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Hersteller bauen ihren Produkten Lebensuhren ein

Politik handelt nicht, Verbraucher können sich nicht wehren.

Hersteller bauen ihren Produkten Sollbruchstellen ein, damit diese schneller kaputtgehen und Verbraucher gezwungen sind mehr zu kaufen. Beispielsweise Flachbildfernseher sind nach Erfahrungswerten von Experten im Schnitt schon nach wenigen Jahren nicht mehr funktionsfähig – größte Schwachstelle ist das Netzteil.

Hersteller verhindern auch, dass Verbraucher Schwachstellen wie Akkus austauschen können, beispielsweise bei iPhones oder elektrischen Zahnbürsten. Oft ist auch die Reparatur des Produkts nicht möglich, weil die Hersteller keine Ersatzteile bereitstellen oder die Reparaturkosten künstlich so hoch setzen, dass eine Reparatur unwirtschaftlich wird.

Angewendet wird die Praxis eingebauter Sollbruchstellen, auch geplante Obsoleszenz genannt, seit vielen Jahrzehnten. Ein aktenkundiges Beispiel dafür ist der Pakt, den zahlreiche große Glühbirnenhersteller – unter ihnen Osram und Philips – im Jahr 1924 eingingen. Sie begrenzten die Haltbarkeit von Glühbirnen absichtlich auf 1000 Stunden, obwohl schon damals technisch eine wesentlich längere Lebensdauer möglich war. Beweis dafür ist eine Birne in einer Feuerwache im kalifornischen Ort Livermore, die seit 1901 ununterbrochen Licht spendet.

Viele Hersteller verwenden seitdem eingebaute Lebensuhren in ihren Produkten. Weitere Beispiele sind Tintenstrahldrucker mit eingebauten Zählern, die nach einer bestimmten Anzahl gedruckter Seiten nicht mehr funktionieren und den Verbraucher zur Wartung zwingen. Bei Laptops sind Netzteil, Scharniere und Display häufige Schwachstellen.

Der Computerhersteller Apple verhindert bei iPods, iPhones und iPads, dass Verbraucher die Akkus selbst wechseln können. 86,90 Euro kostet der Batterieaustausch über den Apple-Service (online) – das ist mehr als die Hälfte des Marktwertes, den ein iPhone dann noch besitzt, wenn es einen neuen Akku benötigt.

Kunden erhalten zudem noch nicht einmal ihr eigenes Telefon mit ihren Daten zurück, sondern ein gebrauchtes Ersatzgerät. Beim iPod Shuffle ist der Service von vornherein unwirtschaftlich: 56,90 Euro kostet der Batteriewechsel, der Neupreis liegt jedoch bei 50 Euro.

Politik, Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest haben das Problem nicht erkannt

Und die Verbraucher können sich gegen geplante Obsoleszenz kaum wehren: „Aus rechtlicher Sicht hat man wenig Handhabe“, sagt die auf Verbraucherrecht spezialisierte Hamburger Anwältin Daniela Kirf-Busenbender.

Die Beweispflicht liegt beim Konsumenten. „Die Produzenten werden sich immer auf Verschleiß berufen“, so Kirf-Busenbender.

Quelle

Greenpeace-Magazin | Jens Lubbadeh 2012

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