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Fotolia.com | MarcoGusella

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SPD erringt Verbesserungen für EEG 2016

Nina Scheer: „Gegenüber der Kabinettsentscheidung konnten dank einer starken Verhandlungsführung von Seiten der SPD-Fraktion förderliche Veränderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetzesentwurf 2016 herbeigeführt werden.“

So habe Nina Scheer darauf gedrungen, Strommengen aus Erneuerbaren Energien, die andernfalls abgeregelt werden, als sogenannte zuschaltbare Lasten für den Wärmesektor oder andere Umwandlungsformen, etwa Speicher, zu verwenden. Der Ansatz für eine solche Sektorenkopplung war durch Ministerpräsident Torsten Albig bereits im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Mai mit durchgesetzt worden, dann im Kabinettsentwurf zum EEG 2016 aber nur unzureichend enthalten.

Des Weiteren konnten drohende Benachteiligungen kleinerer Akteure eingrenzt werden, wie sie mit Ausschreibungen üblicherweise einhergehen. So wurden auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion für Bürgerenergie-Projekte ergänzende Teilhabemöglichkeiten für Kommunen geschaffen und eine Öffnung für weitergehende länderseitige Regelungen einer Beteiligung der Akteure vor Ort durchgesetzt. Bürgerenergieprojekte sollen zudem in Orientierung am höchsten Gebot einen Zuschlag erhalten können. Für sogenannten Mieterstrom soll es über eine Verordnungsermächtigung Teilnahme-Verbesserungen geben. 

Scheer: „Gleichwohl erachte ich den mit dem EEG 2016 eingeschlagenen Weg einer Umstellung des Einspeisevergütungssystems auf Ausschreibungen vor dem Hintergrund unserer Energiewende- und Klimaschutzziele für nicht zielführend und habe dies bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen eingewandt. So sieht der Koalitionsvertrag vor, dass sich Ausschreibungen vor einer Systemumstellung zunächst bewähren müssen. Dies betrifft insbesondere den Erhalt der Akteursvielfalt, wie sie bei Ausschreibungen mit Blick auf internationale Erfahrungen und auch Erfahrungen aus den Pilotverfahren in Deutschland bislang nicht oder nur unzureichend gelang. Akteursvielfalt, die Beteiligung der Menschen vor Ort, fällt im Zuge von Gebotsverfahren grundsätzlich geringer aus, als im bislang in Deutschland geltenden Einspeisevergütungssystem. Ein weiteres Risiko von Ausschreibungen liegt in solchen Ausbaumengen, die nach Zuschlagserteilung nicht ausgebaut werden. Leider ist es für das EEG 2016 aufgrund des Widerstands des Koalitionspartners nicht gelungen, solche Mengen wieder in die Gebotsverfahren zurück zu geben.

Darüber hinaus bedarf es dringend einer Anpassung der Ausbauziele. Mit dem mengenbegrenzenden Instrument von Ausschreibungen und den vorgesehenen Ausbaumengen besteht die Gefahr eines massiven Rückgangs der jährlichen Ausbauten. Gemessen an den Klimaschutzzielen und den steigenden Bedarfen Erneuerbarer Energien auch für die Bereiche Wärme und Verkehr ist eine Restriktion des Ausbaus der falsche Weg.

Insofern begrüße ich wiederum, dass mein Appell Gehör fand, die Frist zur kontinuierlichen Erstellung von Erfahrungsberichten von zuvor vier Jahren auf nun zwei Jahre zu reduzieren.“

Hintergrund:
In der Nacht auf Dienstag, den 5. Juli 2016, haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eine Übereinkunft über Änderungen am Gesetzentwurf zum EEG 2016 erzielt. Das länderseitig nicht zustimmungspflichtige Gesetz wurde am Montag im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung beraten (http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a09/anhoerungen/inhalt-eeg-2016/433576) und soll noch am Freitag dieser Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Quelle

Dr. Nina Scheer • Mitglied des Deutschen Bundestages 2016

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