‹ Zurück zur Übersicht
Depositphotos | Dario Studios

© Depositphotos | Dario Studios | Ein Schlüssel zur Energiewende: Ausbau der Windenergie

Einigung bei naturverträglichem Ausbau der Windenergie an Land erzielt

Lemke und Habeck legen Eckpunkte für schnelleren Windkraft-Ausbau und einheitliche Artenschutzvorgaben vor

Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium wollen die artenschutzfachliche Prüfung für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und effizienter gestalten. Ziel ist es, unter Wahrung hoher und europarechtlich gebotener ökologischer Schutzstandards Windenergieanlagen zügig und rechtssicher zu genehmigen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um den Ausbau der Windenergie in Deutschland zu beschleunigen. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke haben dazu heute ein gemeinsames Eckpunkte-Papier vorgestellt.

Robert Habeck: „In Deutschland gelten zukünftig klare und verbindliche Regeln für den Artenschutz beim Windausbau. Jetzt ist der Weg frei für mehr Windenergie-Flächen an Land. Auf diese Einigung haben viele zu lange warten müssen: Windmühlenbauer, Energieunternehmen, Länder & Kommunen. Und sie ist gerade heute so wichtig, wo wir uns zügiger denn je aus der Klammer von Öl- und Gas-Importen befreien müssen und uns der aktuelle Weltklimabericht die Dringlichkeit beim Klimaschutz wieder deutlich vor Augen führt. Der Suchraum für geeignete Standorte wird nun erheblich vergrößert. In den Ländern schaffen wir mehr Rechtssicherheit bei Entscheidungen, und wir vereinfachen und beschleunigen die Genehmigungsverfahren. Abweichende Regelungen der Länder sind bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich.“

© bmuv.de

Steffi Lemke: „Mit unserer Vereinbarung wird der notwendige schnelle Ausbau von Windkraft bei höchsten ökologischen Schutzstandards ermöglicht. Wir gehen damit bei der Bekämpfung der doppelten ökologischen Krise, der Klimakrise und dem Artenaussterben, entschlossen voran. Wir ermöglichen effiziente und rechtssichere Planungsverfahren und richten ein Artenhilfsprogramm zur Stärkung des Naturschutzes ein. Als nächsten Schritt werden wir jetzt zügig den im Koalitionsvertrag vereinbarten Pakt mit den Ländern umsetzen, um die Behörden vor Ort besser mit Personal und technischer Infrastruktur auszustatten.“

Insbesondere werden damit erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geregelt, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht (sog. Signifikanzprüfung). Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgt.

Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden müssen. Die Anforderungen an die Nachweise im Prüfbereich werden vereinfacht. Außerhalb des Prüfbereichs ist keine weitere Prüfung mehr erforderlich. Mit Blick auf Vermeidungsmaßnahmen wird eine Zumutbarkeitsschwelle für die Vorhabenträger festgelegt. Außerdem sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land zukünftig einfacher und rechtssicher erwirkt werden können. Liegen die dafür festgelegten Anforderungen vor, ist dann eine Ausnahme ohne behördliches Ermessen zu erteilen.

Das Repowering von Windenergieanlagen an Land, d.h. der Ersatz alter durch neue und leistungsstärkere Anlagen, soll erleichtert werden, indem bestehende Vereinfachungen aus dem Immissionsschutzrecht ins Naturschutzrecht überführt und konkretisiert werden. Damit werden beim Repowering Erleichterungen geschaffen, indem für viele dieser Projekte die zeitaufwendige Alternativenprüfung entfallen wird.

© bmuv.de

Abschließend macht das Papier wichtige Vorgaben zur Nutzung von Landschaftsschutzgebieten (LSGs) für die Windenergie an Land. Bis das im Koalitionsvertrag vorgesehene Flächenziels für Windenergie an Land in Höhe von zwei Prozent der Bundesfläche erfüllt ist, sollen Windenergieanlagen demnach grundsätzlich innerhalb von Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig sein. Die konkrete Flächenausweisung obliegt dabei nach wie vor den zuständigen Planungsbehörden.


„Das Eckpunktepapier ist aus Sicht der Verbände ein erster, wichtiger Beitrag der beiden zuständigen Ministerien. Es ist noch nicht der im Koalitionsvertrag zugesagte Abbau aller Hemmnisse. Nun muss eine fokussierte Beteiligung der Verbände erfolgen. Die aktuelle geopolitische Situation zeigt sehr klar, dass es mehr Tempo für 100 Prozent Erneuerbare Energien erfordert, um die Abhängigkeit von russischen Energieimporten schnell zu reduzieren. Und auch mit der Abwägung der Naturschutzinteressen darf die Genehmigung einer einfachen Windkraftanlage nicht länger dauern als neue LNG Standorte“, so Dr. Simone Peter und Hermann Albers | zur Meldung


Deutsche Umwelthilfe: Artenschutz und Windenergie: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Einigung, warnt aber vor Schnellschuss mit handwerklichen Fehlern | „Der Ausbau der Windenergie muss dringend beschleunigt werden, um die Energiewende voranzubringen. Es liegt aber nicht am Artenschutz, sondern an unsinnigen Abstandsregeln und bürokratischen Schikanen, dass der Windenergieausbau in Deutschland massiv ins Stocken geraten ist. Es ist zwar grundsätzlich begrüßenswert, dass die neue Bundesregierung heute einheitliche Regeln für die Anwendung des Artenschutzrechtes beim Bau von Windkraftanlagen vorgeschlagen hat...“

Quelle

Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium 2022

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren