Topfkräuter mit DDAC kontaminiert
Eigentlich wollen wir alle, dass unsere Lebensmittel unter hygienisch einwandfreien Bedingungen produziert werden.
Aber was tun wir, wenn bestimmte Mittel in anderen Produkten verwendet werden und plötzlich in unseren Lebensmitteln auftauchen? Diesem Problem steht derzeit die Kräuterbranche in Deutschland gegenüber. Denn in Basilikum und Petersilie finden sich Spuren von DDAC – einem Desinfektionsmittel und Fungizid (siehe Infokasten).
Was ist passiert? DDAC war als Zusatzstoff in einem Pflanzenstärkungsmittel genutzt worden. Doch es war als solches nicht auf der Verpackung deklariert. Gärtner, die die Pflanzenstärkungsmittel Vi-Care und Wuxal Aminoplant verwendeten, wussten nichts von der Gefahr.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Verkauf und die Anwendung der Pflanzenstärkungsmittel bereits untersagt. Vi-Care und Wuxal Aminoplant enthalten DDAC bzw. BAC (Benzalkoniumchlorid) und führen zu einer Überschreitung der Höchstmenge von 0,01 Milligramm pro Kilogramm, wenn sie eingesetzt werden.
Betroffen sind sowohl konventionelle als auch biologische Hersteller von Topfkräutern, Tomaten und Salat. Da der Wirkstoff für Nahrungspflanzen bislang keine Zulassung hat, müssen die belasteten Produkte vernichtet werden. Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) geht davon aus, dass keine akute oder chronische Gesundheitsgefahr aus der DDAC-Belastung von Lebensmitteln ausgeht.
Greenpeace fordert, dass in diesem Fall nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt wird. Es muss eine ganzheitliche, toxikologische Untersuchung durchgeführt werden. So lange die Stoffe keine Zulassung für Nahrungspflanzen haben, dürfen sie dort auch nicht eingesetzt werden. Sollten weitere Lebensmittel betroffen sein, muss das BVL die Öffentlichkeit sofort über diese Lebensmittel informieren und die gefundenen Mengen veröffentlichen.
Quelle
Greenpeace | Beate Steffens 2012