Bürgerenergie: Warum und wie die Politik sie fördern sollte
Immer mehr Bürger*innen schließen sich zusammen, um vor Ort ihre eigene Energie zu erzeugen. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD bestärkt dieses Engagement.
Die Parteien wollen, dass Verbraucher*innen die Energiewende aktiv mitgestalten – etwa durch Bürgerenergie, Mieterstrom oder Energy Sharing. Mit welchen Hemmnissen die Bürgerenergie noch konfrontiert ist und wie diese abgebaut werden können, zeigen Forschende des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Leuphana Universität Lüneburg: Im Impulspapier „Bürgerenergie fördern: Gemeinschaftlich die Energiewende beschleunigen“ der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Nachwuchsgruppe SteuerBoard Energie empfiehlt das Forschungsteam der Politik, Bürgerenergie gemäß EU-Zielsetzung zu verankern und Ziele zu setzen. Auch sollten die Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene Bürgerenergie fördern, etwa indem Energy Sharing eingeführt oder Lieferantenpflichten vereinfacht werden. Energieerzeuger, Verbraucher*innen und Netzbetreiber müssten digital vernetzt werden, um die Kommunikation zu ermöglichen.
Energiegemeinschaften: Von Pionieren der Erneuerbaren zu Transformationsakteuren
In Erneuerbare-Energie-Anlagen wie Solarparks, Windkraftanlagen und Biomassekraftwerken, aber auch Wärmenetzen engagieren sich viele Bürger*innen und betreiben diese eigenverantwortlich. Die Mitglieder einer Bürgerenergiegemeinschaft beteiligen sich aktiv an der Planung, Finanzierung und dem Betrieb der Anlagen. Etwa jedes fünfzehnte installierte Windrad in Deutschland wird auf diese Weise von Bürger*innen betrieben. Im Jahr 2024 gab es etwa 2.500 bis 3.000 Energiegemeinschaften in Deutschland, schätzt die Forschungsgruppe.
„Bürgerenergiegemeinschaften sind Pioniere beim Ausbau der erneuerbaren Energie“, erklärt Astrid Aretz, Energieexpertin am IÖW. „Bürgerenergie ermöglicht Menschen, an der Energiewende mitzuwirken und bindet sie in nachhaltige Wirtschaftsprozesse ein. Das schafft Akzeptanz und Wertschöpfung vor Ort und sorgt – etwa durch die Finanzierung – dafür, dass die Energiewende vorankommt. Ein Ausbau der Erneuerbaren verringert Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen und ermöglicht demokratische Teilhabe, soziale Inklusion sowie eine gerechtere Verteilung von Ressourcen. So werden die Gemeinschaften zu Transformationsakteuren und stärken die sozioökonomische Resilienz. Die Politik sollte dies als Chance erkennen und mehr fördern“, betont sie.
Neue Bundesregierung: Energiegemeinschaften jetzt fördern
Die EU sieht Bürgerenergie als einen zentralen Bestandteil, um die Energiewende zu beschleunigen und klimaneutral zu werden. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Impulspapier machen das IÖW und die Leuphana Universität Vorschläge, wie Energiegemeinschaften gefördert werden sollten. „Die EU-Solarenergie-Strategie sieht vor, dass in jeder Kommune mit mehr als 10.000 Einwohner*innen eine Energiegemeinschaft etabliert werden soll. Um solche Zielsetzungen zu erfüllen, sollte die neue Bundesregierung – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – Energiegemeinschaften fördern, politische Ziele verankern und ihren Fortschritt messbar machen“, so Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität.

„Was wir außerdem empfehlen: Bürgerenergie sollte auf Landes- und Bundesebene bessere Rahmenbedingungen bekommen. Anders als große Investoren im Bereich erneuerbarer Energien steht die Bürgerenergie vor spezifischen strukturellen und finanziellen Herausforderungen, so verfügen sie beispielsweise nur über begrenztes Eigenkapital und werden als risikoreicher bewertet. Auch die digitale Vernetzung sollte vorangetrieben und eine standardisierte Marktkommunikation etabliert werden“, macht der Volkswirt deutlich.
Wie kann eine Kommune künftig aussehen, in der Energiegemeinschaften gefördert werden? Das zeigen die Forschenden in einem Zukunftsbild, das etwa erklärt, wie Bürgerbanken oder ein Kompetenzzentrum Bürgerenergie die gemeinschaftliche Energieerzeugung empowern.
Über das Projekt
Astrid Aretz vom IÖW und Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität Lüneburg und dem Ecolog-Institut leiten die Nachwuchsgruppe „SteuerBoard Energie“, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Schwerpunkt Sozial-ökologische Forschung gefördert wird. Gemeinsam mit vier Doktorand*innen forschen sie zur Frage, welche Governance Energiegemeinschaften brauchen, um ihre Potenziale zu entfalten. Das Team untersucht etwa spezifische Modelle wie Energy Sharing oder Pooling von Speichern und deren sozio-ökonomische und ökologische Wirkung. Daneben erforscht es die Governance für Energiegemeinschaften in allen europäischen Mitgliedsstaaten und deren Einfluss auf Transformationspfade.
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- Download IÖW-Impulse: Astrid Aretz, Lars Holstenkamp (2025): Bürgerenergie fördern: Gemeinschaftlich die Energiewende beschleunigen, IÖW-Impulse 10, Mai 2025
- Download Zukunftsbild (Copyright: Volker Haese/SteuerBoard Energie 2025)
Quelle
i|ö|w | Institut für ökologische Wirtschaftsforschung GmbH 2025