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pixabay.com - cco domain | Der Bundesrat hat erstmalig über EEG-Gesetzentwurf beraten.

© pixabay.com – cco domain | Der Bundesrat hat erstmalig über EEG-Gesetzentwurf beraten.

EEG-Reform: Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen im Detail

Es bleibt kaum Zeit für Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf.

Dennoch hat die Länderkammer bei ihrer ersten Beratung über die EEG-Novelle noch zahlreiche Änderungswünsche geäußert, etwa die Bagatellgrenze für Photovoltaik-Ausschreibungen wieder auf ein Megawatt anzuheben.

Der Bundesrat hat am Freitag erstmalig über den vom Kabinett verabschiedeten EEG-Gesetzentwurf beraten. Die Länderkammer stimme der „grundsätzlichen Zielrichtung“ der Reform zu, die eine weitgehende Umstellung der Förderung von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse auf Ausschreibungen vorsieht, hieß es nach der Diskussion. Der Bundesrat sehe aber dennoch im Detail vielfältigen Nachbesserungsbedarf an den Reformplänen der Bundesregierung.

Aus der Stellungnahme der zuständigen Ausschüsse der Länderkammer geht hervor, dass sie die Anhebung der Bagatellgrenze für Photovoltaik-Ausschreibungen wieder auf ein Megawatt fordert. Im EEG-Entwurf ist vorgesehen, alle Photovoltaik-Anlagen ab 750 Kilowatt auszuschreiben. „Die Absenkung der Ausschreibungsgrenze von PV-Dachanlagen unter einem Megawatt gefährdet Geschäftsmodelle für mittelständische Betriebe zur Eigenversorgung sowie die Akteursvielfalt. Außerdem sind Korrekturen bei der Vergütung und bei der Unterstützung von Mieterstrommodellen erforderlich, um die Teilhabe unterschiedlichster gesellschaftlicher Akteure an der Energiewende zu gewährleisten“, heißt es in der Stellungnahme.

Der Bundesrat fordert „eine Anpassung des Vergütungsregimes für kleinere Anlagen“, die über die vorgesehene Anpassung des atmenden Deckels für die Solarförderung hinausgeht. Dies wird damit begründet, dass bei einer Ausschreibungsmenge von 600 Megawatt Photovoltaik-Leistung jährlich weitere 1900 Megawatt durch kleine Anlagen zugebaut werden müssen. „Angesichts der aktuellen Preise für PV-Anlagen und der Vergütungshöhe ist dieses Ziel sehr unrealistisch. Dies zeigen die Zubauraten der vergangenen Jahre in den entsprechenden Leistungsklassen“, heißt es weiter.

Die Degressionsmechanismus müsse die tatsächlichen Preissenkungspotenziale realistisch abbilden. Daher sollte die Standarddegression von 0,5 auf 0,3 Prozent monatlich bei Einhaltung des Zubaukorridors angepasst werden. Bereits bei einer Unterschreitung des Zieles, dass bei 2,5 Gigawatt neu installierter Photovoltaik-Leistung jährlich liegt, sollte die Degression auf 0,25 Prozent sinken. Wenn der Korridor um mehr als 1000 Megawatt unterschritten werde, müsse es eine einmalige Erhöhung um vier Prozent zu Quartalsbeginn geben – bei 1500 Megawatt Unterschreitung um sechs Prozent, so die Forderung der Länderkammer. Mit diesem Mechanismus könne schneller auf die tatsächliche Marktentwicklung regiert werden, während das bisherige System dafür zu träge sei.

Die Länderkammer macht sich zudem für eine Streichung des 52-Gigawatt-Deckels bei der Solarförderung stark. „Die vorgesehene Deckelung ist in Hinblick auf die energie- und klimapolitischen Zielsetzungen ein falsches Signal. Darüber hinaus hemmt sie die technologieoffene Entwicklung wirtschaftlicher Ausbauszenarien für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen, die auch mit Blick auf die Sektorkopplung zukünftig bei PV-Anlagen einen weit höheren Ausbaugrad erfordern könnten“, heißt es zur Begründung.

Es bleibt die Frage, inwiefern die Änderungen noch Eingang in die geplante Novelle finden. Der Gesetzentwurf befindet sich in einem besonderen Eilverfahren und ist dem Bundestag durch die Bundesregierung bereits zugeleitet worden. Am Donnerstag wird es die erste Lesung zur EEG-Reform im Bundestag geben.

Quelle

pv-magazine.de | Sandra Enkhardt 2016

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