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© Johannes Kazah | Wikimedia Commons | Kohlekraftwerk von Uniper: Der Düsseldorfer Energiekonzern, vor sechs Jahren von Eon abgespalten, klagt gegen den Klimaschutz.

Die Energiecharta ist eine Gefahr für den Klimaschutz

Deutschland sollte sich den Forderungen anderer EU-Staaten anschließen, den Energiecharta-Vertrag abzuschaffen. Der Vertrag widerspricht öffentlichen Interessen, ist ein Hemmschuh für die Energiewende und gefährdet das Erreichen der Pariser Klimaziele. Ein Gastbeitrag von Lilian Löwenbrück und Andreas Gutmann.

Die Energiekonzerne RWE und Uniper machen derzeit vor privaten Schiedsgerichten Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe gegen den niederländischen Staat geltend, weil dieser 2019 ein Kohleausstiegsgesetz verabschiedete.

Die Konzerne argumentieren, das niederländische Kohleausstiegsgesetz habe zur Konsequenz, dass sie die Energieproduktion in ihren Kohlekraftwerken bis 2030 einstellen müssten und dadurch Schaden erleiden würden. Uniper spricht von einer „De-facto-Enteignung“.

Solche privaten Schiedsklagen werden durch den Energiecharta-Vertrag (ECT) ermöglicht, einen multilateralen Investitionsschutzvertrag für den Energiesektor aus den frühen 1990er Jahren. Dieser Vertrag stellt eine immer größere Gefahr für eine dringend benötigte progressive Klimapolitik dar.

Der kürzlich veröffentlichte IPCC-Bericht findet deutliche Worte dafür, wie es in Sachen Klimawandel und Klimapolitik derzeit steht: Die Einhaltung der Pariser Klimaziele ist außer Reichweite, der Handlungsbedarf ist enorm und nur noch ein systemischer Wandel wird heftigste Klimafolgen abwenden können.

Klimaforscher: Fossil-Ausstieg wird blockiert

Im neuen IPCC-Bericht findet auf Seite 2442 auch der Energiecharta-Vertrag Erwähnung – mit einem Verweis auf die Risiken, die dadurch ermöglichte Schiedsklagen von Investoren gegen Staaten wegen beschlossener Klimaschutzmaßnahmen bergen.

Zahlreiche Wissenschaftler:innen hätten bereits auf die Gefahr hingewiesen, dass Unternehmen im fossilen Sektor das System der privaten Schiedsklagen nutzen können, um Gesetze einzelner Staaten zu blockieren, die einen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zum Ziel haben, so der IPCC-Bericht.

Am heutigen 28. April findet die Hauptversammlung der Aktionär:innen von RWE statt. Die Hauptversammlung von Uniper ist auf den 18. Mai angesetzt.

Ein Thema werden möglicherweise auch die Gerichtsprozesse sein, mit denen die Konzerne  Schadenersatz in Milliardenhöhe vom niederländischen Staat verlangen, um sich den Kohleausstieg zu versilbern. Dieses Vorgehen ist nicht nur klima- und demokratiepolitisch fragwürdig, auch rechtlich steht es auf dünnen Füßen.

Beim Energiecharta-Vertrag handelt es sich um ein Investitionsschutzabkommen, das in der Öffentlichkeit allerdings weitaus weniger bekannt ist, als etwa TTIP oder Ceta, gegen die einst Zehntausende auf die Straße gingen.

Investitionsschutzabkommen sollen private Unternehmen davor bewahren, dass ihre Investitionen durch staatliches Handeln entwertet werden. Klassischerweise richtet sich dieser Schutz gegen Enteignungen, wobei der Begriff äußerst weit gefasst wird.

Außerdem verpflichten sich die Staaten regelmäßig dazu, ausländische Unternehmen gerecht und billig zu behandeln (fair and equitable treatment).

Diese weit gefassten Begrifflichkeiten erlauben es Unternehmen, jede Schmälerung von Gewinnerwartungen – etwa Umweltschutzbestimmungen – als Verstoß gegen das Abkommen zu behandeln. Im Falle einer Verletzung sehen die Abkommen eine Schadenersatzpflicht des Staates vor.

Private Schiedsgerichte sind für Konzerne attraktiver

Der Energiecharta-Vertrag schreibt außerdem ein Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren (ISDS) vor privaten Schiedsgerichten vor, um Streitigkeiten zwischen einem ausländischen Unternehmen und einem Staat zu lösen.

Dieses System machen sich auch die deutschen Energiekonzerne RWE und Uniper zunutze, indem sie vor Schiedsgerichten Entschädigungssummen in Milliardenhöhe vom niederländischen Staat fordern.

Der Weg zu privaten Schiedsgerichten stellt sich für Unternehmen oft attraktiver dar als der über nationale Gerichte. Aufgrund des recht vagen Vertragstextes der Energiecharta versprechen sich Unternehmen oftmals weit höhere Entschädigungssummen.

Quelle

Der Bericht wurde von der Redaktion „klimareporter.de“ (Lilian Löwenbrück und Andreas Gutmann) 2022 verfasst – der Artikel darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! | (Foto: Johannes Kazah/​Wikimedia Commons) | Lilian Löwenbrück studierte grenz­über­schreitende Verbrechens­bekämpfung an der University for Peace und am UN-Institut für inter­regionale Kriminalitäts- und Justiz­forschung UNICRI in Turin. Im Rahmen ihres Rechts­referendariats beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin arbeitet sie derzeit zu den Themen­bereichen Wirtschaft und Menschen­rechte sowie Klima­gerechtigkeit. | Andreas Gutmann ist Rechts­referendar am Kammer­gericht Berlin und wissen­schaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Europäische Rechts­politik (ZERP) der Universität Bremen im DFG-geförderten Projekt „Die Natur als Rechts­person„. Zurzeit befasst er sich in seinem Referendariat beim ECCHR mit Wirtschaft und Menschen­rechten sowie Klima­gerechtigkeit.

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