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Rücknahme- und Entsorgungsverpflichtung für Photovoltaik+Solarbatterien

Was bringt das neue ElektroG? BSW-Solar-Veranstaltung zum ElektroG 2015.

Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG ist in vollem Gange. Das Gesetz regelt unter anderem erstmalig eine Rücknahme- und Entsorgungsverpflichtung für Photovoltaik-Module. Betroffen davon sind alle Unternehmen, die Photovoltaik-Module auf den deutschen Markt bringen.

Klassischerweise sind dies Hersteller aber auch solche Unternehmen welche Photovoltaik-Module als Händler aus dem Ausland nach Deutschland einführen. Die Neufassung des ElektroG wird voraussichtlich bereits im April 2015 in Kraft treten. Die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung für Solarstrombatterien gilt schon heute, auf Basis desBatteriegesetzes – BattG.

Am 20. Mai 2014 in Frankfurt a.M. informiert der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. schon jetzt über die Neuregelungen und alle relevanten Aspekte für Unternehmen, die in der Photovoltaik-Branche tätig sind.

Wichtig ist diese Veranstaltung für alle In-Verkehr-Bringer von Photovoltaik-Modulen und Batteriesystemen wie Importeure, Händler und Hersteller. Ausgewiesene Experten beschreiben die Auswirkungen auf die Praxis und gehen auf Ihre Fragen ein.

Im Teilnehmerbeitrag von 195 Euro zzgl. MwSt. sind sämtliche Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung enthalten. BSW-Mitgliedsunternehmen zahlen 145 Euro zzgl. MwSt.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Um die Teilnahme an dieser Veranstaltung zu sichern, bitten wir Sie das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben bis 10. Mai 2014 an unsere Geschäftsstelle zurückzusenden (Rückmeldefax: 030 29 777 88-96030 29 777 88-96).

Quelle

Bundesverband Solarwirtschaft 2014


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