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Leitfaden stellt Energielabel für Heizungen vor

Stichtag für die Energiekennzeichung ist der 26. September 2015

Die EU schreibt ab dem kommenden Jahr nach und nach eine neue Energiekennzeichnung von Heizgeräten vor. Am 26. September 2015 geht es offiziell los.

Die neuen Plaketten werden aus Verbrauchersicht bald eine ähnlich wichtige Informationsquelle sein wie die heute schon vorhandenen Kennzeichnungen zum Beispiel bei Waschmaschinen. Was diese Energiekennzeichnung angeht, kommt ein gerade veröffentlichter Leitfaden des Bundesverbands Wärmepumpe (BWP) zur rechten Zeit. Denn es ist zu erwarten, dass viele Hersteller nicht bis zur Fachmesse ISH 2015 warten, sondern schon vorher ihre Unterlagen nach und nach ergänzen werden.

Dieser Teil der 40-seitigen BWP-Broschüre dürfte Bauherren und Energieberater deshalb besonders interessieren. Dagegen betreffen die Teile des Leitfadens, die die EU-Ökodesign-Richtlinie behandeln, zunächst nur die Hersteller von Geräten.

Die neuen Plaketten sehen auf den ersten Blick aus wie die, die man von Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, Fernsehern und anderen Elektrogroßgeräten her schon kennt. In der Broschüre sind 25 Musterbeispiele abgedruckt und erläutert. Nicht ganz unerwartet liegt der Schwerpunkt auf Wärmepumpen, aber auch konventionelle Heizkessel und Solaranlagen sind ausreichend berücksichtigt. So kann man sich nicht nur mit den Piktogrammen und der dahinterstehenden Systematik vertraut machen; in Tabellen lässt sich auch genau ablesen, welche Energieeffizienz Geräte erreichen müssen, um eine der Effizienzklassen von „G“ bis „A+++“ zu erreichen.

Dabei wird als wichtiger Stichtag der 26. September 2015 genannt.

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Quelle

EnBauSa.de | Alexander Morhart 2014

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