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Depositphotos | crstrbrt | Mit dem jüngsten Entwurf der Bundesregierung sieht die Zukunft der Windmüller hoffentlich wieder ein bisschen besser aus.

© Depositphotos | crstrbrt | Mit dem jüngsten Entwurf der Bundesregierung sieht die Zukunft der Windmüller hoffentlich wieder ein bisschen besser aus.

Neuer Entwurf für Klimaschutzprogramm

Die Bundesregierung hat die Einigungen aus dem umstrittenen Eckpunkte-Papier ins „Klimaschutzprogramm 2030“ eingearbeitet, wie ein Klimareporter° vorliegender Entwurf zeigt. Das Papier birgt einige Überraschungen. So rudert die Regierung bei den Ausbaubeschränkungen für Windkraft an Land zurück, ein wenig zumindest.

Für die Windbranche war das Eckpunkte-Papier des Klimakabinetts aus der vergangenen Woche katastrophal. Zwar wurde das Ausbauziel für die Offshore-Windkraft von 15.000 auf 20.000 Megawatt erhöht, für Windkraft an Land gab es aber keinerlei erhöhte Ausbauziele.

Dabei hatte es in einem früheren Entwurf des „Klimaschutzprogramms 2030“ vom 16. September noch geheißen, der Ausbaupfad für Wind an Land von bisher jährlich 2.900 Megawatt solle um jährlich 1.000 Megawatt angehoben werden (Klimareporter° berichtete). Im Eckpunkte-Papier fiel der zusätzliche Ausbau dann aber zur allgemeinen Enttäuschung weg.

Das wurde nun in einem vom 24. September datierenden neuen Entwurf des Klimaprogramms stillschweigend korrigiert. Der Entwurf liegt Klimareporter° vor. Wie zuvor soll der Windkraft an Land ein zusätzlicher Zubau von 1.000 Megawatt jährlich zugestanden werden – mit dem Ziel, so ist weiter zu lesen, 2030 eine installierte Leistung von etwa 80.000 Megawatt zu erreichen. Ob das aber mit den anderen Restriktionen, die allesamt unverändert aus dem Eckpunkte-Papier in den Entwurf übernommen sind, zu erreichen ist, bleibt zweifelhaft.

Beimischungsquote für E-Fuels im Kerosin

Gewohnt unbestimmt drückt sich die Bundesregierung auch im neuen Entwurf zur Treibhausgasneutralität aus. Wörtlich heißt es sogar an zwei Textstellen in dem Papier: „Deutschlands Ziel ist es, Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen. Deutschland setzt sich zudem mit den meisten Mitgliedsstaaten für das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 in Europa ein.“ Eine bindende Verpflichtung, 2050 klimaneutral zu sein, hört sich wohl anders an.

Näher bestimmt werden im Entwurf die Unternehmen, die bei dem geplanten nationalen Emissionshandel mitmachen sollen – und auch die Strafen, die den Firmen drohen, wenn sie zu wenig Zertifikate vorweisen oder bei den Emissionsmengen tricksen: Eine „zusätzliche Zahlungspflicht“, die dem Vierfachen der fehlenden Zertifikate oder der fehlerhaften Emissionsmenge entsprechen soll, soll diesen Unternehmen auferlegt werden.

Ganz neu im Entwurf ist der Vorschlag, dass für strombasierte Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels, eine Beimischungsquote zunächst für Kerosin im Flugverkehr eingeführt werden soll, um, wie es heißt, die Nachfrage zu stimulieren.

Die Idee passt zur von der Bundesregierung geplanten nationalen Wasserstoffstrategie, die die Erzeugung ökostrombasierter Kraftstoffe enorm ankurbeln soll. Für den Fall müssen dann aber auch zwangsweise Abnehmer für das gegenwärtig vergleichsweise superteure Produkt geschaffen werden.

Konkretisiert wird gegenüber dem Eckpunkte-Papier im neuen Programmentwurf auch die Anhebung der Lkw-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe. Ab 2023 soll es deswegen einen CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut von 200 Euro je Tonne CO2 geben. Für klimaneutrale Antriebe soll die Maut dagegen um 75 Prozent abgesenkt werden.

Nichts zu sehen ist im Papier von den groß angekündigten grünen Bürger-Bonds mit zwei Prozent garantierter Rendite. Laut dem Entwurf soll der Bund von 2020 an regelmäßig „grüne Bundeswertpapiere“ emittieren und an die Finanzmärkte bringen, die sich nicht anders rentieren als normale Bundesanleihen, mit denen nur eben grüne Investitionen der öffentlichen Hand finanziert werden sollen.

Gutachter sollen CO2-Effekt des Programms abschätzen

Große Streitpunkte unter den Ministerien gehen aus dem Entwurf, der sich nach wie vor in der Ressortabstimmung befinden soll, nicht hervor. So lehnt das Wirtschaftsministerium offenbar die Aufnahme der „Reisevermeidung“ als Ziel in die Leitbilder der Bundesbehörden ab und spricht sich gegen die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Klimaneutrale Bundesverwaltung“ aus.

Warum Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bei der Pressekonferenz letzte Woche, als die „Eckpunkte“ präsentiert wurden, die Frage nicht beantworten konnte, wie viel denn die Klimamaßnahmen nun an CO2 einsparen würden – das klärt der Entwurf auf.

Denn die Bundesregierung will Gutachter, die bereits für Ministerien tätig sind, laut Entwurf nun erstmal auch damit beauftragen, die „Gesamtminderungswirkung des Programms inklusive der Wechselwirkungen zwischen einzelnen Maßnahmen und dem Effekt der CO2-Bepreisung abzuschätzen“. Aus dem Vergleich beider Rechnungen werde sich dann die „Spannbreite der voraussichtlichen Gesamtminderungswirkung der im Programm enthaltenen Maßnahmen ergeben“.

Offenbar, weil man die Gutachter erstmal rechnen lassen will, ist die im Entwurf vom 16. September noch vorhandene Liste, was die Maßnahmen im Einzelnen einsparen, aus dem aktuellen Entwurf verschwunden. Der frühere Entwurf konnte jedoch auch nicht die Wirkung des erst mit dem Eckpunkte-Papier geschaffenen CO2-Festpreises berücksichtigen. Das Verschwinden der Liste hatte gestern zuerst die Süddeutsche Zeitung bemerkt und beklagt.

Bleibt nur zu hoffen, dass nach der irgendwann kommenden Abschätzung kraft des geplanten Monitorings die Klima-Maßnahmen auch sogleich verschärft werden.

Quelle

Der Bericht wurde von
der Redaktion „klimareporter.de“ (Jörg Staude) 2019 verfasst – der Artikel
darf nicht ohne Genehmigung (post@klimareporter.de) weiterverbreitet werden! 

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