Korrekturen am Energiesammelgesetz: Koalition schwächt Solarkürzung leicht ab
uf über 100 Seiten hat die Regierungskoalition von Union und SPD Änderungen am umstrittenen Energiesammelgesetz aufgelistet. Der Klimareporter° vorliegende Entwurf des Koalitions-Antrags, der heute im Wirtschaftsausschuss verhandelt werden soll, schwächt die scharf kritisierte Solarkürzung nur leicht ab.
Wer für den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages tätig ist, durfte sich gestern Abend freuen. Da flatterte der Opposition der gut 100-seitige Antrag der Regierungsfraktionen auf dem Tisch, mit dem Union und SPD voraussichtlich schon am heutigen Vormittag das Energiesammelgesetz im Ausschuss unter Dach und Fach bringen wollen.
Das Energiesammelgesetz ist, wie der Name schon nahelegt, ein Sammelsurium an Vorschriften, mit denen Vorschriften in anderen Gesetzen geändert werden. Wenn so eine Melange auf 100 Seiten erneut x-mal geändert wird, haben auch Experten nicht gleich den Durchblick – im Gegenteil. Bei so einem Vorgehen von einer „Missachtung des Parlaments“ zu sprechen wie Lorenz Gösta Beutin von der Linksfraktion, ist da mehr als angebracht.
Missachtet wird von der Koalition vor allem die scharfe Kritik an der an die Substanz gehenden Kürzung der EEG-Zulage für große Photovoltaik-Dachanlagen von 40 bis 750 Kilowatt. Schon ab Januar sollte für diese Anlagen die Einspeisevergütung um 20 Prozent gesenkt werden, von bisherigen 10,36 auf 8,33 Cent je Kilowattstunde.
Union und SPD wollen diese Kappung laut ihrem Antrag nun ein wenig strecken: Die Vergütung soll ab Februar 2019 auf zunächst 9,87 Cent, dann ab März auf 9,39 sowie schließlich ab April auf 8,90 Cent abgesenkt werden – statt der 20 Prozent soll das Minus nun bei etwa 15 Prozent liegen. Das nennt man wohl eine kosmetische Korrektur.
0,05 Cent mehr für Mieterstrom
Auch bei den beklagten drastischen Auswirkungen der Solarkürzung auf den Mieterstromzuschlag lässt die Koalition ein leichtes Einlenken erkennen.
Der Mieterstromzuschlag hängt von der Höhe der EEG-Vergütung für die Anlage ab, die das Haus mit Strom versorgt. Von der Vergütung werden bisher pauschal 8,5 Cent pro Kilowattstunde abgezogen. Die bisher angedachte 20-prozentige Solarkürzung schickte den Mieterstromzuschlag damit für Anlagen von 40 bis 750 Kilowatt in einen Keller von 0,75 Cent.
Nach dem Willen der Koalition soll der pauschale Abzug offenbar „nur“ noch acht Cent betragen – damit würde sich die EEG-Vergütung für Mieterstrom um einen halben Cent je Kilowattstunde erhöhen. Zudem würde die neu bestimmte Solarkürzung das Ausgangsniveau, ab dem pauschal um 8 Cent gekürzt wird, nur um 15 und nicht mehr um 20 Prozent absenken. Ob diese Zugeständnisse die Wirtschaftlichkeit des Mieterstroms herstellen, bleibt abzuwarten.
Leicht entschärft werden sollen offenbar auch die Regelungen zur bedarfsgerechten Nachtbefeuerung von Windkraftanlagen. Diese sollen teilweise erst ab Juli 2020, also ein halbes Jahr später, gelten und es wird auch genauer gefasst, für welche Windanlagen die Vorschrift gilt.
Quelle
Der Bericht wurde von
der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2018 verfasst – der Artikel
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