‹ Zurück zur Übersicht
Depositphotos | galdzer

© Depositphotos | galdzer

„Spiegel“: Bundesregierung geht auf Distanz zu technologieübergreifenden Ausschreibungen

Laut einem „Spiegel online“-Bericht hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Eckpunktepapier zu technologieübergreifenden Ausschreibungen erarbeitet.

In diesen Ausschreibungen sollen dem Bericht zufolge Windenergieanlagen an Land und Solarkraftwerke um Zuschläge konkurrieren. In dem Eckpunktepapier sei allerdings auch festgehalten, dass man im BMWi „nach wie vor technologiespezifische Ausschreibungen für vorzugswürdig“ erachte.

Die gemeinsamen Ausschreibungen sind indes bereits in der seit Januar geltenden Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) festgelegt.

Auch der Zeitraum – 2018 bis 2020 – für die gemeinsamen Ausschreibungen ist in Paragraf 39i EEG definiert. Außerdem ist festgeschrieben, dass die Bundesregierung bis spätestens zum 1. Mai 2018 eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen muss. Im BMWi wurde bereits im vergangenen Dezember die Motivlage für die technologieoffenen Ausschreibungen schriftlich festgehalten. 

Deren Einführung für zwei Jahre ist demnach ein Kompromiss zwischen dem Ministerium, das eigentlich technologiespezifische Ausschreibungen vorzieht und der EU-Kommission, die technologieoffene Verfahren als verpflichtend gemäß den EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen (UEBLL) betrachtet und sie zur Bedingung für eine Genehmigung des EEG 2017 machte.

Inhaltlich hat das BMWi ebenfalls bereits im Dezember festgehalten, dass die technologieoffenen Ausschreibungen – wie im EEG definiert – ein Volumen von 400 Megawatt pro Jahr umfassen sollen, welches auf die parallel weiter laufenden technologiespezifischen Ausschreibungen angerechnet wird. Anschließend sollen die Ergebnisse evaluiert und mit denen der technologiespezifischen Verfahren verglichen werden. 

Des weiteren sieht das EEG so genannte „Innovationsausschreibungen“ vor, in denen unabhängig von der Technologie besonders netz- oder systemdienliche Lösungen gefördert werden sollen. Diese Verfahren sind auf ein Volumen von jährlich 50 Megawatt in den Jahren 2018 bis 2020 begrenzt.

Quelle

PHOTON 2017

Diese Meldung teilen

‹ Zurück zur Übersicht

Das könnte Sie auch interessieren