‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

Bundestag verabschiedet Netzausbau-Plan

Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Bundesbedarfsplan-Gesetz für den Ausbau von Höchstspannungs-Stromleitungen in Deutschland verabschiedet.

Das Gesetz stellt für insgesamt 36 Höchstspannungsleitungen den „vordringlichen Bedarf“ fest. Zudem wird das Bundesverwaltungsgericht künftig als einzige Instanz für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Netzausbau zuständig sein.

Einer Meldung des Pressedienstes des Bundestages zufolge lehnten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf des Bundesrats ab, welcher der Erdverkabelung beim Ausbau des Stromnetzes Vorrang einräumen sollte. Insgesamt sieht der Netzentwicklungsplan nun bundesweit 2.800 Kilometer neuer Trassen vor.

2.900 Kilometer bereits existierender Leitungen sollen zudem verbessert oder verstärkt werden. Die Kosten werden in dem Gesetz im angesetzten Modernisierungszeitraum der nächsten zehn Jahre auf zehn Milliarden Euro veranschlagt.

Während CDU, FDP und SPD für den Gesetzentwurf der Regierung stimmten, enthielten sich die Grünen. Die Linke lehnte das Gesetz ab. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hatte im Vorfeld der Entscheidung seine Kritik erneuert, dass die Einschränkung auf eine einzige Klageinstanz die Akzeptanz des Netzausbaus in der Bevölkerung gefährde.

„Der Gesetzgeber darf zunächst nur für diejenigen Vorhaben den energiewirtschaftlichen Bedarf feststellen, die ohnehin für die Modernisierung der Stromnetze und zur Integration der erneuerbaren Energien in den kommenden zehn Jahren benötigt werden“, hatte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller gefordert.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch abschließend zustimmen. Wie die Nachrichtenagentur afp berichtet, scheiterte die SPD zudem mit einem Antrag, die vier großen Übertragungsnetzbetreiber in einer Deutschland AG zusammenzufassen.

Quelle

PHOTON 2013 

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren