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Ministerpräsidentenkonferenz: „Klares Signal der Länder für gemeinsame Energiewende“

Deutschland soll am weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien festhalten.

Die Regierungschefs der Länder erwarten vom Bund bis Mitte nächsten Jahres einen Vorschlag für einen ordnungspolitischen Rahmen zur Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien. Damit sollen wirtschaftliche Anreize für die mittel- und langfristige Sicherstellung von Reservekapazitäten geboten werden. Der Vorschlag des Bundes soll dabei die Energiewendekonzepte der Länder und die Entwicklung des europäischen Strommarktes berücksichtigen. Die Ministerpräsidenten wollen damit die Ausbauziele von Bund und Ländern synchronisieren und gleichzeitig Versorgungssicherheit gewährleisten.

Die Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU), fordert zudem konkrete Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). „Mit der Abnahmegarantie für die Erneuerbaren Energien durch das EEG kann es so nicht weiter gehen“, betonte die Regierungschefin. „Durch die Abnahmegarantie fehlt es den Erzeugern von konventioneller Energie an Planungssicherheit.“

Lieberknecht mahnte Regelungen an, wo welche Energieart mit entsprechenden Abnahmegarantien in Zukunft eingespeist wird. Beim Netz- und Infrastrukturausbau fordert Lieberknecht ein Konzept vom Bund unter Einbeziehung der Länderpläne.

„Eine besondere Bedeutung kommt in Zukunft auch der Forschung im Energiesektor zu. Thüringen steht hier bereits gut da und wird in Zukunft noch intensiver mit der Europäischen Union zusammenarbeiten“, sagte die Ministerpräsidentin. Sie verwies dabei auf die Aussagen des EU-Energiekommissars Günther Oettinger, der im Gespräch mit den Ministerpräsidenten eine verstärkte Forschungsförderung auf EU-Ebene angekündigt hatte.

Schleswig Holsteins Landeschef Torsten Albig begrüßte, dass sich die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer auf ein klares Signal verständigt haben. „Die Konferenz in Ettersburg ist ein wichtiger Schritt für das Voranbringen der Energiewende. Trotz teils unterschiedlicher Interessenlagen haben die Länder auf dieser MPK nicht nur gezeigt, wie wichtig die Energiewende für Deutschland ist, sondern auch, dass sie willens und in der Lage sind, in der nächsten Woche beim Bund geschlossen aufzutreten. Mich freut ganz besonders, dass die Länder die Bedeutung von On- und Offshore-Windenergie im Rahmen der Energiewende unterstrichen haben.“

Der Beschluss der Jahreskonferenz zur Energiewende:

Die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende erfordert eine Koordination der Ziele und Maßnahmen. Für den Erhalt unseres Wohlstandes und für die Erreichung der Klimaziele müssen ausgewogene und zukunftsfähige Instrumente für eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung eingesetzt werden.

