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Regierungspläne für Solarausbau bremsen die Energiewende

Bis 2017 soll die Ausschreibungsmenge an PV-Anlagen sogar jährlich auf gerade noch 300 MW reduziert werden

„Der Verordnungsentwurf für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erschwert es, die drei Ausschreibungsziele – Kosteneffizienz, Erreichung der Ausbauziele und Wahrung der Akteursvielfalt – zu erreichen“, sagt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. Bis 2017 soll die Ausschreibungsmenge an PV-Anlagen sogar jährlich auf gerade noch 300 MW reduziert werden. Nach Ansicht des BEE ist jedoch bereits das Auktionsvolumen für Solarkraftwerke (500 MW, 2015) zu niedrig angesetzt, um den angestrebten Neubau zu erreichen.

Ausschreibungen beinhalten ein zusätzliches Kostenrisiko. Es fallen zusätzliche Transaktions- und Projektkosten des Ausschreibungsverfahrens an, die internalisiert werden müssen. Durch die fortschreitende Vergütungssenkung würden die Kosteneffizienzpotenziale zudem bereits jetzt ausgeschöpft, erklärt Falk. „Photovoltaik-Strom wird schon heute für unter 10 ct/kWh sehr günstig erzeugt. Der Ausbau der Energiewende wird nun unnötig verteuert.“ Ein weiteres Hemmnis liege zudem im bürokratischen Aufwand. Auf einen Paragrafen im EEG kommen 38 im – rund 100-seitigen – Verordnungsentwurf. Falk: „Die komplizierte Bürokratie schreckt vor allem kleinere Akteure ab.“  

Besonders kritisch sieht der BEE, dass der Verordnungsentwurf keine Sonderregelungen für kleine Unternehmen und Bürgerenergie enthält. „Wirtschaftsminister Gabriel leitet mit diesem Entwurf das Ende der Vielfalt in der Energiewende ein“, sagt Falk. „Sein Versprechen, die Akteursvielfalt zu erhalten, wird so nicht eingehalten.“  Kleine Akteure werden sich in der Pilotausschreibung nicht erfolgreich beteiligen können. 

Dabei würden besonders Bürgerenergieakteure entscheidend zur Akzeptanz beitragen. Eine stärkere Öffnung der Ackerflächen auf ertragsschwächeren Böden wäre ein geeignetes Instrument, um vor Ort kostengünstig unter Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung die Photovoltaik auszubauen. Unter Berücksichtigung von ökologischen Kriterien wäre das ein Gewinn für den Naturschutz und für die Landwirtschaft. Im Verordnungsentwurf sind nur gerade mal zehn Solarparks auf sog. benachteiligten Flächen vorgesehen. 

Der BEE plädiert nach Sichtung des Verordnungsentwurfs noch nachdrücklicher dafür, ergebnissoffen zu prüfen, ob die Ziele des Pilotverfahrens erreicht wurden und erst danach zu entscheiden, ob Ausschreibungen auch für weitere Erneuerbare Energien einzuführen sind. „Eine Übertragbarkeit der Erfahrungen auf andere Erneuerbare Energien ist ausgeschlossen, da die einzelnen Sparten zu unterschiedlich sind.“ so Falk. So hatte auch die Bundeskanzlerin auf dem BEE-Neujahrsempfang vor einer Woche argumentiert.

BEE-Stellungnahme für das Anhörungsverfahren des BMWi zum Verordnungsentwurf für ein Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Quelle

BEE Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. 2015

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