liegt mit 17,7 Prozent feste Biomasse, gefolgt von Biogas mit 12 Prozent. Bei Neubauten dagegen hätten sich die Bauherren überwiegend für die Dämmung von Fassaden und Dächern entschieden.

Den kompletten Artikel können Sie hier lesen

Quelle

EnBauSa GmbH | Pia Grund-Ludwig 2011

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