  1. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen, dass Deutschland am weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien festhalten muss, um die Klimaschutzziele zu erreichen, regionale Wertschöpfung zu sichern und die Abhängigkeit von Energieimporten zu vermindern. Hierbei hat sich das EEG mit seinem Einspeisevorrang und langfristig kalkulierbaren Vergütungssätzen bisher grundsätzlich bewährt. Gegenstand der Diskussion muss eine weitere Ausbaustrategie sein, bei der an den deutschen Ausbauzielen der Erneuerbaren Energien für die Jahre 2020 und 2050 festgehalten wird, die dem Netzentwicklungsplan zugrunde gelegt worden sind. Eine gezielte Steuerung ist hier erforderlich. Sie weisen darauf hin, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien zusammen mit der Steigerung der Energieeffizienz und dem Energiesparen zentral für das Gelingen der Energiewende ist.
  2. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen, dass eine Weiterentwicklung des EEG darauf abzielen muss, einen weiteren Ausbau sicherzustellen, weiterhin ein hohes Maß an Investitionssicherheit zu gewährleisten, Strukturbrüche zu vermeiden und gleichzeitig den Ausbau so zu steuern, dass die Kosten auf ein vertretbares Maß begrenzt werden und das Zusammenspiel von erneuerbaren Energien mit der übrigen Energieversorgung und der Energieinfrastruktur optimiert werden kann. Zukünftig muss das EEG auch Anreize für eine stärkere Systemintegration bieten. Dabei müssen geeignete Modelle gefunden werden, damit hohe Spitzenleistungen an fluktuierender Einspeisung (Wind, Sonne) mit anderen Maßnahmen (Speicher, Biogas, fossile Energieträger, Lastmanagement) kombiniert werden, um Versorgungssicherheit, Marktintegration und Systemdienstleistungen langfristig zu gewährleisten. Die Diskussion darf nicht nur auf die EEG-Umlage beschränkt werden, sondern es muss eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung erfolgen.
  3. Die Bundesregierung wird gebeten, bis spätestens Ende des ersten Halbjahres 2013 gemeinsam mit den Ländern und der BNetzA einen auf die Energiewendekonzepte der Länder abgestimmten Vorschlag für einen ordnungspolitischen Rahmen zu erarbeiten, der wirtschaftliche Anreize für die mittel- und langfristig ausreichende Sicherstellung von Reservekapazitäten unter Berücksichtigung der europäischen Strommärkte setzt und durch entsprechende Maßnahmen und Rahmendbedingungen Planungs- und Investitionssicherheit für die Betreiber fossiler Kraftwerke (einschließlich KWK) sowie Investoren neuer Kraftwerke ermöglicht. Damit sollen die erneuerbaren Energien so ergänzt werden, dass Stromangebot und Stromnachfrage synchronisiert sind, d.h. die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Die Regularien müssen dabei so ausgestaltet werden, dass das energiepolitische Zieldreieck „sicher, bezahlbar, umweltverträglich“ auch in einem solchen Energiemarkt eingehalten ist. Die Bundesregierung wird gebeten, zum Fortschritt der Arbeiten regelmäßig zu berichten.
  4. Die Länder sind der Überzeugung, dass zur Erreichung der Ziele der Energiewende auf die Nutzung der Offshore-Windkraft nicht verzichtet werden kann.
  5. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen, dass Netzausbau, Ausbau der erneuerbaren Energien sowie Ausbau der Speicher aufeinander abzustimmen sind. Der politische Dialog über die Synchronisierung der nationalen Ausbauziele mit den Ausbauzielen der Länder insbesondere für die Solarenergie sowie die On- und Offshore-Windenergie ist mit dem Ziel zu führen, im Rahmen einer gemeinsamen nationalen Ausbaustrategie – die Gesamtkosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, der Stromnetze und des noch erforderlichen fossilen Kraftwerksparks im Griff zu behalten und die Akzeptanz nicht zu gefährden. Die Länder sind bereit, im Interesse einer gemeinsamen Lösung ihre eigenen Planungen zu modifizieren.
  6. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weisen darauf hin, dass die Belastung der Unternehmen durch steigende Strompreise noch stärker in den Blick genommen werden muss, um Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Eine Überprüfung der Ausnahmetatbestände bei der EEG-Umlage ist erforderlich um Missbrauch zu verhindern und die Stromkosten für die Allgemeinheit zu begrenzen. Dazu gehört auch, genauer zu untersuchen, welche Strompreistreibende Faktoren außerhalb des Erneuerbare-Energien-Ausbaus zu identifizieren sind und wie diese begrenzt werden können.
  7. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder weisen darauf hin, dass mit steigenden Strompreisen die Notwendigkeit zunimmt, die Belastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit niedrigem Einkommen stärker zu berücksichtigen. Hierbei kommt es auch darauf an, Unterstützung zum Stromsparen durch eine unabhängige Energieberatung und durch den Austausch besonders ineffizienter Haushaltgeräte zu leisten.
  8. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vertreten die Auffassung, dass im Interesse einer erfolgreichen Umsetzung der Energiewende für die weiteren Planungen und Abstimmungen zum Ausbau der erneuerbaren Energien eine aktuelle, konsistente und vergleichbare Datenbasis erforderlich ist. Sie bitten daher die Bundesregierung, die Länder bei der Erarbeitung einer aktuellen, regionalisierten und harmonisierten Datengrundlage zu unterstützen.

Protokollerklärung des Freistaats Bayern zu Ziffer 5:

Der Freistaat Bayern sieht keine Grundlage für eine Modifizierung der Ausbauziele der Länder, solange das geltende Recht jedem Betreiber einer Erneuerbaren-Energie-Anlage einen Anspruch auf Netzanschluss, vorrangige Einspeisung und Vergütung verleiht.

Quelle

Staatskanzlei Thüringen 2012

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