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Regierung legt Zahlen zur Entwicklung der Einspeisevergütung vor

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Aus den Aufstellungen geht unter anderem hervor, dass seit Einführung des EEG insgesamt 120 Milliarden Euro an Einspeisevergütung (einschließlich Markt- und Managementprämie) an die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen gezahlt wurden. Die hierdurch vergütete Strommenge beträgt rund 837,14 Terawattstunden.

Im Jahr 2002, als die EEG-Umlage erstmals abgerechnet wurde, wurden 2,2 Milliarden Euro für 24,97 Terawattstunden EEG-Strom gezahlt; die Differenzkosten, also die nach Verkauf der EEG-Strommenge durch die Übertragungsnetzbetreiber verbliebenen tatsächlichen Kosten betrugen 1,7 Milliarden Euro. Hieraus ergeben sich im Jahr 2002 für jede Kilowattstunde EEG-Strom eine durchschnittliche Vergütung von 8,81 Cent und Differenzkosten von 6,81 Cent.

Im Jahr 2013 wurden den Angaben der Bundesregierung zufolge 22,9 Milliarden Euro Vergütungszahlungen für 132,40 Terawattstunden gezahlt, dies entspricht einer durchschnittlichen Vergütung von 17,30 Cent und Differenzkosten von 12,24 Cent. Der Anstieg der Durchschnittsbeträge je Kilowattstunde ist vor allem auf den stark gestiegenen Anteil derjenigen EEG-Anlagentypen mit hohen Vergütungsbeträgen, insbesondere Photovoltaik, zurückzuführen. Allerdings sind die Durchschnittsbeträge seit 2012, als sie 17,83 beziehungsweise 13,52 Cent betrugen, wieder rückläufig.

Hierfür dürften wiederum vor allem die in den letzten Jahren vorgenommenen Vergütungskürzungen für Solarstrom ursächlich sein. Die Absenkung der Differenzkosten wäre weitaus stärker gewesen, wenn nicht die seit 2010 bestehende Vermarktung von EEG-Strom am Spotmarkt durch die seither stark gesunkenen Börsenstrompreise beeinträchtigt worden wäre.

Laut Antwort der Bundesregierung wurden 2010 je Kilowattstunde EEG-Strom 4,3 Cent erlöst und 2011 sogar 4,9 Cent, 2012 jedoch nur noch 4,2 Cent und 2013 nur 3,6 Cent. Den Anstieg der EEG-Umlage für nicht privilegierte Letztverbraucher von 2013 (5,28 Cent) auf 2014 (6,24 Cent) um 0,96 Cent je Kilowattstunde führt die Bundesregierung zu 44 Prozent (beziehungsweise 0,42 Cent je Kilowattstunde) auf „die Veränderung der Börsenpreise“ zurück.

Zu 40 Prozent (0,38 Cent) seien die insgesamt gestiegenen Vergütungszahlen verantwortlich und zu 15 Prozent (0,14 Cent) der Anstieg der Strommenge, die wegen der Umlagebefreiungen für so genannte stromintensive Betriebe nicht zur EEG-Umlage beiträgt.

Im Jahr 2013 waren dies 1.720 Unternehmen und (laut vorläufiger Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber) eine Strommenge von 96,225 Terawattstunden. Der finanzielle Umfang der Befreiung betrug demnach rund vier Milliarden Euro.

Quelle

PHOTON 2014

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