Sechs Agrarchemie-Konzerne wegen Menschenrechtsverletzungen schuldig gesprochen
Sechs Agrarchemie-Konzerne – Monsanto, Syngenta, Bayer, Dow Chemical, DuPont und BASF – schuldig Menschenrechte verletzt zu haben.
Nach vier Verhandlungstagen des nach strengen juristischen Regeln arbeitenden Permanent People’s Tribunal folgte am 6. Dezember 2011 der Urteilsspruch. Danach sind die weltweit größten sechs Agrarchemie-Konzerne – Monsanto, Syngenta, Bayer, Dow Chemical, DuPont und BASF – schuldig, schwerwiegend, weitreichend und systematisch Menschenrechte verletzt zu haben.
Auf der Grundlage einer 274 Seiten umfassenden Anklageschrift verhandelte das Permanent People’s Tribunal Anklagen von Opfern und Zeugen aus Afrika, Asien, Europa, Lateinamerika und Nordamerika. Die Anklagepunkte betrafen das Recht auf Gesundheit und Leben sowie ökonomische, soziale und kulturelle Menschenrechte, aber auch zivile und politische Rechte und speziell die Rechte von Frauen und Kindern. Das Tribunal sprach die Konzerne auch schuldig, die Menschenrechte von indigenen Völkern verletzt zu haben. Die Anklageschrift wurde im Namen der Opfer durch PAN International eingereicht.
Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany: „Dieses Tribunal macht deutlich, dass durch multinationale Agrarchemie-Konzerne begangene Menschenrechtsverletzungen in großem Ausmaß stillschweigend geschehen. Viele Opfer sind nicht in der Lage, ihre Rechte im eigenen Land juristisch einzufordern und auf globaler Ebene existiert kein wirksamer Mechanismus, um die Konzerne für begangene Menschenrechtsverletzungen haftbar zu machen.“
Über die Heimatländer der Konzerne – die Schweiz, Deutschland und die Vereinigten Staaten – urteilt die Jury, dass sie sich nicht gemäß der international übernommenen Verantwortung, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen, verhalten.
Neben den sechs Konzernen und den drei Ländern wurden der Internationale Währungsfond, die Weltbank und die Welthandelsorganisation schuldig gesprochen.
Sie haben, so die Jury, durch ihre Politik und ihre Programme die Konzentration und Macht von Konzernen begünstigt. Die Jury sprach die Welthandelsorganisation schuldig, eine unausgewogene Politik zu betreiben, indem sie das Recht auf geistiges Eigentum der Konzerne stärker betone als den Schutz vor Langzeitgefahren, die aus Aktivitäten der Unternehmen resultieren. Der Internationale Währungsfond und die Weltbank haben der Jury zufolge im Rahmen ihrer Vergabepraxis die Einhaltung der Menschenrechte nicht ausreichend berücksichtigt.
Für die Anklage von Konzernen nach nationalem Recht empfiehlt die Jury das Strafrecht statt des Zivilrechts. Die Jury drängt Regierungen, sich für die Umstrukturierung des Internationalen Rechts einzusetzen, damit multinationale Konzerne zur Rechenschaft gezogen werden können, die Beweislast zukünftig weniger auf den Opfern lastet und das Vorsorgeprinzip gestärkt wird.
Mehr zum Permanent People´s Tribunal: http://www.agricorporateaccountability.net
Quelle
PAN Germany 2011