‹ Zurück zur Übersicht

© Sonnenseite

Gabriel begrüßt Notifizierung der EEG-Reform

Der Bundeswirtschaftsminister lobt seine eigene Arbeit. Die grundlegende Reform des EEG ist damit abgeschlossen.

Gabriel sieht darin „die größte und weitreichendste Änderung des EEG seit seiner Einführung“. Die Beilegung des Beihilfeverfahrens wird es erst nach der Sommerpause geben.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Notifizierung der EEG-Novelle durch die EU-Kommission in Brüssel begrüßt. „Die Genehmigung durch die Europäische Kommission sorgt für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Erneuerbaren-Branche und für die stromintensive Industrie“, erklärte er. Aus seiner Sicht könne nun der Ausbau der Erneuerbaren weitergehen und auch für die Unternehmen seien Rahmenbedingungen zum Erhalt der Arbeitsplätze und Stärkung der Industrie geschaffen worden.

„Die Förderung wird marktnäher und auf die kostengünstigeren Technologien konzentriert und dadurch die Kostendynamik der vergangenen Jahre gedämpft“, erklärte Gabriel weiter. Die Reform sei „die größte und weitreichendste Änderung des EEG seit seiner Einführung“. Erstmals werde es nun eine Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren geben. Dies schaffe Planungssicherheit für die Weiterentwicklung des gesamten Stromsystems und für eine bessere Verzahnung der einzelnen Bausteine der Energiewende. Insgesamt sei die EEG-Reform „ein Meilenstein für den Neustart der Energiewende“, sagte er bei einem Pressestatement in Goslar.

Gabriel stellte nochmals heraus, dass die EEG-Novelle die Umstellung der Förderung auf Einschreibungen einleite. Die verpflichtende Direktvermarktung solle die Marktintegration von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse vorantreiben. „Schließlich sorgen die überarbeitete Besondere Ausgleichsregelung und die Einbeziehung von Neuanlagen der Eigenversorgung in die EEG-Umlagepflicht für einen angemessenen, aber vertretbaren Beitrag der Industrie für die Finanzierung des EEG“, sagte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie weiter.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung aus Brüssel könne das Gesetz nun wie geplant am 1. August in Kraft treten. Die Entscheidung der EU-Kommission im Hauptprüfverfahren zum EEG 2012 sowie die Genehmigung der Besonderen Ausgleichsregelung für Schienenbahnen im EEG 2014 würden aber erst nach der Sommerpause ergehen.

Quelle

pv-magazine | Sandra Enkhardt 2014

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren