Solarbeschleunigungs- statt Solarbehinderungsgesetz
Über 1.500 Energieunternehmer fordern Nachbesserungen am vorliegenden EEG-Entwurf und warnen in einem gemeinsamen offenen Brief an Spitzenpolitiker aus Bund und Ländern vor einem Markteinbruch bei Solardächern und der Stilllegung von tausenden Solarstromanlagen.
In einem gemeinsamen offenen Brief haben über 1.500 Unternehmer aus der Energiebranche und dem Handwerk Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefordert. „Wir brauchen kein Solarbehinderungsgesetz, sondern ein Solarbeschleunigungsgesetz“ heißt es in dem gemeinsam an Spitzenpolitiker von Bund und Ländern gerichteten Schreiben. Das EEG gilt als eines der wichtigsten Klimaschutzgesetze und wird derzeit vom Bundestag novelliert.
Die Unternehmer reagierten „bestürzt“ auf den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf, da dieser den Ausbau von Solardächern durch „zahlreiche neue Marktbarrieren“ bremse anstatt im klimapolitisch erforderlichen Umfang zu beschleunigen. Damit drohen eine Verfehlung der Klimaziele und eine „Stromerzeugungslücke im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Atom- und Kohleausstieg“.
Die Unternehmer folgten einem Aufruf des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) und fordern in ihrem Schreiben Korrekturen an dem Gesetzesentwurf insbesondere an fünf Punkten. Erstens müsse das Tempo des jährlichen Photovoltaik-Zubaus von derzeit 4-5 Gigawatt (GW) auf 10 GW im Jahr mehr als verdoppelt werden. Nur so lasse sich der wachsende Energiebedarf in Verbindung mit der zunehmenden Elektrifizierung von Mobilität und Wärme und dem Einstieg in die grüne Wasserstoffwirtschaft decken.
Zweitens fordern die Unternehmer, auf Ausschreibungen bei der Vergabe von Marktprämien bis zu einer Solardach-Leistung von 1 Megawatt zu verzichten, da diese „das Energiewende-Engagement von Gewerbe, Dienstleistung und Handel erheblich einschränken“ würden.
Drittens fordert der gemeinsame Unternehmer-Appell eine „Abschaffung der anteiligen EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch und bei der Vor-Ort-Versorgung von Wohn- und Gewerbequartieren sowie bei ausgeförderten Solarstromanlagen.“ Damit solle geltendes EU-Recht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung solle viertens „auf kostentreibende und gänzlich unverhältnismäßige neue Anforderungen an die Messung und Steuerbarkeit von PV-Kleinstanlagen“ verzichten. Diese seien überflüssig, da sie „weder die Netzstabilität, noch die Systemeffizienz erhöhen“. Schließlich sollten fünftens Standortrestriktionen zur Errichtung ebenerdiger Solarparks gelockert und Hybridnutzungen z.B. von Landwirtschaft und Solarstromerzeugung erleichtert werden.
Marktforscher haben unterdessen vor einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe und dem vorzeitigen Aus von bis zu einer halben Million Solarstromanlagen für den Fall gewarnt, dass diese Nachbesserungen ausbleiben sollten.
Den Originaltext des Unternehmer-Appells finden Sie hier: https://bsw.li/2IofzBi