CDU-Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft: Keine Photovoltaik auf Ackerland
Flächen für Landwirtschaft nicht weiter verringern
Die 2014 beschlossene Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, dass Leistungen für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen künftig über Ausschreibungen vergeben werden. Die Pilotausschreibung soll nun im Februar beginnen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Alois Gerig: „Der Vorschlag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu den Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen sieht vor, dass in den nächsten drei Jahren bis zu 1.200 Megawatt auf ca. 2.400 Hektar ausgeschrieben werden können.
Dabei sollen in diesem Jahr die dafür zur Verfügung stehenden Flächen noch unverändert bleiben. Dass aber in den Jahren 2016 und 2017 zusätzlich landwirtschaftliche Flächen in Regionen mit schwierigen natürlichen Bedingungen, den sogenannten benachteiligten Gebieten, genutzt werden können, ist für uns nicht akzeptabel.
Schon heute verlieren wir Flächen für die landwirtschaftliche Produktion im Umfang von 74 Hektar pro Tag. Auch wenn der Ausbau in benachteiligten Gebieten auf maximal 400 Hektar beschränkt werden soll, setzt dies ein völlig falsches Signal und widerspricht unserem Ziel, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Das Beispiel des Anbaus von Biogas, das den Landwirten den Vorwurf einer ‚Vermaisung‘ der Landschaft eingebracht hat, macht deutlich, wohin eine politische Fehlsteuerung führen kann.
Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten – wenn auch nur in begrenztem Umfang – ist der Einstieg in die ‚Verspiegelung‘ unserer Kulturlandschaft. Dies werden wir nicht mittragen. Zielführender ist es vielmehr, den Ausbau von Photovoltaik vorrangig auf versiegelten Flächen, Konversion- und Dachflächen voranzubringen.“